G
Gelöscht 114641
Gast
Hallo,
ich mache seit Anfang März so eine Maßnahme vom Jobcenter. Die haben mir auch geschrieben, dass ich Sanktionen erhalte, wenn ich nicht hingehe.
Jetzt fiel das natürlich aus wegen Corona. Heute habe ich erfahren, dass es ab nächster Woche wieder los geht. Ich bekomme zwar die Fahrtkosten erstattet, aber im März kam das Geld auch erst nachdem ich schon einige Male da war.
Ich habe jetzt noch genau 20 Euro auf meinem Konto. Das Geld kann/will ich nicht für Fahrtkosten vorstrecken, weil ich mir ja auch noch was zu essen kaufen muss und halt nicht weiß wann ich wieder Geld vom Jobcenter bekomme.
Hätte ich denn Geld zurückhalten müssen für diese Fahrtkosten? Kann ich jetzt Sanktionen erhalten, wenn ich nicht hingehe?
MfG
ich mache seit Anfang März so eine Maßnahme vom Jobcenter. Die haben mir auch geschrieben, dass ich Sanktionen erhalte, wenn ich nicht hingehe.
Jetzt fiel das natürlich aus wegen Corona. Heute habe ich erfahren, dass es ab nächster Woche wieder los geht. Ich bekomme zwar die Fahrtkosten erstattet, aber im März kam das Geld auch erst nachdem ich schon einige Male da war.
Ich habe jetzt noch genau 20 Euro auf meinem Konto. Das Geld kann/will ich nicht für Fahrtkosten vorstrecken, weil ich mir ja auch noch was zu essen kaufen muss und halt nicht weiß wann ich wieder Geld vom Jobcenter bekomme.
Hätte ich denn Geld zurückhalten müssen für diese Fahrtkosten? Kann ich jetzt Sanktionen erhalten, wenn ich nicht hingehe?
MfG