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Hauptbeschäftigung und Minijob, Frage zur Rentenversicherung

HulaHoop

Mitglied
Hi liebes Forum,

ich arbeite momentan in Teilzeit sozialversicherungspflichtig mit 20 Wochenstunden und habe heute die Zusage für einen Minijob (450 Euro-Basis) bekommen, auf den ich mich beworben habe. Bei meinem Teilzeitjob bin ich rentenversichert und nun wurde mir per Mail der Personalfragebogen meines neuen Minijobs zugeschickt.

Hier muss ich ankreuzen, ob ich von der Rentenversicherungspflicht befreit werden soll oder nicht. Da ich mich nicht auskenne (ich hatte nie einen Minijob zuvor) , ist das "erlaubt", dass ich bei zwei Jobs parallel rentenversichert bin? Und wieviel wird mir da bei einem Minijob denn abgezogen vom Gehalt?

ich hoffe, jemand kann mir helfen. :)
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Da werden ein paar Euro abgezogen, kannst Du Dir mit 67J. nachher drei Brötchen im Monat mehr kaufen. Mach einfach bei der Rente mit, jeder Euro zählt.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo.

Ich würde Nein ankreuzen. Du brauchst jetzt das Geld, und für die Rente wird sich dein Minijob nicht auswirken, da du an die 40 Jahre Vollzeit gearbeitet haben musst, um überhaupt Rente zu bekommen.
Das schaffst du mit TZ eh nie mehr.

Nimm das Geld.

Wieviel das ist, weiß ich auch nicht.
 

Doratio

Aktives Mitglied
"Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um durchschnittlich 4,50 Euro."
Link
Rechnen wir doch mal kurz durch.
4,50 € x 12 = 54 € Rente im Jahr zusätzlich.
Eingezahlt hast du 16,20 € x 12 = 194,40 €
Letztendlich kommt es drauf an, wie alt du wirst, und ob sich die Rentenversicherung bis dahin an den oben genannten Werten halten wird.
 

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