G
GastJuly
Gast
Hallo Atemlossein,
dass in deinem Bescheid steht, dass du Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung hast ist sehr gut. Damit hast du Anspruch auf eine spezielle Traumatherapie.
Wenn du Akteneinsicht hast, entweder über den VdK oder Opferanwalt musst du auch dein Gutachten durchlesen, ob das alles so richtig ist was das die Gutachterin des Versorgungsamtes rein geschrieben hat, Wenn nicht musst du das widerlegen und gehe damit faktisch an, und mit Abstand, dann ist es nicht so stark retraumatisierend. Achte darauf, dass Aussagen zu deinem Gesundheitszustand enthalten sind und nicht irgendwelche anderen Dinge, die dürfen nicht zählen. Besser ist es auch man erzählt andere Dinge erst gar nicht. Denn daraus versuchen die nur falsche Schlüsse zu ziehen um den Grad der Schädigung (GdS) herunter zu drücken.
Grüße GastJuly
dass in deinem Bescheid steht, dass du Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung hast ist sehr gut. Damit hast du Anspruch auf eine spezielle Traumatherapie.
Wenn du Akteneinsicht hast, entweder über den VdK oder Opferanwalt musst du auch dein Gutachten durchlesen, ob das alles so richtig ist was das die Gutachterin des Versorgungsamtes rein geschrieben hat, Wenn nicht musst du das widerlegen und gehe damit faktisch an, und mit Abstand, dann ist es nicht so stark retraumatisierend. Achte darauf, dass Aussagen zu deinem Gesundheitszustand enthalten sind und nicht irgendwelche anderen Dinge, die dürfen nicht zählen. Besser ist es auch man erzählt andere Dinge erst gar nicht. Denn daraus versuchen die nur falsche Schlüsse zu ziehen um den Grad der Schädigung (GdS) herunter zu drücken.
Grüße GastJuly