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Hausmeister

xmissx727

Mitglied
Hi Leute.
Ich weiß nicht, ob ich im "sonstigen" Forum richtig mit meinem Anliegen bin, aber es geht bei mir um den Hausmeister! Ich möchte, dass er mich mit wichtigen Dingen "belästigt"!

Folgendes ist passiert:
Vor meiner Haustür haben wir bezahlte Parkplätze, von denen ich einen nutze.
Eines Tages konnte ich nicht parken, da schräg gegenüber eine Nachbarin mir die zufahrt mir ihrem PKW blockiert hatte. Da ich gerade in der Nachtschicht war, hatte ich ihr einen Brief an der Frontscheibe hinterlassen (freundlich). Ich musste mir natürlich einen anderen Parkplatz suchen.

Ein paar Tage später kommt der Hausmeister mir entgegen und spricht mich auf das geschriebene an, was die besagte Pkw besitzerin auf die Erde geworfen hatte. Er fragte direkt ob ich es geschrieben hab und wenn ich ein problem mit der Dame habe, solle ich es ihr persönlich sagen.
Ich war so perplext, dass ich mich fragte - was geht ihm das eigentlich an? -
Das Gespräch ging noch weiter indem er sagte, dass er ebenfalls die Probleme kannte, weil er auch schon auf diesem Platzt stand.... ect...

MEINE FRAGE IST ALSO:
Darf er sich überhaupt in solche Sachen einmischen?
Und wie kann ihm verdeutlichen, dass er mich bitte NUR mit "Hausmeisterdingen" belangen soll!

Sollte ich bei seinem AG anrufen und es dort eventuell klären?

Vielen Dank schonmal im Voraus.
 

Eva

Aktives Mitglied
Boh, mir kommt gerade die Galle hoch. :devilish: Habe nämlich auch schon ähnliches erlebt. Ich habe mich quer dahinter gestellt, damit die nicht mehr raus kommen. Schließlich bezahlst du den Parkplatz. Das die Dame deinen Zettel auf den Boden geworfen hat, ist eine Frechheit. Aber das der Hausmeister ein Recht hat sich da ein zu mischen, kann ich mir schon vorstellen, weiß es aber nicht.

Ich habe mich damals über die Rechtslage schlau gemacht. Ist allerdings schon 15 J. her, und ich hatte eine Garage, die öfters von Besuchern meiner Nachbarn blockiert wurde. Ich hätte den Abschleppdienst rufen können, hätte diesen aber bezahlen müssen und hätte mir das Geld von den Parkern zurück holen können. Das war mir aber zu heikel, darum habe ich das nie gemacht.
 
H

Hauswart

Gast
Bin auch Hauswart, die können nun mal sprechen und tun das auch.
Was ist daran so seltsam?
Diese Welt ist so eingerichtet, dass einer den anderen plagen und ihn Geduld lehren muss.
 

weidebirke

Urgestein
Es gibt nichts zu klären, Du sagst ihm, dass Du Deine Probleme auf Deine Weise lösen möchtest und dass Du auf ihn zugehen wirst, wenn Du Unterstützung brauchst. Allerdings, sollte er für die Parkplätze zuständig sein, ob er bitte mal mit der Nachbarin reden könnte.

Jetzt gleich zu seinem AG rennen zu wollen, klingt dann doch nach Konfliktvermeidung und Denunziantentum. Da kriegt der Zettel doch gleich ein ganz anderes Geschmäckle.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Er wird dafür zuständig sein, daher finde ich deine Reaktion merkwürdig. Ob der Zettel tatsächlich höflich formuliert war, lässt mich nach der Reaktion der Nachbarin etwas zweifeln.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Da von einem Kontaktverbot nichts geschrieben wurde, darfst Du die Frau kontaktieren. Auch mit einem Zettel.

Falls der Zettel einen Inhalt hat, der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt ist, müsste dies durch die Empfängerin moniert werden, da nur deren Rechtsgüter (als Empfänger der Nachricht) verletzt sein können. Der Hausmeister ist nicht Empfänger des Zettels.
Er ist daher nicht befugt, den Inhalt zu werten, noch kann er Dir anlasten, dass die Frau den Zettel auf den Boden geworfen hat noch kann er Dich anweisen, wo Du zu parken hast.
Er mag Dich lediglich im Rahmen eines Hausrechts anweisen können, wo Du _nicht_ zu parken hast, aber darum ging es ja nicht.

