Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hilfe bei Widderuf OEG

G

GastJuly

Gast
Hallo Atemlossein,
dass in deinem Bescheid steht, dass du Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung hast ist sehr gut. Damit hast du Anspruch auf eine spezielle Traumatherapie.

Wenn du Akteneinsicht hast, entweder über den VdK oder Opferanwalt musst du auch dein Gutachten durchlesen, ob das alles so richtig ist was das die Gutachterin des Versorgungsamtes rein geschrieben hat, Wenn nicht musst du das widerlegen und gehe damit faktisch an, und mit Abstand, dann ist es nicht so stark retraumatisierend. Achte darauf, dass Aussagen zu deinem Gesundheitszustand enthalten sind und nicht irgendwelche anderen Dinge, die dürfen nicht zählen. Besser ist es auch man erzählt andere Dinge erst gar nicht. Denn daraus versuchen die nur falsche Schlüsse zu ziehen um den Grad der Schädigung (GdS) herunter zu drücken.
Grüße GastJuly
 

Atemlossein

Mitglied
Hallo Atemlossein,
dass in deinem Bescheid steht, dass du Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung hast ist sehr gut. Damit hast du Anspruch auf eine spezielle Traumatherapie.

Wenn du Akteneinsicht hast, entweder über den VdK oder Opferanwalt musst du auch dein Gutachten durchlesen, ob das alles so richtig ist was das die Gutachterin des Versorgungsamtes rein geschrieben hat, Wenn nicht musst du das widerlegen und gehe damit faktisch an, und mit Abstand, dann ist es nicht so stark retraumatisierend. Achte darauf, dass Aussagen zu deinem Gesundheitszustand enthalten sind und nicht irgendwelche anderen Dinge, die dürfen nicht zählen. Besser ist es auch man erzählt andere Dinge erst gar nicht. Denn daraus versuchen die nur falsche Schlüsse zu ziehen um den Grad der Schädigung (GdS) herunter zu drücken.
Grüße GastJuly
Hi GastJuly,

du hast es auf den Punkt gebracht, genau das haben die mit mir gemacht. Die Gutachterin fragte nur nach banale Krhs Aufenthalte, wie Madeln, Blinddarm und andere OPs, aber über meine s.-Übergriffe oder meinen psychischen Zustand ist sie garnicht eingegangen. Sie hat mich immer nur Stichpunktartig abgefragt und wenn sie das gehört was sie hören wollte... es hat alles noch nicht einmal eine Std gedauert... die Gutachterin sagte, sie hätte meine Akte gelesen und weiß Bescheid!!?? Das Gutachten wurde nur mit den Befunden von den Ärzten und Krhs, was sich das VA eingeholt hat:wein::mad::confused::confused: Ich bin so verärgert könnt ihr euch denken..:mad::mad::mad::mad:

Nun habe ich angst das, es sich wieder so abspielen wird, wenn ich Widerspruch mache:wein:
Was meinst Du wie soll ich vorgehen... Hilfe...!

Gruß
Atemlossein
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,

leider steht in meinem Bescheid, das ich nur Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung :mad:

Kann ich dagegen angehen?? Also trotzdem BSA beantragen?

LG
Atemlossein
Hallo Atemlossein,
ja Du kannst vom Versorgumgsamt ein Formular anfordern. Bei mir muss das VA evtl 10 Jahre nachzahlen.
Laut Recht müssen sie alle Ansprüche prüfen. Kannst Du PN empfangen und schreiben??
Ich würde gerne mit Dir dringend telefonieren
Lg Vogoge
 

Silan

Aktives Mitglied
Danke Silan,

ich habe leider keinen Anspruch auf BSA nur Heil und Krankenkosten haben die mir im Bescheid mitgeteilt. Ich weiss aber nicht, ob ich das trotzdem Beantragen kann?? Wie lange kann so ein Widerspruch dauern und werde ich nochmal begutachtet? Ich bin nur eine knappe Std begutachtet worden. Da ging es nur darum welche Krankenhäuser wann mit welcher Diagnose usw. Mein derzeitiger Zustand hat Sie gar nicht wissen wollen.. ich finde das eine Frechheit !!!:wein: Nur eine knappe Std, für all das was mein Leben mich kaputt und krank gemacht hat und dann nur 30 GdS:wein::mad:

