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Hartz IV und Eigentumswohnung geerbt, aber renovierungsbedürftig...

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich wollte gerne in Erfahrung bringen, wenn man H4 hat
und eine ETW geerbt hat, die aber dringend
wegen Schimmelbefall renoviert sprich evtl. sogar saniert werden
muss.
Wer kann hier helfen?
Was genau bezahlt die Arge in der Zeit bis die Wohnung
wirklich "wohnlich" ist?
Denn im Schimmel kann ja niemand leben, oder?
Befallen ist die Wohnung insbes. im Bad, Küche und Schlafzimmer.
Im WZ wurde tapeziert, aber nun kommt auch wieder Schimmel hervor.
Der Verdacht ist, dass das Dach des Hauses undicht ist und dadurch die Wohnung
von oben schimmelt.
Die Wohnung sollte erhalten bleiben.
Ich hatte ja schon die Empfehlung gegeben das Ding zu verkaufen.
Aber wie gesagt, man hängt an der Wohnung.
Nun gab es zwar eine Testamentseröffnung aber keinen Erbschein.
Wer kennt sich da aus?
Ab wann rechnet die Arge/Jobcenter damit, dass man dort ein zieht und
bezahlt dann keine Miete mehr?
Habe schon in den speziellen Foren mich umgesehen aber ich finde nicht
das, was ich genau suche...
Gibt es Gelder viell. sogar fürs sanieren/renovieren?
Denn wenn man als normaler H4ler bekommt man wenn man selbst
für die regelm. Renovierungen sich kümmern muss, auch Gelder
für Farbe etc...
Gibt es Erstattung von Farbe etc..bei H4 wenn man ein Eigentum renoviert?
 
C

chrismas

Gast
Hier findest du alles Wissenswertes über ALG 2 Bezug und Erben.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php

Ich würde allerdings beim Testamentvollstrecker nachfragen, ob überhaupt Geldrücklagen gebildet worden sind und ist das nicht der Fall und die Erbausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sofort ausschlagen, denn die Arge wird dir nichts zur Wohnung bezuschussen und wenn, dann nur Darlehensweise (der Betrag zur Renovierung von Wohnungen ist bereits im Regelsatz enthalten), wodurch du, durch die Schimmelbildung in der Wohnung (der bei einer Beseitung im übrigen in die Tausende gehen kann), nur Schulden erben würdest.
 

Gelinda

Sehr aktives Mitglied
Das ist ja furchtbar! Eine Eigentumswohnung aufgeben? Da sind doch bestimmt auch Möbel udgl. drin?? Oh man, was ist das heute nur für eine Zeit.

Wer muß sich denn um das Dach kümmern? Kann man nicht evtl. an den Forderungen stellen?

Eine Wohnung muß am Tag mindestens 1x Stoßgelüftet werden, aber das wirst du ja wissen.

Ganz freundliche Grüße

von Gelinda
 

Brahman

Mitglied
Wenn du die Wohnung behälst, bist du nicht mehr Harz4 berechtigt bis dieses Kapital aufgebraucht wurde!!!!

Dadurch sind deine Fragen überflüssig!

Überleg dir das Ding zu verkaufen. Denn früher oder später musst du es machen, weil vom Staat kein Geld mehr kommt!

Das einzige was dir bleibt, ist das Geld in ne Rentenversicherung einzuzahlen, da der Staat hier nicht ran kommt, allerdings wird der Rentenbetrag aus der Versicherung wieder von deiner staatlichen Rente abgezogen.

Solange man Hartz4 ist, hat man vom Erben nichts!!!


@ Gelinda: Dein Kommentar " Oh man, was ist das heute nur für eine Zeit." ist etwas an den Haaren herbeigozogen. Hartz4 und eine Eigenwtumswohnung, wäre der Witz des Jahrhunderts. Viele Menschen gehen 40 Jahre lang arbeiten und haben es sich nie leisten können eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Warum sollte es also jemanden der auf Kosten Anderer Lebt besser gehen?!
 
Zuletzt bearbeitet:

Vermisst

Aktives Mitglied
Klar geht H4 und ETW grundsätzlich, deshalb mein Thread hier...
Hier leben einige und haben ETW und bekommen H4 aber die haben die
nicht geerbt...
Man darf eine ETW haben die muss aber mind. zu 50% abbezahlt sein (diese hier
ist voll bezahlt)
Hat einen Wert von ca 100.000 Euro aber nur wenn sie nicht Schimmel befallen wäre...
Die ETW liegt auch im qm Bereich denn man darf bis zu 70 oder waren es 80 als
Alleinstehender haben.
Und die hat um die 68qm.
Das Problem ist eben der Schimmel.
Und man kann bei der Arge beantragen wenn man eine Wohnung renoviert.
Wurde erst genehmigt, aber eben bei einer gemieteten Wohnung...
Meine Frage war: Wie ist es mit einer ETW?
Und die Frage ist: Wenn es ein Erbe ist, kann man die Wohnung behalten.
Ich weiß halt von Leuten die hatten bevor sie H4 bekamen eben eine Wohnung..die durften sie behalten....aber bei Erbe?
 
