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Hilfe bei Widderuf OEG

G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge, danke.
Kannst du dich vielleicht auch unter "Gewaltopfer, 70 Grad der Behinderung, Kürzung zum Leben, jetzt auch noch hungern"
mal mit reinhängen.
Das erste mal habe ich 2004 einen Antrag nach OEG gestellt. Die haben mir ziemlich übel mitgespielt, im ersten Gutachten bzw.
im Auftrag des zu erstellenden Gutachtens. Da bin ich am kämpfen, damit dies bereinigt wird.
Ich habe den Knackpunkt mit dem Vorschaden. Habe dazu auch schon einiges geschrieben.
Vielleicht hast du noch eine Idee? Oder einen Tipp für mich.
Ich habe leider eine ziemliche Gewaltspirale hinter mir. Und ich bin erst seit kurzem in der Lage, dass sich meine Wahrnehmung verändert. Ich konnte das "Schädliche" nicht sehen. Ich war die ganze Zeit noch in einem Trauma/Ohnmacht gefangen. Dies fängt erst jetzt an sich zu ändern und ich versuche das, was mir das Versorgungsamt auch noch zu Unrecht angetan hat zu bereinigen.
Die haben mir im ersten Bescheid alles abgelehnt und das Gutachten war wirklich übelst gegen mich gerichtet.
Vielleicht hast du noch einen Rat, Danke
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge, danke.
Kannst du dich vielleicht auch unter "Gewaltopfer, 70 Grad der Behinderung, Kürzung zum Leben, jetzt auch noch hungern"
mal mit reinhängen.
Das erste mal habe ich 2004 einen Antrag nach OEG gestellt. Die haben mir ziemlich übel mitgespielt, im ersten Gutachten bzw.
im Auftrag des zu erstellenden Gutachtens. Da bin ich am kämpfen, damit dies bereinigt wird.
Ich habe den Knackpunkt mit dem Vorschaden. Habe dazu auch schon einiges geschrieben.
Vielleicht hast du noch eine Idee? Oder einen Tipp für mich.
Ich habe leider eine ziemliche Gewaltspirale hinter mir. Und ich bin erst seit kurzem in der Lage, dass sich meine Wahrnehmung verändert. Ich konnte das "Schädliche" nicht sehen. Ich war die ganze Zeit noch in einem Trauma/Ohnmacht gefangen. Dies fängt erst jetzt an sich zu ändern und ich versuche das, was mir das Versorgungsamt auch noch zu Unrecht angetan hat zu bereinigen.
Die haben mir im ersten Bescheid alles abgelehnt und das Gutachten war wirklich übelst gegen mich gerichtet.
Vielleicht hast du noch einen Rat, Danke

