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Hartz IV: Muss man Geld für Fahrtkosten aufheben?

G

Gelöscht 114641

Gast
Hallo,
ich mache seit Anfang März so eine Maßnahme vom Jobcenter. Die haben mir auch geschrieben, dass ich Sanktionen erhalte, wenn ich nicht hingehe.
Jetzt fiel das natürlich aus wegen Corona. Heute habe ich erfahren, dass es ab nächster Woche wieder los geht. Ich bekomme zwar die Fahrtkosten erstattet, aber im März kam das Geld auch erst nachdem ich schon einige Male da war.
Ich habe jetzt noch genau 20 Euro auf meinem Konto. Das Geld kann/will ich nicht für Fahrtkosten vorstrecken, weil ich mir ja auch noch was zu essen kaufen muss und halt nicht weiß wann ich wieder Geld vom Jobcenter bekomme.
Hätte ich denn Geld zurückhalten müssen für diese Fahrtkosten? Kann ich jetzt Sanktionen erhalten, wenn ich nicht hingehe?
MfG
 

goodchrhere

Mitglied
Hallo Neverleaving

Ich würde dem Jobcenter anrufen und fragen ob du das Geld nicht vorher bekommen könntest, da du knapp bei Kasse bist. Denen das ganz freundlich erklären.
Wie das ganze aussieht ob du das Geld zurückhalten hättest müssen, kann ich dir nicht sagen, da ich in der Schweiz wohne und immer einen festen Job hatte. Aber ich denke du würdest Probleme bekommen, wenn du nicht hingehen würdest.
 
M

Mankoblanko

Gast
Hallo,
ich mache seit Anfang März so eine Maßnahme vom Jobcenter. Die haben mir auch geschrieben, dass ich Sanktionen erhalte, wenn ich nicht hingehe.
Jetzt fiel das natürlich aus wegen Corona. Heute habe ich erfahren, dass es ab nächster Woche wieder los geht. Ich bekomme zwar die Fahrtkosten erstattet, aber im März kam das Geld auch erst nachdem ich schon einige Male da war.
Ich habe jetzt noch genau 20 Euro auf meinem Konto. Das Geld kann/will ich nicht für Fahrtkosten vorstrecken, weil ich mir ja auch noch was zu essen kaufen muss und halt nicht weiß wann ich wieder Geld vom Jobcenter bekomme.
Hätte ich denn Geld zurückhalten müssen für diese Fahrtkosten? Kann ich jetzt Sanktionen erhalten, wenn ich nicht hingehe?
MfG
Klar gibt das Sanktionen, war ja bekannt.
Am 15zenten nur noch 20 Euro auf dem Konto?
Da sind die Fahrkosten wohl das geringste Problem, für was hast du das Geld den bis jetzt ausgegeben?
Wie hast du das denn vorher gemacht, du wustest ja das es mal wieder weitergehen würde!
Sparmaßnahmen muß man dann ergreifen, wenn man noch Geld hat.
Sobald man in den roten Zahlen ist, ist es zu spät.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Was hat das mit dem 15. zu tun? Von welchem Geld sprichst du? Meine letzten 20 Euro brauche ich für Lebensmittel.
Im März musste ich mir immer einen Einzelfahrschein für 4,90 Euro kaufen. Das konnte ich aber auch nur 3 oder 4 Mal machen, dann kam zum Glück Corona dazwischen.
Du bist lustig. Merkst du selber den Fehler nicht, wenn man mit Hartz IV ein Sparkonto anlegt und da regelmäßig was einzahlt? Was meinst du denn wie viel Geld der durchschnittliche Hartz IV Empfänger so im Monat sparen kann?
 
G

Gelöscht 84793

Gast
Was hat das mit dem 15. zu tun? Von welchem Geld sprichst du? Meine letzten 20 Euro brauche ich für Lebensmittel.
Im März musste ich mir immer einen Einzelfahrschein für 4,90 Euro kaufen. Das konnte ich aber auch nur 3 oder 4 Mal machen, dann kam zum Glück Corona dazwischen.
Du bist lustig. Merkst du selber den Fehler nicht, wenn man mit Hartz IV ein Sparkonto anlegt und da regelmäßig was einzahlt? Was meinst du denn wie viel Geld der durchschnittliche Hartz IV Empfänger so im Monat sparen kann?

