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HaT meine Freundin ein Recht auf eine Rechnung? ?

G

Gast

Gast
Meine Freundin ist umgezogen nun meint die Betreuerin das sie die kosten für die Renovierung von der alten Wohnung zu bezahlen hat.

Hat sie ein Recht auf eine Rechnung? ?

Muss die alles auflisten in der Rechnung was gemacht wurde??
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo auch,

also die Pflichten zur Renovierung - ja oder nein - und in welchem Umfang sind dem Mietvertrag sowie dem Mietrecht zu entnehmen. Es kommt z.B. auch darauf an, ob der Mieter, der jetzt auszieht, die Wohnung renoviert übernommen hat. Zweimal renovieren ist üblicherweise nicht korrekt.

Wenn der Vermieter die Renovierung "nach meinem Auszug" an meine "Stelle" vornimmt, gehe ich davon aus, dass der Mieter auch die Kosten zu tragen hat. Jedoch - siehe Satz 1 - ist zu prüfen, ob auch keine Mehrarbeiten geleistet wurden, die von dem Alt-Mieter nicht zu tragen sind.

Und ja: Wenn ich etwas bezahle, will ich auch genau wissen, was. Also eine Rechnung mit genauer Auflistung der erfolgten Tätigkeiten halte ich schon für selbstverständlich. Wie soll man sonst - ohne Rechnung - die sachliche Richtigkeit prüfen können??

LG, Nordrheiner
 
C

chrismas

Gast
Es kommt darauf an, wie es im Mietvertrag formuliert wurde, nicht jede Auszugsrenovierungsklausel hat bestand.

Und ja, man hat als Mieter immer das Recht auf Vorlage der zugrunde liegenden Rechnungen mit allen daraus resultierenden Angaben.
 
G

Gast

Gast
Es geht um dir Rechnung die die Betreuerin vorlegen soll..........weil sie Leute einstellen wird,die die Wohnung renovieren sollen.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Ja, man muss sich angewöhnen beim Vermieter immer drei mal zu
fragen und am besten alles schriftlich zu machen. Sie stellen eine
Rechnung ohne mit der Wimper zu zucken.

An sich wird vor der Übernahme der Wohnung diese besichtigt und
darüber entschieden, ob der Vermieter in diesem Zustand die Wohnung
übernimmt. Falls er damit nicht einverstanden ist wird eine Mängelliste
erstellt und der Mieter muss diese abarbeiten.

In der Rechnung wird eigentlich nicht aufgeführt was die Renovierung
beinhaltete. Deine Freundin kann aber einen ausführlichen Renovierungsbericht
darüber verlangen.

Es hört sich so an, als wohnte deine Freundin in einem Wohnheim, da du
von einer Betreuerin sprichst.

Fall es um ein Riesenbetrag handelt, empfehle ich ein Miterverein zu besuchen
und eine Beratung beantragen. Für Nichtmitglieder ist es mit Kosten verbunden,
wobei dort Experten und Anwälte sitzen, die eine ausführliche Beratung geben.

L.G.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Es geht um dir Rechnung die die Betreuerin vorlegen soll..........weil sie Leute einstellen wird,die die Wohnung renovieren sollen.
Natürlich muss sie dir eine Rechnung vorlegen. Du solltest aber wissen,
wenn du zusagst und sie die Wohnung renoviert haben, so muss deine
Freundin die Rechnung übernehmen bzw. wird schwer danach mit
weigern.

Du kannst mit etwa 500-800€ auf jeden Fall rechnen. Du kannst später,
wie ich schon oben schrieb auch einen ausführlichen Bericht über die
Renovierung verlangen. Da auf der Rechnung oft die renovierte Punkte
nicht aufgeführt werden.

Eine Rechnung wird immer gestellt, wie willst du sonst wissen was du
zu bezahlen hast.

Findest du nicht, dass es billiger wäre die Mängelpunkte selber zu bearbeiten,
wenn du natürlich die Möglichkeit hast?

L.G.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Es gibt so vieles was ich dazu nicht weiß, zb. wie war die Wohnung als deine Freundin diese bezog, normalerweise heißt es Besenrein verlassen, ist so üblich, aber nur wenn nicht extra Renovierung nach Auszug vereinbart wurde, weil sie damals renoviert übergeben wurde.

Vertraust du oder deine Freundin der Betreuerin nicht?
Verlange in jedem Fall eine Rechnung.
Hat denn die Renovierung schon stattgefunden?
Vielleicht solltest ihr einen Rechtsanwalt hinzuziehen.


Pecky
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Es geht um dir Rechnung die die Betreuerin vorlegen soll..........weil sie Leute einstellen wird,die die Wohnung renovieren sollen.
Wenn es sich um eine Renovierung handelt, die nicht gewerblich sondern durch eigene Mitarbeiter eines Betreuungsheimes durchgeführt wird, kann ich das Abwehren einer Rechnungsstellung der Betreuerin nachvollziehen. Eine Betreuerin kennt sich im Allgemeinen mit buchhalterischen Dingen nicht aus.

Eine Rechnung zu erstellen halte ich trotzdem für angebracht, da der Zahlungseingang sachgemäß verbucht werden muß. Daran hat die Betreuerin vermutlich auch nicht gedacht.

Mein Vorschlag: Die Betreuerin sollte die Heim-Buchhaltung ansprechen und diese sollte die Rechnung erstellen.
 

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