LG
Na ja, dass ist das Kreuz mit den Infos, worauf man Anspruch hat. Im BVG steht eindeutig:

Rentenberechtigte Beschädigte, also Personen mit einem GdS von mindestens 30, deren Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch die Schädigungsfolgen gemindert ist, erhalten einen Berufsschadensausgleich.Die Einzelheiten des Berufsschadensausgleichs sind in § 30 Abs. 3 - 15 BVG und in der Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) geregelt. Nachzulesen bei: Rechtsanwalt Klose, Regensburg: Berufsschadensausgleich

Ich habe fast 20 Jahre lang nicht gewusst, dass ich Anspruch auf Ausgleichsrente, BSA, Ehegatten- und Kinderzuschlag hatte. Daher hab ich auch die Anträge nicht gestellt. Erst vor ca. 4 Jahren bin ich durch Zufall drauf gestoßen und hab die entsprechenden Anträge gestellt. Mir ist sehr viel Geld verloren gegangen, weil ich auch keine Infos bekommen hab, was mir zusteht. Und damals gab es ja Internet noch nicht, wo man hätte nachforschen können.

Wegen der Heil- und Krankenbehandlung, da hast du Anspruch auf Behandlung der Schädigungsfolgen. Da musst du dann deinem Arzt deinen Bescheid mitbringen. Ich hab mir da mal ein Schreiben besorgt vom Versorgungsamt Berlin, das kopier ich gleich mal hier rein. Da steht ziemlich genau drin, was die übernehmen und wann und wie der Arzt das kenntlich machen muss. Übrigens bekommst du da auch Fahrtkosten erstattet, zu Ärzten und zu Therapeuten, solange es um die Schädigungsfolgen geht. Und zwar auch rückwirkend für die letzten 4 Jahre.
Bei mir ist es sogar so, dass die meine komplette Krankenversorgung übernehmen, aber das ist nach meinen Infos eine Ausnahme.

Ich bin regelmäßig begutachtet worden, immer so im Abstand von 2-3 Jahren. Seit 2007 allerdings nicht mehr, da wurde dann die Dauerhaftigkeit meiner Schädigungsfolgen anerkannt.
Ich würde immer bei solch einem niedrigen GSD bei PTBS in den Widerspruch gehen, da geht mehr. Und letztendlich ist es doch egal, aus welchem Grund man neu begutachtet wird, ob die Wissen wollen, ob deine Schädigungsfolgen noch da sind oder ob du höher gestuft werden möchtest.

Liebe Grüße
Silan
 

Silan

Aktives Mitglied
[FONT=&quot]Informationen für Ärzte und Therapeuten[/FONT]
[FONT=&quot]In der Vergangenheit gab es manchmal Schwierigkeiten bei der verwaltungstechnischen Behandlung von anerkannten Schädigungsfolgen in den Arztpraxen, da der Umgang mit dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) nicht unbedingt zum „Tagesgeschäft“ gehört und deshalb nicht in allen Einzelheiten bekannt ist.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen helfen, unnötige Schwierigkeiten zu verhindern:

Gem. § 18 c Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) erbringen die gesetzlichen Krankenkassen u.a. die ambulanten ärztlichen Heilbehandlungsleistungen für die Versorgungsverwaltung im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags nach § 93 SGB X. Die in § 18 c Abs. 1 S. 1 BVG abschließend aufgeführten Leistungen werden von der Versorgungsverwaltung in eigener Zuständigkeit erbracht (Zahnersatz, Hilfsmittel, Bewegungstherapie, Sprachtherapie u.a.).

Zuständig ist die Krankenkasse in der Versorgungsberechtigte oder Familienangehörige Mitglied sind. Privatversicherte erhalten „rote Bundesbehandlungsscheine“ (von der gesetzlichen Krankenkassen eines/einer Familienangehörigen, sonst von der AOK.