Hallo Gast July,
hab jetzt auch mal Deinen anderen Thread gelesen. Eigentlich ist Dir da ja schon viel geraten worden.
Was ich nicht verstehe, Du sagst Du hast demnächst eine Gerichtsverhandlung.Wegen OEG ? was sagt Dein Anwalt zu der ganzen Sache?? Du brauchst einen guten Anwalt für OEG. Wenn Du OEG bewilligt bekommen hast dann
kommt auch die Kriegsopferfürsorge für Dich in Betracht. Die helfen dann auch bei besonderen Lebenslagen.
Da muss Dich das Versorgungsamt auch drauf hinweisen!!. Ausserdem solltest Du schauen ob die bei Deinem ersten
Bescheid überhaupt eine Entscheidung über berufl.Betroffenheit und Berufsschadensausgleich getroffen hatten.
Die haben nämlich alles zu prüfen auch wenn Du das nicht extra beantragt hast. Das habe ich gerade beim Sozialgericht durch. Bei mir müssen sie laut Gerichtsbescheid 10 Jahre nachzahlen.
Zum GDB und Gds. Bei dem Gutachten prüfen sie alles was Schädigungsbedingt ist.(deshalb Gds).Beim Grad der Behinderung kommen alle gesundheitlichen Probleme und Einschränkungen zur Berücksichtigung, also auch die nicht schädigungsbedingten. Daraus wird dann der Gesamtgrad der Behinderung gebildet. Daher müssen sie auch alle Unterlagen beiziehen.
Beim OEG ist tatsächlich das Versorgungsamt oder Bundesland zuständig wo die Tat stattgefunden hat.Auch wenn Du umziehst.
Dein Gutachten 2015, war das für OEG ??. Evtl könnt ihr es monieren, wenn es kein Gutachter für Traumatologie war!!
Ich hab den Eindruck Du hast wenig Unterstützung durch Dein Anwalt!!?? Warst Du schon mal beim weissen Ring??
Lg Vogoge
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge,
das mit dem Anwalt, das stimmt. Ich muss alles zuarbeiten.
Das Gutachten 2015 kann ich zerschlagen. Da habe ich schon die Punkte auch das nicht traumatologisch begutachtet wurde.
Bis jetzt hat man mich sozusagen (weil ich mich nicht auskannte) immer ins offene Messer laufen lassen. Deshalb habe ich auch Bangel, dass man das wieder in der Gerichtsverhandlung mit mir machen will. Mein Anwalt meint das ein Vergleich gut wäre, da fehlt mir aber jegliche Begutachtung zu den Schädigungsfolgen aus der Kinder- und Jugenzeit.
Den Weißen Ring und den VdK kann ich vergessen, die standen damals nicht auf meiner Seite. Ich denke dass die dem Schlechtergutachten aus 2005 geglaubt haben und so Keiner hier in der Kleinstadt wo ich wohne eine Ahnung vom OEG hatte.
Deshalb bleibt alles an mir hängen.
Ich weis oft mehr als mein Anwalt. Ich suche viel im Internet nach Lösungen und mache das alles alleine. Mein Fall ist sehr kompliziert geworden. Eine Information oder Aufklärung habe ich weder vom Versorgungsamt noch sonst jemanden erhalten.
Im alten Gutachten 2005 werde ich als bescheuerte und alkoholisierte Frau hingestellt, die nicht ganz richtig im Kopf ist.
Als ich dies das erste mal gelesen habe stand ich unter Schock. Ich denke das dieses Gutachten hier in meiner Stadt die Runde gemacht hat, denn das was ich mit Behörden (Jobcenter, Stadtverwaltung und Ärzte erleben musste, war alles andere als normal. Meine vielen Durchfälle, die ich nach der letzten Tat hatte wurden nicht ernst genommen. Ein Arzt hat mich gar nicht untersucht, da ja die Kollegen schon alles getan hätten, und was ich hier überhaupt will. Er hat mich aus der Praxis verwiesen usw. Erst 2012 als ich alles erbrochen hatte hatte ich zum ersten mal eine Dünndarmuntersuchung. Mein Darm ist nun langstreckig kaputt und verengt. In der GdB-Akte habe ich zum Beispiel gesehen, dass ein gastroenterologischer Bericht, den ich auch habe, entweder von meiner Ärztin oder vom Versorgungsamt mit einem manuell geschriebenem Zusatz versehen wurde "wahrscheinlich durch Abführmittel". Das ist ungeheuerlich. Wie soll ich jetzt beweisen, dass ich nie Abführmittel genommen habe? Für mich sieht es so aus als wollte man mir die Nachlässigkeit der Ärzte nun damit vertuschen. Und da Frage ich mich natürlich was ist da abgelaufen.
Entweder wollte man auf Teufel komm raus die Entschädigungsansprüche drücken, ober der damalige Täter hat noch damit zu tun. Denn ich hatte diesen Mann, mit dem ich dann später zusammengezogen bin, ganz anders kennengelernt. Als hilfsbereiten, sympathischen, freundlichen Mann. Nach dem Umzug hat er sich um 180 Grad gedreht, aber nicht nach außen.
Und er behauptet, dazu habe ich einen schriftlichen Beweis, das er unschuldig verurteil worden wäre. Vielleicht hat er dies auch vor dem Versorgungsamt S getan?. Weis ich nicht, aber ich versuche natürlich eine Erklärung zu finden, warum ich danach hier in der Stadt wo jetzt wohne so schikaniert wurde.
Meine Freunde, die ich noch hatte habe ich dadurch auch noch verloren, weil sie mir so begegneten, "ich weis nicht, was du immer mit den Behörden und Ärzten hast. Aber da ist soviel Unrecht abgelaufen. Im Prinzip habe ich die vergangenen Jahre nur darum gekämpft, das ich überlebe. Ich weis noch als ich die Anträge gestellt hatte wegen besonderen Bedarfen wegen meinen vielen Durchfällen, weil ich hoffte, das ich dann finanziell mich wenigsten homöopathisch versorgen könnte. Die wurden immer abgelehnt. Selbst als ich den Arztbericht vom Krankenhaus mit der Diagnose Morbus Crohn, denen geschickt hatte, wurde abgelehnt. Zwei Wochen später (ich wohnte schon 4 Jahre in meiner jetzigen Wohnung) erhielt ich die Aufforderung zum Zwangsumzug. War alles sehr Nerven raubend, verzweifelnd und hoffnungslos gewesen.
Niemand will etwas davon hören.
Ich habe jetzt die Klage wegen dem GdB, weil dieser ja auch nicht richtig sein kann, denn die Schädigungsfolgen aus der Kinder- und Jugendzeit fehlen ja, die OEG-Klage und die Stadt macht mir meine aufstockende Hilfe zum Leben auch wieder streitig. Ob die Weiterbewilligung meiner Erwerbsminderungsrente durchgeht weis ich auch noch nicht. Ich musste laut der DRV zu einem Nervenarzt wegen eines Befundberichtes, obwohl sie den Befundbericht meines Hausarztes schon hatten, die Stellungnahme meiner Traumatherapeutin und den neuen Festsellungsbescheid von 50 auf 70 GdB. Ich habe die angeschrieben das ich keine Nervenerkrankung habe und sie haben mich wegen meiner Mitwirkungspflicht unter Druck gesetzt. Ich habe eine Kombination Nervenarzt und Psychiater aufgesucht, das was dieser in seinem Befundbericht über mich geschrieben hat ist wieder eine Phrase. Er hat keine Ahnung von Traumas.
Ich bin dann immer gezwungen eine Lösung zu finden.

