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Hartz IV Sätze für Kinder verfassungswidrig

Status
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D

Dr. House

Gast
Wir sind anscheinend so mit dem Migrationsthread beschäftigt, dass wir nicht zur Kenntnis genommen haben, dass das Bundessozialgericht heute die Hartz IV für Kinder für verfassungswidrig erklärt hat.

Jetzt muss Karlsruhe entscheiden.....
 

hoffnungslose

Aktives Mitglied
Die Sätze sind sehr niedrig, aber wenn ein Kind Unterhalt erhält der über diesem Satz liegt, wird es wiederum auf das ganze Hartz IV (Bedarfsgemeinschaft)Geld verteilt.

Das heißt alles was drüber gezahlt wird kommt gar nicht dem Kind zu Gute.
 
C

Catherine

Gast
Mein Sohn (12) ist ganze 211,00 € "wert".

Davon abgezogen wurden bis jetzt: 168,00€ Unterhaltsvorschuss und 154,00€ (gilt als EINKOMMEN).

211,00
-168,00
-154,00
======
111,00 minus :confused:

Was bedeutet, dass der HartzIV-Satz für die gesamte Familie 111,00€ weniger ist.....
 
C

claas

Gast
Um ein Kind auch nur ansatzweise fördern zu können sollte mindestens, mindestens der Hartz4 Satz für diese erhöht werden.
Natürlich kann auch gut und gerne eine genauere Kontrolle der Ausgaben für Kind/Erwachsenen kontrolliert werden...bzw.da eine Transparenz hineingebracht werden. Aber selbst mal eben eine Klassenfahrt(Zusatzkosten etc.) zu finanzieren ist oft schon unmöglich. Sehr zur Benachteiligung des Kindes in unserer Gesellschaft.
Naja...ich meine damit nicht dass man Hartz4 Kindern ein Luxus leben geben sollte. Jedoch der grundsätzliche aktuelle Satz aufjedenfall erhöht werden sollte.

MfG Alex
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
ich finde, dass man da beide Seiten sehen muss.
In meinem Umgang mit Kindern stelle ich oft fest, dass es den Hartz-IV-Empfängern besser geht als denjenigen, deren Einkommen am Existenzminimum liegt. Denn die haben leider keinen Anspruch darauf, Zuschüsse für Klassenfahrt, etc. zu erhalten.
Benachteiligt sind bei uns also gerade nicht die Hartz-IV-Kinder.
Dass der UNterhalt mit eingerechnet wird, finde ich vollkommen richtig. Alles andere wäre unfair. Beim Kindergeld sieht das in meinen Augen schon anders aus.
Und leider ist eben auch oft so, dass das Geld nicht für die Kinder ausgegeben wird, sondern für Zigaretten und DVDs. Sprich, da müsste eine wesentlich stärkere Kontrolle stattfinden. Das wiederum wird dann aber von den Empfängern (zu Recht) als Eingriff in die Privatsphäre gesehen.
Es ist schwierig.... Vor allem sehe ich auch ein Problem darin, dass viele gar nicht wissen, was sie beantragen dürfen bzw. sich scheuen, das zu tun und dann aber jammern, dass das Geld nicht reicht. Da ist dann auch noch zusätzlich erhöhter Aufklärungsbedarf.
 
H

hablo

Gast
es fängt schon bei der ernährung an:

"Eine Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn reicht das Arbeitslosengeld II, das ALG II, umgangssprachlich Hartz 4 genannt, nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Nach der Studie veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Doch auch, wenn man nur beim Discounter einkauf, sind durchschnittlich 4,68 Euro täglich für eine ausgewogenen Kost aufzuwenden. Die Empfehlung, die das FKE ausspricht: das Arbeitslosengeld II, ALG II, anzuheben."

Hartz 4, Kinder und Ernährung » Hartz IV - Alg II
 
C

claas

Gast
Hm,da sollte nicht nur Hartz erhöht werden, sondern auch den Unterhaltsvorschuß und der Unterhalt selbst.
Dem widerspreche ich ja so nicht.
Ebenfalls das was Sori angesprochen hat...aber im Endeffekt bin ich zu egoistisch um mich darum zu kümmern. Wenn es jemand nur zu nem schlechten Job mit noch schlechterem Stundenlohn/Monatsgehalt bringt ist das ganz pauschal nicht meine Schuld. Und dann noch Kinder in die Welt zu setzen...naja man kann sich sein eigenes Leben erschweren...nicht meine Schuld(/Problem) :D

MfG Alex
 
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