Was den Arbeitgeber betrifft, hat der Hausmeister wohl den Auftrag, das Gelände sauber zu halten. Also hat er den Zettel aufgehoben. Er hatte aber nicht den Auftrag, den Zettel zu lesen oder den Inhalt zu kritisieren; da der Arbeitgeber ihm aber nicht verboten hat, ihn zu lesen oder zu kritisieren, hat er gegen keinen Arbeitsvertrag verstoßen. Den AG geht es also nichts an.

Ich würde jede weiter Stellungname Unbeteiligter in dem Umfeld abblocken, weil sonst hinterher ein Geflecht von Behauptungen und Gegenbehauptungen entsteht, das kaum noch aufzudröseln ist und immer mehr Beteiligte und Unstimmigkeiten erzeugt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 115192

Gast
Natürlich hat er den Zettel gelesen, ist ja nicht verboten. Seine Meinung dazu kann er auch haben und aeussern.

Wenn die Nachbarin falsch parkt, kann man das auch beim Vermieter melden, falls sie sich nicht mit dir auseinder setzen will.

Was hast du genau geschrieben?
 

xmissx727

Mitglied
Natürlich hat er den Zettel gelesen, ist ja nicht verboten. Seine Meinung dazu kann er auch haben und aeussern.

Wenn die Nachbarin falsch parkt, kann man das auch beim Vermieter melden, falls sie sich nicht mit dir auseinder setzen will.

Was hast du genau geschrieben?
ERSTMAL DAZU:

geschrieben habe ich folgendes (habe ich nicht mehr alles im Kopf):

***Sehr geehrte Parkplatzbesitzerin,
bitte parken Sie so, dass sie die anderen Parplätze nicht "behindern". (Siehe LINKS!!!)
man möchte in der nacht auch normal parken und nicht suchen....
Also bitte in Zukunft darauf achten, nicht mit dem hintern zu weit raus zu stehen! (zwinkersmily)

Vielen dank! ***

Ich war höflich...
Aber das sie sich anmaßt zum Hausmeister zu gehen, Sorry, ich hatte Nachtschicht und kenne diese Person nicht und will sie auch nicht kennen!!!
 

xmissx727

Mitglied
Da von einem Kontaktverbot nichts geschrieben wurde, darfst Du die Frau kontaktieren. Auch mit einem Zettel.

Falls der Zettel einen Inhalt hat, der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt ist, müsste dies durch die Empfängerin moniert werden, da nur deren Rechtsgüter (als Empfänger der Nachricht) verletzt sein können. Der Hausmeister ist nicht Empfänger des Zettels.
Er ist daher nicht befugt, den Inhalt zu werten, noch kann er Dir anlasten, dass die Frau den Zettel auf den Boden geworfen hat noch kann er Dich anweisen, wo Du zu parken hast.
Er mag Dich lediglich im Rahmen eines Hausrechts anweisen können, wo Du _nicht_ zu parken hast, aber darum ging es ja nicht.

Was den Arbeitgeber betrifft, hat der Hausmeister wohl den Auftrag, das Gelände sauber zu halten. Also hat er den Zettel aufgehoben. Er hatte aber nicht den Auftrag, den Zettel zu lesen oder den Inhalt zu kritisieren; da der Arbeitgeber ihm aber nicht verboten hat, ihn zu lesen oder zu kritisieren, hat er gegen keinen Arbeitsvertrag verstoßen. Den AG geht es also nichts an.

Ich würde jede weiter Stellungname Unbeteiligter in dem Umfeld abblocken, weil sonst hinterher ein Geflecht von Behauptungen und Gegenbehauptungen entsteht, das kaum noch aufzudröseln ist und immer mehr Beteiligte und Unstimmigkeiten erzeugt.
Vielen herzlichen Dank, so etwas habe ich mir gedacht.
Ich war mir noch etwas unsicher...
 

xmissx727

Mitglied
Es gibt nichts zu klären, Du sagst ihm, dass Du Deine Probleme auf Deine Weise lösen möchtest und dass Du auf ihn zugehen wirst, wenn Du Unterstützung brauchst. Allerdings, sollte er für die Parkplätze zuständig sein, ob er bitte mal mit der Nachbarin reden könnte.

Jetzt gleich zu seinem AG rennen zu wollen, klingt dann doch nach Konfliktvermeidung und Denunziantentum. Da kriegt der Zettel doch gleich ein ganz anderes Geschmäckle.
Ja das stimmt. Zum AG zu gehen wäre etwas zu viel.
Er sagte, dass er mit der Frau noch reden wollen würde. Ich hoffe auch dass er das getan hat...
 

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