Mein Rechtsanwalt setzt mich irgendwie auch noch unter Druck, denn er will bis dann und dann meine Stellungnahmen. Dies ist aber unmöglich zu erfüllen.
Deshalb stehe ich alleine da. Ich wohne hier in einer Kleinstadt. Und ich habe schon den Eindruck, dass man mich von verschiedenen Seiten unter Druck setzt.
Leider habe ich mich durch das ganze Prozedere in der Vergangenheit mehr und mehr isoliert und ich muss mein starkes Vermeidungsverhalten auch noch überwinden. Somit habe ich zumindest angefangen mich hier im Forum mitzuteilen.
Das schreiben geht.
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge,
Mein Anwalt lässt mich ihm alles zuarbeiten. Er setzt das um, was ich in Erfahrung gebracht habe.
Weiser Ring und VdK kann ich vergessen, die haben mich damals im Stich gelassen.
Ich müsste da eine andere Organisation finden.
In meinem Erstbescheid steht nur ein Jahr lang 30 GdS dann unter 25 sonst gar nichts.
Zu meinem ersten Gutachten 2005 gibt es einen Auftrag vom Versorgungsamt S an die Gutachterin, dass sie auf den gravierenden Vorschaden zu achten hat und ohne Rücksicht auf die Ursache zu begutachten hat.
Ich habe damals auch nur eine Anpassungsstörung als Diagnose obwohl im Gutachten selbst über PtBS diskutiert wird, das ist nicht legithim. Soweit kann ich das alte Gutachten auch zerschlagen. Aber da ich 2008 und 2012 wieder einen Antrag gestellt
habe, sagen die jetzt, dass das nur ein Verschlimmerungsantrag ist, eben zu Schaden 3). Man wird auch versuchen mir das zu unterstellen, warum ich damals nicht schon den Antrag für die Schäden aus der Kinderzeit gestellt habe.
Deshalb kam es nur zu einer Begutachtung zu meiner letzten Tat. Weil ich ja auch nur einen Antrag zu meiner letzten Tat gestellt hatte, Dass Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung usw. auch geschützte Tatbestände nach dem OEG sind wusste ich nicht und ich war damals auch nicht in der Lage. Ich komme erst jetzt langsam aus meiner "Ohnmacht heraus".
Eine Traumatherapie mache ich erst seit kurzem. In der Reha hatte ich zum ersten mal gehört das ich traumatisiert bin.
So bin ich die ganzen Jahre herumgelaufen und wusste nicht was mit mir los ist und da mir auch noch alles sehr peinlich war und ich mich beschämt gefühlt habe, und ich eh schon von den anderen Ärzten nicht ernst genommen wurde, ich traumatisiert war, konnte ich nicht "sehen". Ich fange erst jetzt an wach zu werden.
Die Klage kostet mich viel Kraft, doch wenn ich weiter leben will, habe ich keine andere Chance. Ich vertrage inzwischen
keine chemischen Medikamente und muss mich homöopathisch versorgen.