Es geht wohl darum, dass du am 30.04. deine Hartz4 Zahlung bekommen hast und sich einige nun wundern, dass du in 15 Tagen schon so viel ausgegeben hast, dass du für die nächsten 15 Tage nur noch 20 Euro hast.

Normalerweise solltest/könntest du bei einem normalen Arbeitslosengeld II jetzt noch locker mehr als 20 Euro übrig haben. Aber es kann ja durch aus sein, dass du gar nicht genug Hartz4 gerade bekommst, weil du in einer Maßnahme bist, die Geld zahlt und sie das für den Mai mit eingerechnet haben und dir nun Geld fehlt, weil du nicht arbeiten gehen konntest.

Was nun wie ist wissen wir nicht, die Info enthälst du uns gerade.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Das ist für euch viel? Ich habe am 30. April 546 Euro vom Jobcenter bekommen. Davon gingen 320 Euro für Miete weg, 30 Euro für Internet/Telefon, 33 Euro für Strom, 30 Euro für meine Haftpflichtversicherung, 9 Euro für Kontoführungsgebühren und 44 Euro für Heizkosten. Von den restlichen 60 Euro habe ich mir erlaubt mir etwas zu essen zu kaufen.
Ich glaube hier sind einige etwas realitätsfern, wenn sie denken, dass man mit 546 Euro große Sprünge machen kann. Das klappt vielleicht, wenn man 18 ist und noch bei Mutti wohnt, die einkauft und keine Miete verlangt.

Eine Maßnahme zahlt einem sicher kein Geld.
 
G

Gelöscht 84793

Gast
Das ist für euch viel? Ich habe am 30. April 546 Euro vom Jobcenter bekommen. Davon gingen 320 Euro für Miete weg, 30 Euro für Internet/Telefon, 33 Euro für Strom, 30 Euro für meine Haftpflichtversicherung, 9 Euro für Kontoführungsgebühren und 44 Euro für Heizkosten. Von den restlichen 60 Euro habe ich mir erlaubt mir etwas zu essen zu kaufen.
Ich glaube hier sind einige etwas realitätsfern, wenn sie denken, dass man mit 546 Euro große Sprünge machen kann. Das klappt vielleicht, wenn man 18 ist und noch bei Mutti wohnt, die einkauft und keine Miete verlangt.

Eine Maßnahme zahlt einem sicher kein Geld.
Ich lebe selbst von Hartz4 zur Zeit und mein Lebenspartner hat für seine Maßnahme 100 Euro zusätzlich bekommen ^^ Der Regelsatz liegt bei einem Alleinstehenden zur Zeit bei 432 Euro PLUS die Mietkosten.

Jetzt ist also die Frage wieso du nur 546 bekommst und davon noch deine Miete zahlen musst? Klingt ja so, als hättest du da einige Sanktionen bekommen.
 
A

Ano666

Gast
Da stimmt dann aber was nicht lieber TE.
Entweder lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (mit Freund oder Freundin zusammen oder in einer WG) oder das Jobcenter hat was falsch berechnet.
Die Miete scheint mir nicht überhöht zu sein, ebenso die von Dir aufgeführten Heizkosten. Somit kommt Dein genannter H4 Betrag nicht hin.
Miete, Heizkosten und Regelbedarf stehen Dir auf jeden Fall zu. Das wären jetzt schon 320 + 44 = 364€ und dazu noch der Regelsatz: entweder als Alleinstehende (allein, eigene Wohnung) 432 € oder in einer Bedarfsgemeinschaft 389€.
Es sei denn, dein Lebensgefährte/in bzw jemand in der Bedarfsgemeinschaft hat Einkommen oder Vermögen, welches auf Deinen H4 Satz mit angerechnet wird. Dann sieht das wieder anders aus.
Überprüf unbedingt mal Deinen Bescheid.
 

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