Die Ärztin/der Arzt hat – anhand des Bescheides mit den anerkannten Schädigungsfolgen – in den Fällen, in denen anerkannte Schädigungsfolgen behandelt werden, die Verordnungen entsprechend zu kennzeichnen. Gem. § 18 Abs. 1 BVG sind Heilbehandlungsleistungen nach diesem Gesetz von allen Zuzahlungen und der Praxisgebühr befreit. Arznei-, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang mit den anerkannten Schädigungsfolgen erforderlich werden, sind von der Budgetierung ausgenommen. Diese Leistungen werden den Krankenkassen über eine Pauschale (§§ 19, 20 BVG) vom zuständigen Bundesministerium aus Steuermitteln erstattet; werden also nicht aus den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten finanziert.

Darüber hinaus gibt es einen Personenkreis der unter bestimmten Voraussetzungen einen Heilbehandlungsanspruch auch für Gesundheitsstörungen hat, die nicht als Schädigungsfolgen anerkannt sind. Diese Personen erhalten eine entsprechend gekennzeichnete Chipkarte von ihrer Krankenkasse. (§ 10 Abs. 2, 4 BVG) Auch diese Personen sind von Zuzahlungen, Praxisgebühr und Eigenbeteiligung an Fahrtkosten befreit. Diese Kosten werden ebenfalls pauschal erstattet.

Zuzahlungsbefreiungen nach dem BVG bestehen unabhängig neben den sonstigen kassen-rechtlichen Regelungen (Chronikerregelung, einkommensabhängige Regelung). Bescheinigungen über Zuzahlungsbefreiungen nach dem SER werden den Versorgungsberechtigten auf Wunsch ausgestellt.

Im Interesse der Versorgungsberechtigten /der von Ihnen betreuten Patient/inne/n wenden Sie sich bei Rückfragen an die Ansprechpartner/in für Heil- und Krankenbehandlung beim Versorgungsamt.[/FONT]
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Silan,
ich habe in meinem Anschreiben an das Versorgungsamt den BSA und Ausgleichsrente beantragt. Ich habe aber nie ein
Formular zum ausfüllen erhalten.?

Ich bin davon ausgegengen, da bei mir demnächst die Gerichtsverhandlung aussteht, das das dort mit geregelt wird?

Kannst du mir Tipps geben für die Gerichtsverhandlung?

Grüße Gast July
 
G

GastJuly

Gast
Hi GastJuly,

du hast es auf den Punkt gebracht, genau das haben die mit mir gemacht. Die Gutachterin fragte nur nach banale Krhs Aufenthalte, wie Madeln, Blinddarm und andere OPs, aber über meine s.-Übergriffe oder meinen psychischen Zustand ist sie garnicht eingegangen. Sie hat mich immer nur Stichpunktartig abgefragt und wenn sie das gehört was sie hören wollte... es hat alles noch nicht einmal eine Std gedauert... die Gutachterin sagte, sie hätte meine Akte gelesen und weiß Bescheid!!?? Das Gutachten wurde nur mit den Befunden von den Ärzten und Krhs, was sich das VA eingeholt hat Ich bin so verärgert könnt ihr euch denken..

Nun habe ich angst das, es sich wieder so abspielen wird, wenn ich Widerspruch mache
Was meinst Du wie soll ich vorgehen... Hilfe...!

Gruß
Atemlossein

Hallo Atemlossein
ich weis das deshalb, weil man dies mit mir so getan. Ich habe ein Gewaltereignis erzählt im Zusammenhang mit einem Vermieter und dass ich daraufhin umgezogen bin. Ich wohnte dort 6 Jahre, dann 8 Jahre in K und zuletzt in E.
Sofort wurde dies als Begründung genommen für meine Erkrankungen. Ich habe damals keine PTBS bekommen sondern eine Anpassungsstörung auf biografischem Hintergrund. Das war doch "großartig"!!???
Ich habe auch Kindesmissbrauch und Misshandlung, Gewalt im Ausland und zuletzt Doppelvergew. hinter mir und man gibt mir solch einen Bescheid!!?? Der Täter hat mir gegenüber Morddrohungen gemacht. Dies hatte ich auch erzählt und man hat mir dies als einen paranoiden Gedanken untergestellt. Toll.??

Du musst dein Gutachten durchforsten und wie letztendlich die Begründungen gegeben sind für deine 30 GdS. Und dies dann glaubhaft wiederlegen und methodisch vorgehen warum dir mehr GdS zusteht.
Du musst dich einlesen in die Materie. OEG-Gesetzes, PTBS und komplese PTBS usw. und einen Opferanwalt dazunehmen.
Grüße Gast July
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Silan,
ich habe in meinem Anschreiben an das Versorgungsamt den BSA und Ausgleichsrente beantragt. Ich habe aber nie ein
Formular zum ausfüllen erhalten.?

