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Hartz4: Sind Kopien der Anlagen der Kontoauszüge für Anträge nicht notwendig oder notwendig?

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Ja,es ist Notwendig.
Auf das private Konto greifen sie nicht.
Aber du bist verpflichtet die laufenden Kontoauszügen,von entsprechend 3 Monaten, zu zeigen.
Natürlich ohne Schwärzen.^^
Je 1 Monat im Format,kann man sie auch entsprechend gut per Email senden.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Es wird gemacht. Das Schwärzen bringt nichts und wirft Fragen auf. Wenn ihr was verheimlicht oder unwahre Angaben macht, dann wird's teuer.

Sobald man einen H4 Antrag abgibt, kann man die Hosen runterlassen.

Bevor der Fall eintritt, besser jeden Job annehmen.
 

Werniman

Mitglied
Offiziell dürfen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes folgende Ausgaben geschwärzt werden: Angaben, die Rückschlüsse auf "”rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben " zulassen. Einnahmen dürfen prinzipiell nicht geschwärzt werden. Man tut sich aber selbst keinen Gefallen, wenn man alles schwärzt, was man an Ausgaben hätte, aber in manchen Fällen ist es ganz sinnvoll, bestimmte Sachen zu schwärzen, die über die o.g. Sachen hinausgehen. Etwa wenn man mal einen Tagesbesuch in größerer Entfernung gemacht hat und daher eine Ortsangabe (z.B. von einer Tankstelle) gemacht hat. Tagesausflüge sind zwar nicht verboten, aber so mancher Mitarbeiter im Jobcenter hört gerne mal die Flöhe husten und wittert eine unerlaubte Ortsabwesenheit.

Ebenfalls ratsam: wenn man irgendwelche Abbuchungen hat, die auf ein vermeintlich "verstecktes Vermögen" schließen lassen, ist es ebenfalls ratsam, das zu schwärzen. Als ich damals Kunde im JC war, hatte ich jedesmal bei solchen Anträgen Probleme, weil ich eine Riesterrente mit wahnwitzigen 10€ Monatsbeitrag habe. Die Herrschaften im JC hängten sich jedesmal dran auf, dass da als Zahlungsempfänger "Sparkasse Lebensversicherung" stand, da sie an dieser Stelle schon das Lesen beendeten...hätten sie weitergelesen, hätten sie in Zeile 2 das Wort "Riesterrente" gesehen, die sowieso nicht verwertbar ist (und bei 10€ Monatsbeitrag wohl auch keinesfalls ein Vermögen aufweisen dürfte).
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bastiano

Gast
Danke für die mitunter großen Antworten.

Ja,es ist Notwendig.
Auf das private Konto greifen sie nicht.
Aber du bist verpflichtet die laufenden Kontoauszügen,von entsprechend 3 Monaten, zu zeigen.
Natürlich ohne Schwärzen.^^
Je 1 Monat im Format,kann man sie auch entsprechend gut per Email senden.
Ich hatte aber mal auch etwas von 6 Monaten gelesen.

Hallo,

was verstehst du als/unter Anlagen der Kontoauszüge ?

Gruß Hajooo
Mit geht es bei den Anlagen um die Abgänge und Zugänge der Bank. Dort ist es genauer erklärt. Sind da Kopien notwending? Ich glaube nicht. Ich wollte trotzdem mal fragen.
 
G

Gelöscht 117641

Gast
Die Ab- und Zugänge der Bank? Was soll das den sein? Meinst du sowas wie die Abrechnung zum Monatsende, wo aufgeführt wird, wieviele Überweisungen man hatte und so? Die brauchst du nicht kopieren. Die wollen nur wissen, was auf deinem Konto ist und ob da womöglich irgendwo ein Einkommen ist.
 

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