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Hartz 4 und 450€ Job für 8 Monate?

G

Gast

Gast
Hallo,

ich bin in einer etwas verzwickten Lage.


Ich bin derzeit noch Studentin im 3. Semester. Ich möchte aber den Studiengang wechseln und muss mich, wegen BAföG, noch im Laufe dieses Semesters exmatrikulieren. Der neue Studiengang beginnt erst im Oktober.

Von Februar bis Oktober müsste ich Hartz 4 beantragen.

Ich habe einen 450€ Job. Den würde ich auch sehr gerne behalten.

Bestimmt kommen da Maßnahmen auf mich zu. Ich habe ja nur einen 450€ Job. Allerdings hat der sehr unregelmäßige Arbeitszeiten und ich kann aus diesem Grund, und weil ich für einen äußerst anspruchsvollen Aufnahmetest lernen muss, nicht noch einen weiteren Job annehmen.

Kann es passieren, dass ich den 450€ Job kündigen muss, um eine Vollzeitstelle irgendwo anzunehmen? Die Vollzeitstelle müsste ich spätestens zum Oktober dann wieder kündigen, weil ich dann eben wieder studiere. Und meinen 450€ Job würde ich sehr gerne behalten, weil ich den auch im neuen Studiengang weiterhin ausführen möchte.


Wie wird das ablaufen? Ist es möglich, dass ich ohne Maßnahmen mit meinem 450€ Job durch die 8 Monate Hartz 4 komme?

Ich brauche das Geld und die Zeit. :S
 
C

chrismas

Gast
Jobs gehen vor Maßnahmen, egal wie viel man da verdient, da man ansonsten dafür sanktioniert werden kann, dass man seine eigene Bedürftigkeit gesteigert hat.

Ansonsten kann man dich nur dazu bewegen, dir eine Vollzeitstelle zu suchen, wenn du allerdings angibst ab Oktober wieder studieren zu wollen, dürfte bei den Arbeitgebern schon so ein Nein Danke Gesicht zum Vorschein kommen und das sollte jedem halbwegs kompetenten Menschen beim Jobcenter bewusst sein.
 
G

Gast

Gast
Danke für deine schnelle Antwort, chrisma. :)

Also die können mich nicht dazu zwingen, meinen 450€ Job zu kündigen und wenn ich arbeiten muss, dann kann ich auch an keiner Maßnahme teilnehmen? Ich weiß meine Arbeitszeiten immer nur für eine Woche im Voraus.

Aber zum Bewerbungenschreiben kann ich trotzdem verdonnert werden? Und muss dann entsprechend auch zu Vorstellungsgesprächen?

Ab wann kommen denn da im Schnitt die ersten "Pflichten"?

Wie gesagt, ich muss irgendwie durch 8 Monate kommen.
 
D

dirk k

Gast
hallo,

wenn du noch bei den eltern wohnst, dann sind die kosten für das jobcenter sehr gering und die werden dann kein faß aufmachen.

trotzdem kann man versuchen dir (gerade jetzt in der vorweihnachtszeit ) eine befristete vollzeitstelle anzudrehen.
oder irgendeinen helferjob bei einem onlinehändler.

es hängt auch immer vom sachbearbeiter(in) ab.

lege deine karten beim jobcenter auf den tisch. mit etwas glück lassen die dir deinen 450 euro job.
 
A

annakarina

Gast
Eh du dich hier in Mutmaßungen ergehst, marschiere einfach zur ARGE und frag nach, wies in deiner Situation aussieht.
Denn das alles hängt immer nur von den jeweiligen Sachbearbeitern ab - normalerweise machts keinen Sinn, dass man dich zu einem Vollzeitjob verdonnert, aber was macht schon Sinn bei der ARGE?:rolleyes:

Aber darüberhinaus: Du liegst mit deinem Jobverdienst ja bereits über dem Hartz IV - Satz. Es würde also reichen, Wohngeld zu beantragen, um die Miete zu finanzieren. KV- versichert bist du wahrscheinlich noch bei deinen Eltern, oder?
Sonst beantrage eine Studentenversicherung - was bedeutet, sich nicht zu exmatrikulieren, sondern das Studium nur ruhen zu lassen. Gibt da so ein paar Möglichkeiten.
 
G

Gast

Gast
hallo,

wenn du noch bei den eltern wohnst, dann sind die kosten für das jobcenter sehr gering und die werden dann kein faß aufmachen.

trotzdem kann man versuchen dir (gerade jetzt in der vorweihnachtszeit ) eine befristete vollzeitstelle anzudrehen.
oder irgendeinen helferjob bei einem onlinehändler.

es hängt auch immer vom sachbearbeiter(in) ab.

lege deine karten beim jobcenter auf den tisch. mit etwas glück lassen die dir deinen 450 euro job.

Ich beantrage Hartz 4 erst im Februar.

Und ich habe eine eigene Wohnung.
 