Ich bin davon ausgegengen, da bei mir demnächst die Gerichtsverhandlung aussteht, das das dort mit geregelt wird?

Kannst du mir Tipps geben für die Gerichtsverhandlung?

Grüße Gast July
Leider kann ich dir keine Tipps geben wegen der Gerichtsverhandlung, da ich nie mit dem VA vor Gericht war. Ich habe immer meine Anträge ohne Probleme durchbekommen, ausser beim ersten Mal, da wurde ich zu niedrig eingestuft. Doch der Widerspruch ist dann so durchgegangen.

Hast du BSA und Ausgleichsrente schriftlich beantragt? Ich mache das so, dass ich persönlich vorspreche und dort um Hilfe bitte beim ausfüllen der Anträge. Das haben die bislang anstandslos gemacht. Ich nehme dann immer jemanden mit, als Zeugen. Dadurch habe ich quasi Beweise, dass die Anträge gestellt sind. Und ich lasse mir mittlerweile schriftlich bestätigen, dass es keine weiteren Ansprüche gibt, die ich beantragen könnte weil sie mir zustehen.
Was ich ziemlich mies finde ist, dass ich nach meiner Einstufung von einem GDS von 60 nicht über mögliche Ansprüche ausser der Grundrente informiert wurde. Dadurch habe ich viel Geld verloren, das mir zugestanden hätte. Doch ein rückwirkender Rechtsanspruch ist nicht gegeben. Das geht nur für 3 Jahre rückwirkend, Aber da ich mich durch viele Jahre Therapie selbst soweit aus der Sch... gezogen hatte, dass ich eine Ausbildung machen konnte und auch in meinem Beruf gearbeitet habe, hatte ich dann keine Ansprüche mehr. Da ich dann eben arbeitsfähig war und erst einige Jahre später durch Retraumatiesierung wieder arbeitsunfähig wurde ruhte der Anspruch auf BSA und Ausgleichsrente für die Zeit wo es mir gut ging. Und das ist ja auch ok, doch die Zeit davor... 12 Jahre verschenkt, in denen ich kaum lebensfähig war und durchaus Ansprüche gehabt hätte... und ich hab nur die Grundrente bekommen. Da ärgere ich mich heute noch manchmal drüber.

Also am besten hingehen zum Versorgungsamt, Antrag geben lassen und direkt mit einem Sachbearbeiter ausfüllen und da lassen. Ausserdem auch fragen, ob du weitere Ansprüche hast. Und an einen Zeugen denken. Ich würde es nie wieder anders machen.

Liebe Grüße
Silan
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Silan,
ja ich habe schriftlich vor ein paar Jahren einen formlosen Antrag gestellt. Auf das Schreiben kann ich mich beziehen. Also brauche ich noch ein separates Antragsformular für den BSA.

Aber was ist mit der Ausgleichrente. Brauche ich da auch ein separates Formular?

Grüße July
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Silan,
ja ich habe schriftlich vor ein paar Jahren einen formlosen Antrag gestellt. Auf das Schreiben kann ich mich beziehen. Also brauche ich noch ein separates Antragsformular für den BSA.

Aber was ist mit der Ausgleichrente. Brauche ich da auch ein separates Formular?

Grüße July
Hallo July,
bin Vogoge und häng mich mal mit rein. Also generell hat das Amt bei einem Antrag aaaallleess umfassend zu prüfen was Dir zusteht,das heisst auch Berufsschadensausgleich. Die Ausgleichsrente wird dann mit geprüft und berechnet.
Bei mir hatten sie einige Jahre dazu keine Stellung genommen und jetzt müssen sie laut Gericht 10 Jahre nachzahlen.Ihr müsst auf dem Bescheid nachschauen ob da Paragraph 30 mit erwähnt ist. Und lass Dir das Formular für berufliche Betroffenheit und Berufsschadenausgleich vom Amt zuschicken falls im 1. Bescheid dazu nichts geäußert wurde.
Lg Vogoge
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben