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Gast
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Hallo.
Ich bin Hartz 4 Empfängerin und befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub,mein Sohn ist im September 2006 gebohren.
Ich und mein Freund haben getrennte Wohnungen.Wir beabsichtigen jetzt jedoch zusammenzuziehen in seine Wohnung (95 qm).
Er ist arbeitstätig,muß jedoch für seine 2 Kinder(11 und 14 Jahre) aus erster Ehe Unterhalt zahlen (zusammen 180 EUR im Monat).
Jetzt möchte ich gern wissen wie dann in diesem Fall unsere finanzielle Situation aussieht.
Sein Einkommen (ca. 1150 EUR netto im Monat) wird ja dann mit angerechnet.Wie verhält es sich dann zudem mit dem gezahlten Unterhalt für seine Kinder?Muß er weiter bezahlen oder steht dieser Betrag mir dann zu....?
Wieviel erhalte ich dann vom Amt?
So viele Fragen...vom Amt erhalte ich jedoch wenig Auskunft.Sie meinten ich müßte erst mal alles beantragen.
Habe im Internet schon diverse Hartz 4 Rechner gefunden die jedoch mir nicht weiterhelfen da ich diverse Angaben wie z.B. gezahlten Unterhalt an seine 2 Kinder,nicht angeben kann.
Kann mir jemand weiterhelfen?Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Über Antworten freue ich mich.Cornelia
Ich bin Hartz 4 Empfängerin und befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub,mein Sohn ist im September 2006 gebohren.
Ich und mein Freund haben getrennte Wohnungen.Wir beabsichtigen jetzt jedoch zusammenzuziehen in seine Wohnung (95 qm).
Er ist arbeitstätig,muß jedoch für seine 2 Kinder(11 und 14 Jahre) aus erster Ehe Unterhalt zahlen (zusammen 180 EUR im Monat).
Jetzt möchte ich gern wissen wie dann in diesem Fall unsere finanzielle Situation aussieht.
Sein Einkommen (ca. 1150 EUR netto im Monat) wird ja dann mit angerechnet.Wie verhält es sich dann zudem mit dem gezahlten Unterhalt für seine Kinder?Muß er weiter bezahlen oder steht dieser Betrag mir dann zu....?
Wieviel erhalte ich dann vom Amt?
So viele Fragen...vom Amt erhalte ich jedoch wenig Auskunft.Sie meinten ich müßte erst mal alles beantragen.
Habe im Internet schon diverse Hartz 4 Rechner gefunden die jedoch mir nicht weiterhelfen da ich diverse Angaben wie z.B. gezahlten Unterhalt an seine 2 Kinder,nicht angeben kann.
Kann mir jemand weiterhelfen?Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Über Antworten freue ich mich.Cornelia