Hallo EuFrank,
auch auf folgender Seite wird beschrieben,nach welcher Personengruppe
die "neuere Berechnung" des AlG II Regelsatzes vorgenommen wurde.
Die untere Personengruppe nach denen die Berechnungen vorgenommen werden sind nach meiner Meinung immer noch Rentner,mit niedriger Rente,welche gerade ausreicht, ohne staatlichen Zuschuss zu überleben.
Das untere Fünftel !
Oder bin ich zu blöd und verstehe den Text nicht,interpretiere falsch ? ?
Die entsprechende Stelle habe ich farbig hervorgehoben.
...Am 20. Oktober will das Kabinett die Erhöhung endgültig beschließen. Die neuen Regelsätze für Erwachsene und Kinder hat das Bundesarbeitsministerium berechnet. Als Grundlage diente ihr eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008.
Das Statistische Bundesamt ermittelt dabei für rund 60.000 Haushalte die Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse. Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger werden rausgerechnet.
Für die Regelsätze wird nur das untere Fünftel dieser Haushalte berücksichtigt.
Zusammensetzung des geplanten Hartz-IV-Regelsatzes | MDR.DE
Auf dieser Seite befinden sich auch genaue Angaben,über die
Höhe der einzelnen Posten,der geplanten "Neuberechnung"
Erhöhung.
Ich habe diese "neue" Auflistung der Zusammensetzung der einzelnen Posten der "alten" noch geltenden Zusammensetzung gegenübergestellt.
Dabei fällt auf,dass man innerhalb der Regelsätze an den einzelnen Posten "herumgewerkelt" hat.
z.B.Regelsatz für erwachsene Einzelperson:
z.B.Im noch geltenden Regelsatz wurde für Bekleidung 34,70 Euro
monatlich berechnet.
In der geplanten "Neuversion" sind es nur noch 30,40.
z.B.Dafür wurde z.B. der Betrag für Wohnen,Energie,Wohnungsinstandhaltung
von 27,76 auf 30,24 erhöht.
.
Man sollte sich mal darüber Gedanken machen,was der letzte
Posten beinhaltet/beinhalten soll.
Die monatlichen Stromkosten für Haushaltsstrom,inklusive 6 Euro für Warmwasserbereitung.
Dann hat man davon noch einen Betrag zu sparen um fällige/fällig werdende Renovierungen der Wohnung vorzunehmen.
Wie soll man es von diesem Betrag schaffen, seine "tatsächliche Stromrechnung zu zahlen ohne von anderer
Stelle des Regelsatzes den fehlenden Betrag herzunehmen.
Renovierungsrücklagen sind da nicht drin.