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Hilfe bei Widderuf OEG

Atemlossein

Mitglied
Hallo, habe vor 2 Jahren Antrag gestellt und diese Woche habe ich das Ergebnis erhalte, 30 GdS:rolleyes: PTBS w/missbrauch in der Kindheit. Bin sein 2010 Vollerwerbsunfähig und erhalte eine Rente. 80% GdB. Habe bis 2008 Vollzeit gearbeitet, doch dann hat mich die Vergangenheit aufgeholt und hier bin ich gelandet.. Wer hat Erfahrung mit Widerruf OEG Antrag... ich bin fertig mit meinen Nerven kann und will nicht mehr, aber 30 GdS ist mir doch zu wenig oder???

Vielen Dank

Atemlossein
 

GrünerKater

Aktives Mitglied
Erfahrung habe ich damit leider nicht, kann also nicht direkt weiterhelfen.
Stehst du im Kontakt zum weißen Ring? Die kennen sich damit aus, ist ja deren täglich Brot.
 
G

Gast

Gast
Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB!
Kannst ja mal einen Änderung Antrag stellen:
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Brandenburg/Behinderung/Aenderungsantrag_ausf.pdf
 

Vogoge

Mitglied
Herzlichen Dank,

ja das tue ich, aber wollte hier einpaar Erfahrungswerte einholen...

Gruss
Atemlossein
Hallo Atemlossein,
aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen Widerspruch einlegen und auch darauf achten, dass sie die berufliche Betroffenheit und
Berufsschadenausgleich geprüft haben wenn Du unbefristet berentet bist.
Bei mir wurde auch nach Aktenl. 30% GDS gegeben. Nun stehe ich im Klageverfahren 1.Instanz bei 60% +10% = 70%
Stehe gerade vor der Entscheidung ob ich in die nächste Instanz gehe wegen der Bezeichnung meiner Schädigungen.
Falls Du eine gute Anwältin suchst (kommst ja aus Hessen?) kann ich Dir eine sagen.
Bleib dran!!! Lg Vogoge
 
G

Gast

Gast
Guten Abend Atemlossein,
ich weiss gar nicht wie ich berichten soll, denn mit dem Widerspruch fängt ja meistens erst das eigentliche OEG Verfahren an. Ob die 30 GdS zu wenig sind, musst du wissen, denn du bist ja diejenige die mit den Beschwerden leben muss, wir kennen deine Einschränkungen nicht.

Ich sage mir immer - misstraue jede Behörde, wo man einen Antrag stellt, wenn es um finanzielle Hilfen geht. Niemand wird dich vorschnell die korrekte Hilfe anbieten. Dies bleibt natürlich nur meine Sichtweise und muss nicht opitmal gedacht sein.

Der Nichtwissende gibt sich womöglich mit 30GdS ab. Der Informierte geht weiter, denkt und handelt. Stell deinen Widerspruch und halte durch ! Es wird ein langer und äusserst beschwerlicher Weg.

Hab Mut !
 
G

GastJuly

Gast
Ich kann Dir auch raten, dass du dir einen Opferanwalt suchst, der sich im Entschädigungsrecht auskennt. Soweit ich weis brauchst du für die Anerkennung der Schäden aus deiner Kindheit einen GdB von mind. 50 für die den Punkt Psychen,Neurosen und Folgen psychischer Traumen.
Außerdem musst du die Begründung in deinem Widerspruch genau lesen und auseinander nehmen. Es ist auch wichtig welche Gesundheitsstörungen du in deinem OEG-Antrag geltend gemacht hast.
Lese dir Gerichtsurteile durch. Lese über deine Diagnosen, die dir gestellt wurden, im Internet nach, ob diese auch zutreffen.
Lese, ob bei dir eine Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt, oder sogar eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung? Wichtig ist es auch ob du durch traumatologisch begutachtet bist, oder ob eine solche noch aussteht.
Eine hilfreiche Seite gibt es auch bei netzwerkb. Gebe hierzu in der Internetsuche "Suche Erfahrungsaustausch OEG" ein.
 

Atemlossein

Mitglied
Ich kann Dir auch raten, dass du dir einen Opferanwalt suchst, der sich im Entschädigungsrecht auskennt. Soweit ich weis brauchst du für die Anerkennung der Schäden aus deiner Kindheit einen GdB von mind. 50 für die den Punkt Psychen,Neurosen und Folgen psychischer Traumen.
Außerdem musst du die Begründung in deinem Widerspruch genau lesen und auseinander nehmen. Es ist auch wichtig welche Gesundheitsstörungen du in deinem OEG-Antrag geltend gemacht hast.
Lese dir Gerichtsurteile durch. Lese über deine Diagnosen, die dir gestellt wurden, im Internet nach, ob diese auch zutreffen.
Lese, ob bei dir eine Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt, oder sogar eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung? Wichtig ist es auch ob du durch traumatologisch begutachtet bist, oder ob eine solche noch aussteht.
Eine hilfreiche Seite gibt es auch bei netzwerkb. Gebe hierzu in der Internetsuche "Suche Erfahrungsaustausch OEG" ein.
Danke Dir liebe GastJuly.

Das ist sehr hilfreich, was du da schreibst. Werde es auch befolgen wie du es geschrieben hast;)

LG Atemlossein
 

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