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Hartz 4

S

stbro

Gast
Hartz 4, Behinderung, Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Ich weiß nicht mehr weiter, bis 57 Jahre, wohne in einem eigenen Haus und erhalte Hartz 4. Wohnhaus ist belastet. Bin behindert und habe Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, diese läuft noch vor Sozialgericht. Hartz 4-Leistungen habe ich ca. 1 Jahr lang erhalten. Habe jetzt Verlängerungsantrag gestellt, dieser wurde abgelehnt, also kein Geld ab März, von was soll ich leben. Es heißt ich hätte 3-Familienhaus, stimmt nicht ist 2-Familienhaus. Meine Tochter hat ein Wohnrecht und ein Bekannter meiner Mutter hat auch ein Wohnrecht erteilt bekommen. Beide zahlen mit das Haus ab, da Grundschuldeintragungen sind. Ob Rente genehmigt wird, weiß ich nicht. Ich habe nur mal gehört, dass es eine so genannte Nahtlosigkeitsregelung geben würde, bis ein endgültiger Bescheid feststeht, aber genau weiß ich es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo stbro,

schau mal hier: Hartz 4.
Hier findest du vielleicht was du suchst.

Werner

Sehr aktives Mitglied
Kannst du vielleicht mit der Bank sprechen, dass sie dir die Rückzahlungen stunden, bis das Gerichtsurteil da ist und du Klarheit hast. Zur Zeit sind ja Häuser auch nicht so gut zu verkaufen, da hätte die Bank auch nicht so viel davon.

Zur Not wirklich verkaufen, oder das Eigentum aufteilen und einen Teil verkaufen.
 
S

stbro

Gast
Kannst du vielleicht mit der Bank sprechen, dass sie dir die Rückzahlungen stunden, bis das Gerichtsurteil da ist und du Klarheit hast. Zur Zeit sind ja Häuser auch nicht so gut zu verkaufen, da hätte die Bank auch nicht so viel davon.

Zur Not wirklich verkaufen, oder das Eigentum aufteilen und einen Teil verkaufen.

Die Eintragungen ins Grundbuch sind von Sparkasse und Wüstenrot. Sparkasse zahle ich und und meine Tochter und der andere Mann zahlen Wüstenrot. Mein Ex-Schwiegersohn hat eine Schuld eingetragen bekommen von 52.000,-- EUR, dieser hat gezahlt bis zur Hälfte in etwa und dann nicht mehr, also 14 Raten überfällig, er hat das Haus fast zur Zwangsversteigerung getrieben. Ich habe dann mit Wüstenrot gesprochen und deswegen auch die Aufteilung der Raten. Die Zwangsversteigerung ist abgewendet worden. Verkaufen ist heute schwierig. Möchte ich auch nicht, da das Haus meine Eltern gebaut haben und es soll mir als Alterssicherheit dienen.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Vielleicht auf H4 verzichten und doch eine Arbeit annehmen um mehr Einkommen zu haben? Wenn es dir um deine Altersvorsorge geht, sind es ja nur noch ein paar Jahre zu überbrücken ... und wenn du schonmal mit ihnen geredet hast, klappt es auch womöglich nochmal und du kannst niedrigere Raten herausschlagen. Irgend ein Opfer wirst du wohl bringen müssen. Neulich hat mir eine Frau erzählt, dass sie auf ein großes, kostenfressendes Haus verzichtet hat und in eine bezahlbare schöne Wohnung gezogen ist - jedesmal, wenn sie jetzt die Tür aufschließt, käme ihr eine Woge von guten Gefühlen entgegen ...
 
S

stbro

Gast
Vielleicht auf H4 verzichten und doch eine Arbeit annehmen um mehr Einkommen zu haben? Wenn es dir um deine Altersvorsorge geht, sind es ja nur noch ein paar Jahre zu überbrücken ... und wenn du schonmal mit ihnen geredet hast, klappt es auch womöglich nochmal und du kannst niedrigere Raten herausschlagen. Irgend ein Opfer wirst du wohl bringen müssen. Neulich hat mir eine Frau erzählt, dass sie auf ein großes, kostenfressendes Haus verzichtet hat und in eine bezahlbare schöne Wohnung gezogen ist - jedesmal, wenn sie jetzt die Tür aufschließt, käme ihr eine Woge von guten Gefühlen entgegen ...


Ich bewerbe mich ja auch, es ist nicht so, dass ich auf der faulen Haut liege. Die Bewerbungen scheitern daran, dass ich eine Behinderung habe, die Frage lautet immer und was für eine? Ich antworte dann epileptische Anfälle und schon heißt es nein danke. Es würde sich, wenn die Rente nicht genehmigt wird, um 2 Jahre handeln bis zur Altersrente. Diese müssten doch zu überbrücken sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky II

Aktives Mitglied
Verpflichtet ist man nicht zu der Angabe einer Schwerbehinderung. Allerdings kann man dann nicht auf den Kündigungsschutz und erhöhten Urlaub pochen. Da bleibt einzig noch die Steuerermäßigung beim Jahresausgleich.

Weiter verstehe ich nicht, warum dir die ARGE Hartz IV nicht weiterzahlen will, da der Rentenantrag noch in Bearbeitung ist. Die haben doch einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger, d.h. das gezahlte Hartz IV-Geld wird der ARGE rückerstattet, ab dem Datum des Rentenantrages bzw. der Leistungen der ARGE. So lange dieses Verfahren läuft müssten die eigentlich bezahlen und du bist nicht vermittelbar.

Erkundige dich doch mal beim VdK. Vielleicht können die dir in dieser Situation helfen.

Als ich mit meinem Rentenantrag vor Gericht war, hatte ich auch noch ein Haus. Meine Mutter und mein Sohn wohnten darin. Hatte allerdings keine Mieteinnahmen, weil wir ein 3-Generationenhaus daraus gemacht haben. Die ARGE hat gezahlt, bis die Entscheidung fiel.
 

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