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Hartz 4 und erbe

watcher

Mitglied
sagen wir mal das einem familienmitglied das haus der eltern überschrieben wurde und er somit ein anderes familienmitglied auszahlen muss, dass aber jetzt noch nicht tut, weil derjenige momentan nicht flüssig ist, sondern erst so in 5 - 10 jahren.

wenn man hartz 4 beantragt, müsste der bruder dann erst einen auszahlen?
und bekommt man dann erst hartz 4 wenn das aufgebraucht ist?
oder fällt das nicht ins gewicht, solange es nicht ausgezahlt wird?
 
C

chrismas

Gast
Ich gehe mal von folgender Konstellation aus:

Du bist derjenige der die Auszahlung haben möchte, sowie derjenige, der in Hartz IV Bezug rutscht und dein Bruder derjenige, der sich das im Moment nicht leisten kann.

Auf dem Antragsformular findest du einen Teil, wo du eintragen kannst, welche zu erwartenden Zahlungen noch auf dich zukommen. Das bedeutet, dass du hier angibst, eine Summe X von soundso, wegen diesem und jenem Rechtsstreit.

Solltest du dann irgendwann in Zukunft oder wann auch immer, tatsächlich denn mal das Geld bekommen, so wird dieses aufgerechnet, sofern es nicht unter das Schonvermögen etc fällt (das weiß ich im Moment nämlich nicht).

Sollte der Rechtsanspruch allerdings im laufenden Hartz IV Bezug erfolgen, bist du generell der benachteiligte, denn das Erbe hättest du dann, alternativ zum Hartz IV Bezug, zum bestreiten deines Lebensunterhaltes benutzen können und es wird bei der Auszahlung dann auf jeden Fall mit angerechnet, bis eben wieder hin zur Grenze des Schonvermögens, Altersicherung etc pp.
 
G

Gast

Gast
Es gibt sogenannte Freibeträge, der Rest wird angerechnet.

Kann man sicherlich problemlos ergoogeln, wie hoch so ein Freibetrag ist. Oder das Jobcenter des Vertrauens fragen. ;) :D
 

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