J

john-2

Gast
Wenn das Dach undicht ist, tropft es normalerweise nur ein oder zwei Stellen durch. Wenn fast alle Räume betroffen sind spricht das eher für falsches bzw. ungenügendes Lüften oder/und allzu sparsamens Heizen.

Der Schimmel steckt meist so tief in der Wand, dass einfaches Tapezieren nicht ausreicht. Was und wie genau saniert werden muss, sollte aber ein Fachmann beurteilen; sonst kommte der Schimmel evtl. nach ein paar Jahren wieder.

Wenn die Wohnung gut gelegen ist und nicht zu alt, würde ich sie mit geleihenem Geld sanieren (Hypothek) und anschliessend verkaufen oder selber nutzen. Ist die Wohnung einmal vernüftig gemacht und das Haus in einem eingermaßen guten Zustand, kostet das Wohnen ca. 1,50-2,50 Euro je qm und Monat plus Heizung. Preiswerter kann man kaum wohnen. Schau mal in die letzte Abrechnung oder auf die Kontoauszüge.

Wenn Du nicht einziehen solltest, bekommst Du für eine renovierte Wohnung sehr viel mehr Geld, als für eine schimmelige.

Die Arge zahlt m. W. nicht alle Nebenkosten einer Eigentumswohnung, außerdem könnte das auch noch von der Größe der Wohnung abhängen, aber da sollen andere etwas zu schreiben, die sich damit auskennen.

Freundliche Grüße

John
 
C

chrismas

Gast
Meine Frage war: Wie ist es mit einer ETW?
Und die Frage ist: Wenn es ein Erbe ist, kann man die Wohnung behalten.
Auch bei einer Eigentumswohnung, werden die Renovierungskosten Darlehensweise bewillst, aber eben nur Darlehensweise, so wie bei einer Mietwohnung auch.

Die Wohnung kannst du ebenfalls behalten, es liegt in deinem eigenen Ermessen, ob du das tun möchtest oder nicht, aber du würdest hier eher indirekte Schulden erben als irgendeinen Nutzen davon haben (sei es durch die Schimmelbeseitigung oder wegen der Erbsteuer oder wegen der Aufnahme eines Darlehens bei der Arge oder einer Hyptothek (wobei letzteres dir eher unmöglich ist, da du Alg2 Bezieher bist und hier wird dir keine Bank weder ein Darlehen noch eine Hypothek geben dürfen)). Daher überlege es dir gut, ob du die Wohnung behalten möchtest und dich nicht eventuell in ein finanzielles Loch damit stürzt.
 
J

john-2

Gast
.....
Die Wohnung sollte erhalten bleiben.
Ich hatte ja schon die Empfehlung gegeben das Ding zu verkaufen.
Aber wie gesagt, man hängt an der Wohnung.
Nun gab es zwar eine Testamentseröffnung aber keinen Erbschein.
.....
Solange das Erbe nicht aufgeteilt ist, können alle Erben nur gemeinsam handeln.
Den Erschein kann jeder Erbe bei dem Nachlassgericht (=Amtsgericht) beantragen
an dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. (Testament mitnehmen)

Er dient einem Vertragspartner als Nachweis, dass
1.) Du Miterbin bist und
2.) bei einem Vertragsabschluss auch alle Erben anwesend sind.

Für Grundbuchangelegenheiten, wie z. B. Umschreibung der Wohnung, ist ein Erbschein zwingend erfolderlich.
 

Sternenstaubsauger

Neues Mitglied
Versuch erstmal die hier beschriebenen Maßnahmen durchzuführen, um die Wohnung soweit wieder auf Vordermann zu bringen, wie es in kurzer Zeit möglich ist. Und dann lass dir von einem Profi den Wert schätzen, damit du hier nicht immer auf eine eigene Mutmaßung angewiesen bist. http://www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/dienstleistungen/immobilienbewertung/index.jsp Für diese Art von Dienstleistung kannst du sicher Geld vom Amt beantragen, die haben nämlich auch ein Interesse daran, das Resultat genau zu wissen.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Er hat den Erbschein seit 4 Wochen.
Er hat bis heute es nicht dem JC gemeldet...
Na ja da sind Leute die wohl Ansprüche angemeldet haben....
sein Anwalt sagt, die müssen erst nachweisen, dass sie die Kinder
d. Brud. sind...
Ich denke das wird dem JC egal sein....was kommt auf ihn zu?
 

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