Vermisst
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Es ist wichtig, dass man sich rechtzeitig informiert.
Hartz IV: Das ändert sich 2012
Hier dazu der Link:
Hartz IV: Das ändert sich 2012
Einige Fragen habe ich:
Wird das JC nun junge Leute für eine Ausbildung in Heime unterbringen??
Vielleicht sogar mit 30% Sanktion, wenn man es nicht macht?
Oder sollen junge Leute in Jugendwohnheimen als 1 Euro Jobber arbeiten?
Und bei Menschen mit Behinderung?
Bisher glaub ich war es mit 50 Jahren, oder?
Hartz IV: Das ändert sich 2012
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Hartz IV: Das ändert sich 2012
Einige Fragen habe ich:
Was bedeutet das?Berufswahl und Berufsausbildung
Die Berufseinstiegsbegleitung der Bundesagentur für Arbeit wird aufgrund der ersten positiven Ergebnisse bei hälftiger finanzieller Beteiligung Dritter dauerhaft eingeführt. Sie kann perspektivisch an allen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden. Die Einstiegsqualifizierung bleibt unverändert als Regelinstrument erhalten. Außerdem wird die anteilige investive Förderung von Jugendwohnheimen ermöglicht.
Wird das JC nun junge Leute für eine Ausbildung in Heime unterbringen??
Vielleicht sogar mit 30% Sanktion, wenn man es nicht macht?
Oder sollen junge Leute in Jugendwohnheimen als 1 Euro Jobber arbeiten?
Ansonsten gibt es Rente ab 67...Zusätzlich wird zum 1. Januar 2012 eine neue Rentenart eingeführt: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Liegen mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Pflege sowie mit Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes vor, können diese Versicherten weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. (auszugsweise Bundesagentur für Arbeit)
Und bei Menschen mit Behinderung?
Was heißt das nun? Wann können Behinderte in Rente gehen?Die Aussage habe ich nicht verstanden:
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze sowohl für den vorzeitigen als auch für den abschlagsfreien Bezug angehoben. Betroffen ist der Geburtsjahrgang 1952. Auch hier erfolgt die Anhebung anfangs beschleunigt, um die für die Jahrgänge 1947 bis 1951 unterlassene Anhebung nachzuholen und den Gleichklang zur Anhebung der Regelaltersgrenze herzustellen. Die Altersgrenze wird daher von Januar bis Juni 2012 um insgesamt 6 Monate angehoben. Für Versicherte, die ab Juni 1952 geboren sind, erfolgt die Anhebung wieder parallel zur Regelaltersgrenzenanhebung.
Bisher glaub ich war es mit 50 Jahren, oder?
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