Hallo auch,
also die Pflichten zur Renovierung - ja oder nein - und in welchem Umfang sind dem Mietvertrag sowie dem Mietrecht zu entnehmen. Es kommt z.B. auch darauf an, ob der Mieter, der jetzt auszieht, die Wohnung renoviert übernommen hat. Zweimal renovieren ist üblicherweise nicht korrekt.
Wenn der Vermieter die Renovierung "nach meinem Auszug" an meine "Stelle" vornimmt, gehe ich davon aus, dass der Mieter auch die Kosten zu tragen hat. Jedoch - siehe Satz 1 - ist zu prüfen, ob auch keine Mehrarbeiten geleistet wurden, die von dem Alt-Mieter nicht zu tragen sind.
Und ja: Wenn ich etwas bezahle, will ich auch genau wissen, was. Also eine Rechnung mit genauer Auflistung der erfolgten Tätigkeiten halte ich schon für selbstverständlich. Wie soll man sonst - ohne Rechnung - die sachliche Richtigkeit prüfen können??
LG, Nordrheiner