Der Knackpunkt ist auch der GdS und GdB.
Aufgrund meines Verlängerungsantrages GdB damals 50, hat das neue Versorgungsamt das OEG-Gutachten von 2005 zugrundegelegt und dies enthält eben nur die Schädigungsfolgen zu Schaden 3). Das ist hier auch falsch gelaufen.
Die hätten damals in ihrer Nachprüfung auf jeden Fall die Schädigungen aus meiner Kinderzeit mit reinnehmen müssen.
So schreibst du auch, dass alle gesundheitlichen Probleme und Einschränkungen zu Berücksichtigen sind.
Doch bis jetzt hatte ich nie eine Begutachtung der Schäden aus meiner Kinder- und Jugendzeit. Es gibt im Prinzip keine Beweise. Und das muss ich wohl auch ändern.

Grüße Gast July
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
Mein Anwalt lässt mich ihm alles zuarbeiten. Er setzt das um, was ich in Erfahrung gebracht habe.
Weiser Ring und VdK kann ich vergessen, die haben mich damals im Stich gelassen.
Ich müsste da eine andere Organisation finden.
In meinem Erstbescheid steht nur ein Jahr lang 30 GdS dann unter 25 sonst gar nichts.
Zu meinem ersten Gutachten 2005 gibt es einen Auftrag vom Versorgungsamt S an die Gutachterin, dass sie auf den gravierenden Vorschaden zu achten hat und ohne Rücksicht auf die Ursache zu begutachten hat.
Ich habe damals auch nur eine Anpassungsstörung als Diagnose obwohl im Gutachten selbst über PtBS diskutiert wird, das ist nicht legithim. Soweit kann ich das alte Gutachten auch zerschlagen. Aber da ich 2008 und 2012 wieder einen Antrag gestellt
habe, sagen die jetzt, dass das nur ein Verschlimmerungsantrag ist, eben zu Schaden 3). Man wird auch versuchen mir das zu unterstellen, warum ich damals nicht schon den Antrag für die Schäden aus der Kinderzeit gestellt habe.
Deshalb kam es nur zu einer Begutachtung zu meiner letzten Tat. Weil ich ja auch nur einen Antrag zu meiner letzten Tat gestellt hatte, Dass Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung usw. auch geschützte Tatbestände nach dem OEG sind wusste ich nicht und ich war damals auch nicht in der Lage. Ich komme erst jetzt langsam aus meiner "Ohnmacht heraus".
Eine Traumatherapie mache ich erst seit kurzem. In der Reha hatte ich zum ersten mal gehört das ich traumatisiert bin.
So bin ich die ganzen Jahre herumgelaufen und wusste nicht was mit mir los ist und da mir auch noch alles sehr peinlich war und ich mich beschämt gefühlt habe, und ich eh schon von den anderen Ärzten nicht ernst genommen wurde, ich traumatisiert war, konnte ich nicht "sehen". Ich fange erst jetzt an wach zu werden.
Die Klage kostet mich viel Kraft, doch wenn ich weiter leben will, habe ich keine andere Chance. Ich vertrage inzwischen
keine chemischen Medikamente und muss mich homöopathisch versorgen.

