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Hermes Tasche

puschl

Mitglied
Meine Freundin hatte mich heute besucht und meinte sie würde mal ihren Kram alles ausmisten und ins Internet stellen.
Unter anderem sagte sie zu mir,dass sie eine leere Tasche mal gefunden hat und diese auch versteigern möchte.
Fragte sie was für eine Tasche das wäre und sie meinte eine Hermes Tasche.
Wir schauten dann im Internet nach weil der Name mir nichts sagte und siehe da mir sind fast die Augen aus dem Kopf gefallen :eek:
Das ist eine wertvolle Tasche anscheinend.
Die werden mit einigen tausend Euro verkauft und gehandelt.
Wenn es eine echte sein sollte,macht sich meine Freundin strafbar wenn sie diese verkaufen würde?
Weil sie weiß ja net von wem die Tasche ist und wußte auch net wenn sie echt sein sollte das sie so wertvoll ist.

Kennt sich vielleicht jemand damit aus und könnte einen Rat geben.

Gruß
Puschl
 

mikenull

Urgestein
Wenn die Tasche echt sein sollte wird es wohl keine Probleme geben. Denn jeder darf das was ihm gehört, auch verkaufen.
Gefährlich wird das aber mit Sicherheit, wenn behauptet wird, die Tasche sei eine echte Hermes - es sich aber um eine Fälschung handelt.
Wenn es um soviel Geld geht, sollte man also ein Fachgeschäft aufsuchen und zuerst mal klarstellen lassen, das es sich um eine echte Markentasche handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

puschl

Mitglied
Hallo mikenull,

das ist klar das man sowas erst mal dann prüfen lassen sollte.
Weil es gibt genug Fakes von Markenwaren und denn Ärger den man sich damit einheimsen kann ist dann gross.
Es geht halt darum weil meine Freundin die Tasche mal gefunden hat und diese im Internet einstellen möchte.
Macht sie sich strafbar damit?

Gruß
Puschl
 

Schmuddelwetter

Aktives Mitglied
Hallo,

Vater Staat sagt:

§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Quelle: Darf man gefundenes Geld behalten? | Lycos iQ

Andererseits: Die Gefahr tendiert wohl gegen Null, dass der Besitzer darauf aufmerksam wird, zudem muss er beweisen, dass es seine Tasche ist. Wie sollte er das rausfinden oder belegen?

Wenn das Gewissen doch plagt, dann spendet halt für einen guten Zweck und macht Euch von dem Rest eine schöne Zeit...

Gruß
 

puschl

Mitglied
Hallo,

die Tasche war ja leer,also keine Geldbörse oder so nur noch so ein kleines Täschchen wo ein wenig Schminke drin war.
Wenn so eine Markentasche wahnsinns teuer ist, nehme ich wohl an das der Besitzer eine Rechnung hat.
Aber wenn es man so sieht woher soll der Besitzer den wissen das meine Freundin die Tasche ins Internet stellt.
Das mit dem etwas Spenden ist eine gute Idee,werde es meiner Freundin vorschlagen.

Gruß
Puschl
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
... die Tasche könnte ja auch von jemandem gestohlen, geleert und weggeworfen sein ... Wenn der Besitzer dann eine Anzeige gemacht hat ...
Auch im Internet und vor allem bei ebay wird auch Ausschau gehalten nach Hehler-/Diebesware ... Und es wäre nicht der erste Fall, wo der rechtmäßige Besitzer sein Eigentum bei ebay wiedergefunden hat.

lg Eisherz
 

puschl

Mitglied
Hallo,

davon könnte man auch ausgehen das sie gestohlen ist.
Aber das weiß ja meine Freundin nicht.
Und wenn sie diese Tasche ins Internet stellt und gehen wir davon mal aus, der Bestizer findet seine Tasche dann, kann er meiner Meinung nach sagen und belegen ich möchte meine Tasche wieder haben.
Meine Freundin hat ja nichts dann mit dem Diebstahl zutun.

Gruß
Puschl
 
G

Gast

Gast
.. mir wäre das zu heikel ...

Es bleibt trotzdem dann Fundunterschlagung ... Zumal es sich bei dieser Art von Taschen um teure handelt und es dann schon fragwürdig ist, wo diese her ist ...

lg Eisherz
 

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