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Heirat trennungsjahr

S

Sovli

Gast
Wenn man in der Türkei heiratet und dann in Deutschland lebt,wie sieht es dann aus mit dem trennungsjahr? Auch 1 Jahr oder ist das verkürzt da die Hochzeit in der Türkei stattfand?
Und wie wird festgestellt zu wann die Trennung stattfand? Wenn man getrennt ist aber trotzdem noch einige Zeit denselben wohnsitz hatte,gilt das trennungsjahr dann erst ab Beginn der getrennten Wohnungen?
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Man kann auch in der eigenen Wohnung getrennt wohnen, es muss aber nachweislich ALLES getrennt sein. Also er darf deine Sachen im Kühlschrank nicht anrühren, kein gemeinsames essen, nichts. Es ist offensichtlich, wenn man getrennte Wohnungen hat.
Wenn ihr in der Türkei geheiratet habt und er Türke ist, wird er vermutlich versuchen alles herauszuzögern, um drei Jahre verheiratet gewesen zu sein. Dann gibt's den deutschen Pass.
 

Alegra67

Aktives Mitglied
Na ja. Wichtig ist, dass man sich einig ist. Ich bin nach 6 Monaten "Trennung" geschieden worden, weil wir beide uns einig waren, dass das Trennungsjahr jetzt um ist. :cool: Wer soll denn prüfen, ob man Tisch und Bett wirklich nicht gemeinsam genutzt hat?

Nachtrag: Wenn sich ein Ehepartner quer stellt, werden daraus drei Jahre.
Und wenn ein Ehepartner XXX (ich weiß den Begriff nicht mehr) beantragt, wird sogar erst geschieden, wenn das ganze Drumherum geregelt ist. Dann können auch 4 oder 5 Jahre ins Land ziehen. (Das Regeln des "Drumherum" kann nämlich auch ganz schön verzögert werden, wenn ein Ehepartner sich kontraproduktiv verhält.)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 121514

Gast
Man kann auch in der eigenen Wohnung getrennt wohnen, es muss aber nachweislich ALLES getrennt sein. Also er darf deine Sachen im Kühlschrank nicht anrühren, kein gemeinsames essen, nichts. Es ist offensichtlich, wenn man getrennte Wohnungen hat.
Wenn ihr in der Türkei geheiratet habt und er Türke ist, wird er vermutlich versuchen alles herauszuzögern, um drei Jahre verheiratet gewesen zu sein. Dann gibt's den deutschen Pass.
Blödsinn...da kann man soviel rauszögern wie man möchte. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt es nach drei Jahren nur, wenn die Ehe dann noch intakt ist....
 
S

Sovli

Gast
Und wie kann das geprüft werden von der Ausländerbehörde ob man getrennt ist oder nicht ? Wie erfahren die das ?
 
S

Sovli

Gast
Noch eine Frage. Die ehe besteht nach wie vor und es ist keine scheidung eingereicht. Sie sind nur getrennt lebend. Kann er dann trotzdem seinen Aufenthaltstitel verlieren? Muss dafür nicht eine Scheidung eingereicht sein??
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Ich empfehle dringend hier ehrlich zu sein.
Eine sogenannte Scheinehe (zur Erlangungung der deutschen Staatsbürgerschaft) ist nicht strafbar. Erst wenn die Ehegatten gegenüber der Behörde falsche oder unvollständige Angaben machen, ist der Straftatbestand erfüllt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Und vorbestraft ist man bei drei Monaten, selbst wenn man zur Bewährung war und nicht in den Knast musste.
 

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