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Hartz 4 und zusammenziehen.Geht das?

G

Gast

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Hallo.
Ich bin Hartz 4 Empfängerin und befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub,mein Sohn ist im September 2006 gebohren.
Ich und mein Freund haben getrennte Wohnungen.Wir beabsichtigen jetzt jedoch zusammenzuziehen in seine Wohnung (95 qm).
Er ist arbeitstätig,muß jedoch für seine 2 Kinder(11 und 14 Jahre) aus erster Ehe Unterhalt zahlen (zusammen 180 EUR im Monat).
Jetzt möchte ich gern wissen wie dann in diesem Fall unsere finanzielle Situation aussieht.
Sein Einkommen (ca. 1150 EUR netto im Monat) wird ja dann mit angerechnet.Wie verhält es sich dann zudem mit dem gezahlten Unterhalt für seine Kinder?Muß er weiter bezahlen oder steht dieser Betrag mir dann zu....?
Wieviel erhalte ich dann vom Amt?
So viele Fragen...vom Amt erhalte ich jedoch wenig Auskunft.Sie meinten ich müßte erst mal alles beantragen.
Habe im Internet schon diverse Hartz 4 Rechner gefunden die jedoch mir nicht weiterhelfen da ich diverse Angaben wie z.B. gezahlten Unterhalt an seine 2 Kinder,nicht angeben kann.
Kann mir jemand weiterhelfen?Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Über Antworten freue ich mich.Cornelia
 
Hey Gast,

also die Kinder von deinem Freund werden eher Geld bekommen als du 🙂

mal eine andere frage, wieso gehst du dem nicht aus dem weg und machst einfach offiziel eine WG mit ihm ?

Wichtig zu beachten ist nur, ihr braucht ein gästebett (was für dein freund ist), also getrennte betten, kleiderschrank aufteilen (nichts vermischen) und auch mit dem kühlschrank und getrennte zimmer (2/3 zimmer wohnung sollte es dann schon sein). Falls das amt mal kontrolieren kommt.
 
Hey Gast,

also die Kinder von deinem Freund werden eher Geld bekommen als du 🙂

mal eine andere frage, wieso gehst du dem nicht aus dem weg und machst einfach offiziel eine WG mit ihm ?

Wichtig zu beachten ist nur, ihr braucht ein gästebett (was für dein freund ist), also getrennte betten, kleiderschrank aufteilen (nichts vermischen) und auch mit dem kühlschrank und getrennte zimmer (2/3 zimmer wohnung sollte es dann schon sein). Falls das amt mal kontrolieren kommt.



Sorry aber wenn die beiden ein gemeinsames Kind haben wer nimmt denen bitte eine WG ab ???

Mit dem Unterhalt das sehe ich auch so den muß er an die Kids weiter zahlen ...
 
Sorry aber wenn die beiden ein gemeinsames Kind haben wer nimmt denen bitte eine WG ab ???

Mit dem Unterhalt das sehe ich auch so den muß er an die Kids weiter zahlen ...



das es der vater vom kind ist, habe ich nicht richtig beachtet.

eine wg ist dennoch möglich, rechtfertigung -> wir sind nicht mehr zusammen, leben nur noch zusammen des kindes wegen ;-)
 
Hilfe

Hallo Leute,
Ich hab mal ein paar Fragen.
Es währe echt net von euch wenn mir jemand darauf antworten könte!!!!!!!!!!!!!!!
Ich bin grad mal 20 Jahre und hab bereits ein paar Fehlgeburten hinter mir. Jetzt bin ich wieder schwanger und weiß nicht was mir zu steht, da vorallen mein Freund gut verdient beim bund. wir leben in einer kein zimmer Wohnung zusammen und ich möchte das kind nicht weg machen lassen oder wieder verlieren.Mein Harz4, da sind die noch am prüfen. Doch Bitte helft mir, oder gibt ihrgendeine addresse wo man hin schreiben könnte. Sendet dei antwort doch bitte an die Addresse ((Sorry, bitte keine Adressen veröffentlichen, sondern im Forum registrieren und per Privater Nachricht Kontakt aufnhemen. Admin.))BITTE;BITTE;BITTE;
 

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