sagen wir mal das einem familienmitglied das haus der eltern überschrieben wurde und er somit ein anderes familienmitglied auszahlen muss, dass aber jetzt noch nicht tut, weil derjenige momentan nicht flüssig ist, sondern erst so in 5 - 10 jahren.
wenn man hartz 4 beantragt, müsste der bruder dann erst einen auszahlen?
und bekommt man dann erst hartz 4 wenn das aufgebraucht ist?
oder fällt das nicht ins gewicht, solange es nicht ausgezahlt wird?
wenn man hartz 4 beantragt, müsste der bruder dann erst einen auszahlen?
und bekommt man dann erst hartz 4 wenn das aufgebraucht ist?
oder fällt das nicht ins gewicht, solange es nicht ausgezahlt wird?