Anrori

Mitglied
Solltest Du Hartz4 beantragen, wird man Dich eh, ich sag mal, "durchleuchten".
Da wird dann nicht nur auf Deinen 450,- Euro Job geschaut.

Und bedenke: Der 450,- Euro Job wird Dir auf Dein Einkommen angerechnet. Du bekommst also nicht die vollen ALGII Aufwendungen.
Dir wird ein Bedarf ausgerechnet. Der setzt sich zusammen aus Miete, Heizung, Warmwasser und Leistungen für Nahrung, Kleidung etc.

Von Deinem 450,- Euro Job bleibt Dir ein Selbstbehalt. 100,- Euro sind generell frei ohne Abzüge hinzu verdienbar. Von dem was Du mehr verdienst, darfst Du 20% behalten.
In Deinem Fall also 100,- Euro plus 20% von 350,- Euro; also insgesamt 170,- Euro. Die dürfen Dir nicht als Einkommen angerechnet werden.

450,- Euro weniger 170,- Euro sind 280,- Euro. Und genau diese 280,- Euro werden dann wieder aus dem errechneten Gesamtbedarf gestrichen, da ja Einkommen. Das was überbleibt, bekommst Du dann noch als Leistungen von der ArGe.

Du hast eine eigene Wohnung sagtest Du.
Mach Dich schlau, ob diese im Rahmen dessen liegt, was die ArGe bewilligt. Die haben dabei Obergrenzen, was die für die sogenannten "Kosten der Unterkunft" bewilligen.
In Deinem Fall mag es sein, dass die Dich nicht "zwingen" eine neue, billigere Wohnung zu suchen, aber die werden auch nicht mehr zahlen, als in den Richtlinien vorgesehen. Das heißt, die Differenz musst Du dann aus eigener Tasche (also aus dem Regelsatz heraus) selbst aufbringen, was Dir dann natürlich wieder an anderer Stelle fehlt.
 

Anrori

Mitglied
Mit Durchleuchten meinte ich nur, dass genau geprüft wird, ob Du überhaupt leistungsberechtigt bist.
Hauptsächlich also Einkommen, Vermögen etc.

Was in Deinem Fall aber alles genau angerechnet wird, kann ich Dir leider nicht sagen. Das wirst Du spätestens mit dem Bewilligungsbescheid erfahren.
Wenn Du Einkommen hast, dass angerechnet werden kann, solltest Du Dich übrigens sehr hüten irgendetwas zu verschweigen. Kommt das hinterher irgendwie doch raus, wird Dir noch Erschleichung von Leistungen vorgeworfen.
Den Stress muss man sich nicht machen. Also auch wenn Du dadurch weniger bekommst, gib alles an.
Ausserdem musst Du eh Kontoauszüge der letzten drei (kann eventuell auch mehr sein; da ich nicht weiß, ob das im Ermessen des Sachbearbeiters liegt!) Monate vorlegen, mit denen Du nachweisen musst, wie Deine monatlichen Einkünfte sind.

Hast Du ein Fahrzeug (Auto, Motorrad, Motorroller)?
Wenn ja darf das nur einen bestimmten Wert haben (ich bin nicht sicher aber ich glaube nicht mehr als 7.500 Euro).
Hat das Auto einen höheren Wert, MUSST Du dies zu Geld machen, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Im Bezug von Hartz 4 steht Dir übrigens auch nur ein (!) Fahrzeug zu. Hast Du zwei, also z.B. Motorroller für kleine Strecken und Auto zum Einkaufen, oder Auto für normale Wege und Motorrad als Hobby, wirst Du ebenfalls ein Fahrzeug verkaufen MÜSSEN.
Vorsicht: Eventuell könnte sogar ein Fahrrad als Fahrzeug gelten, da bin ich mir aber sehr unsicher! Klär das also auch ab, am besten bevor Du einen Antrag stellst. Nicht dass es heisst: "Wandeln Sie Ihren PKW in Geld um, Ihnen bleibt ja noch das Fahrrad."
(Das Müssen bezieht sich immer auf die Richtlinien, die die ArGe zu Grunde legen)

Lass Dich also in jedem Fall von Deinem Sachbearbeiter aufklären, was da alles auf Dich zutrifft und was Du persönlich beachten musst.

EDIT: Hier kannst Du bereits nachsehen, ob Deine Wohnung "angemessen" ist.
http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Musst halt nur den für Dich passenden Ort raussuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

GastZuza

Gast
Man MUSS übrigens nicht alles angeben, kann auch ein Auto z.B. Auf die Eltern ummelden und Sparguthaben ebenfalls auf die Eltern überweisen. Im Normalfall sind das ja die vertrauenswürdigsten Personen , die man so hat.

Ich bin früher sehr gut damit gefahren , nicht alles anzugeben. Gerade auch Münzsammlungen, wertvoller Schmuck ...da kommt ja keiner nach Hause und durchsucht die Schubladen. Also nicht einschüchtern lassen.

Zuza
 

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