Der Knackpunkt ist auch der GdS und GdB.
Aufgrund meines Verlängerungsantrages GdB damals 50, hat das neue Versorgungsamt das OEG-Gutachten von 2005 zugrundegelegt und dies enthält eben nur die Schädigungsfolgen zu Schaden 3). Das ist hier auch falsch gelaufen.
Die hätten damals in ihrer Nachprüfung auf jeden Fall die Schädigungen aus meiner Kinderzeit mit reinnehmen müssen.
So schreibst du auch, dass alle gesundheitlichen Probleme und Einschränkungen zu Berücksichtigen sind.
Doch bis jetzt hatte ich nie eine Begutachtung der Schäden aus meiner Kinder- und Jugendzeit. Es gibt im Prinzip keine Beweise. Und das muss ich wohl auch ändern.

Grüße Gast July

Hallo Gast July
sorry dass ich jetzt erst reagiere. Hab grad selbst viel um die Ohren. Muss auch überlegen ob ich in Berufung gehe.
Du hast mir nicht geantwortet ob die Begutachtung wegen OEG also um den GDS ging.
Vielleicht solltest Du nochmal einen Neufeststellung Antrag stellen und dabei die früheren Schädigungen mit zur Prüfung angeben.Und unbedingt einen Anwalt der sich mit OEG auskennt nehmen. Das kann nicht sein dass Du Ihm zuarbeiten musst bzw er Dich unter Druck setzt.
Lg Vogoge
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge,
ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei dir und den anderen, die mir Tipps geben und ich mich austauschen kann.

Für den GdB läuft auch die Klage. Das ist damals mächtig schief gelaufen.
Einen rückwirkenden Antrag habe ich auch gestellt.

Mein Anwalt hat wohl Fristverlängerung beantragt. So das ich mehr Zeit habe die nächste Stellungnahme zu schreiben für die Klage zum GdB und für die Klage zum OEG. Meine Ansätze habe ich gefunden und dank dir ist mir das mit dem GdB und GdS
jetzt klar.
Wenn die im OEG- Gutachten( GdS) von 2005 schon ohne dass ich hierfür eine Antrag gestellt habe, den GdB mit neu begutachten hätten die, die Schädigungsfolgen aus meiner Kinder- und Jugendzeit mit reinnehmen müssen. Daran werde ich sie
festnageln können.
Aber wie ist das, kann ich einfach so ohne einen Arztbericht die gesundheitlichen Störungen aus meiner Kinder- und Jugendzeitschildern oder brauche ich dafür einen Arzt- oder Klinikbericht?


Den Anwalt zu wechseln dürfte jetzt schwierig sein, da das zum Ende hinläuft.
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge,

ich habe jetzt noch ganz andere Sorgen. Die DRV will unbedingt von mir einen Befundbericht von einem Nervenarzt, obwaohl ich keine reine Nervenerkrankung habe.
Die haben den Befundbericht vom Hausarzt, arbeitsunfähig, Den Bericht meiner Therapeutin, arbeitsunfähig. Den neuen
Feststellungsbescheid von 50 auf 70 GdB, allerdings ohne die Bereinigung für die Psyche,Neurosen, Folgen psychischer Traumen.
Das müsste doch auf jeden Fall ausreichen für eine Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente.

Viele Grüße
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,

ich habe jetzt noch ganz andere Sorgen. Die DRV will unbedingt von mir einen Befundbericht von einem Nervenarzt, obwaohl ich keine reine Nervenerkrankung habe.
Die haben den Befundbericht vom Hausarzt, arbeitsunfähig, Den Bericht meiner Therapeutin, arbeitsunfähig. Den neuen
Feststellungsbescheid von 50 auf 70 GdB, allerdings ohne die Bereinigung für die Psyche,Neurosen, Folgen psychischer Traumen.
Das müsste doch auf jeden Fall ausreichen für eine Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente.

Viele Grüße
Hallo GastJuly,
Bist Du denn nicht regelmässig bei einem Psychiater in Behandlung ? Der z.Bsp. Dir Medikamente für Psyche verschreibt usw.
Nervenarzt ist ein allg. Begriff. Wenn Du ja psychische Probleme hast(Ptbs), dann läuft das unter Nervenärztlich. Hast Du da vielleicht falsche Vorstellungen? Ist Deine Therapeutin auch Ärztin oder "nur" Psychologin? Deshalb wollen die vielleicht einen Bericht vom
Psychiater.
AUSSERDEM sollte Dein Anwalt dazu Stellung nehmen ,der wird doch dafür bezahlt !!! Zumindest mit Dir die Stellungnahme durchgehen!!
Lg Vogoge
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge,

Nein bin nicht regelmäßig bei einem Psychiater.
Ich bi ja damals nach der letzten Gewalttat auf anraten der Kripo umgezogen. Dann hatte ich den OEG_Antrag gestellt und auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bis zur Klage. Die DRV und auch das Gericht haben mich von Nervenärzten hier aus meiner jetzigen Stadt begutachten lassen (allerdings wurde ich bisher noch nie traumatologisch gegutachtet) alle waren der Auffassung dass ich arbeitsfähig bin. Zum teil hat man mich noch nicht mal ausreden lassen, was in meinem Schockzustand tödlich war für mich, ich hatte von niemandem eine Unterstützung.
Außerdem fehlen ja die Folgestörungen aus meinen Gewalterfahrungen aus meiner Kinder- und Jugendzeit. Seht ja bis jetzt in keinem Gutachten.
Aus dieser Erfahrung heraus habe ich diese "Gesellschaft" gemieden. Auch wie ich hier von den anderen Ärzten behandelt wurde war zum Teil sehr unseriös. Ich habe ganz stark Vertrauen verloren.
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Vogoge,

das mit meinem Anwalt ist merkwürdig. Irgendwie sagt er ich könne ihm vertrauen und irgendwie lässt er mich im Stich.
Da ich ja auch wegen der Hilfe zum Leben bei ihm bin, meinte er dazu, dass ich wohl das Unrecht anziehen würde.

Ich hatte ja schon versucht zu einem Nervenarzt zu gehen, aber dass lief gänzlich schief. Bei meinem ersten Termin am 05.01 war dieser noch verständnisvoll und freundlich, bei meinem zweiten Termin am 21.01. lies er mich anfangen über meine Gewaltereignisse zu erzählen, dann unterbrach er mich und machte mich so fertig dass ich eine dissoziative Störung hatte.
Ich fragte noch nach dem Befundbericht und einem weiteren Termin. Er sagte dann, dass ich wenn ich den Befundbericht von ihm erhalten werde, ich keinen Termin mehr bei ihm haben wolle.
Er hat mir dann den Befundbericht für die DRV zugesandt und darin steht unter Punkt 12 Zitat:
"verminderte Stressbelastung nach allseits orirentiert"
Hinweis auf kognitive Einbuße, Wahninhalte, akute Suicidalität.
In seinem Arztbericht steht unter anderem " C53.9G Bösartige Neubildung der nicht näher bezeichneten Cervix uteri, Konisation.
Dies konnte ich ja unmöglich der DRV schicken.
Mein Anwalt meinte dazu, dass er mir gerade in meinem Fall nicht helfen kann.

Vorgestern hatte ich ihn angeschrieben wegen der Hilfe zum Leben, dass mir kurzfristig durch die Stadtverwaltung eine amtsärztliche Untersuchung wegen Zumutbarkeit eines Umzuges angesetzt wurde. Ob dies ein Entgegenkommen, bezüglich meiner Traumatisierung ist, oder ein taktischer Zug würde sich wohl zeigen.
Seine Antwort: Hallo Fr. ...... ein Entgegenkommen können Sie wohl nicht erwarten, leider. Sie wollen doch auch nicht umziehen, oder? Grüße RAé....
Was soll das?????????????????????????????
Das ist doch lauter blödes Zeug, was da abläuft.

Ich bräuchte einen Anwalt, der stark hinter mir steht und das verspüre ich eben nicht.
Er ist aber auch als Beigeordneter bei Gericht bestellt.
Kann ich ihn einfach so wechseln? Und wo finde ich einen richtigen Opferanwalt.
 

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