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harmlose vergewaltigung oder wie

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Wenn er gegen dein willen gegenstände oder sein penis in dich eindringt, dann ist es klar eine vergewaltigung. Ob und wie lange das gedauert hat spielt da keine rolle. Trenn dich umgehend von ihm, am besten noch zeig ihn an.
 
Also der Begrff Vergewaltigung ist klar definiert .

Vergewaltigung ist nach „Duden Recht“ die Nötigung zum Geschlechtsverkehr oder zu ähnlichen sexuellen Handlungen, die das Opfer besonders erniedrigen, wobei diese mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, erfolgen kann.[SUP][1][/SUP] Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers und haben gravierende psychische Folgen. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland verletzt eine Vergewaltigung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung; eine Mitschuld des Opfers wird juristisch verneint.

Quelle Wikipedia.

De Links kannst Du anklicken , dann kommst Du direkt zum Tema auf der betr. Seite.


Zur Sachlage .


Oftmals ist es nicht so , das zwischen den Partnern Einstimmigkeit herrscht. Machmal ist es ein Gefühl des Hin- und Hergerissenseins.
Auf der einen Seite will das Mädchen die Erfahrung machen , läßt es zu , da es zu Handlungen kommt , dann stellt das Mädchen fest , das es weh tut und sagt Nein .

Damit hat das Mädchen eindeutig rechtlich gesehen eine Teilschuld, das ist den Betroffenen aber oft nicht klar.

Dem männlichen Partner , der sich in einer Affekthandlung befindet , wird erst klar das das Nein ernst gemeint ist , wenn es ihm deutlich wird , was durch eine Abwehrhandlung erfolgt. Dann läßt derjenige auch ab.

Diese Konstellation kommt dann zustande , wenn die Partner nicht einig sind und auch nicht aufgeklärt sind .

Durch falsche Informationen in den Medien ( z.B: Pornos) wrd dieses Verhalten begünstig. Durch den Mangel an Kommunikationsfähigkeit ebenfalls.


Hier kommt es auf die Entscheidung des Richters an, stellt der Richter fest, das der männliche Partner in diesem Falle über genügend Erfahrung verfügt , das Nein als solches zu erkennen oder stellt der Richter fest, das es aus Erfahrungsmangel nicht möglich war das Nein als Nein zu erkennen.....

Die Persönlicheit der einzelnen Beteiligten kommt hier zum Tragen.


Ist das Mädchen unerfahren und ist es ihre erste sexuelle Handlung , bat sie den männlichen Partner um Vorsicht ?

Ist der männliche Partner erfahrener oder ist es ebenfalls seine erste sexuelle Handlung ?


Ist die Penetration geplant gewesen , seitens des männlichen Partners und hat er das z.B: vorher geäußert ?


In solchen Fällen wird im Einzelfall entschieden .

Hier ist es jedoch grundlegend erst einmal so , das das Mädchen es zugelassen hat , weil sie es anscheinend auch wollte und nichts gegen die Handlung einzuwenden gehabt hätte , hätte diese nicht weh getan .

Nachdem sie dem männlichen Partner eindeutig vermittelt hat , das es weh tut hat dieser aufgehört.


Es geht also im Grnde um die Handlungen , die stattfanden zwischen dem zeitpunktwo das Mädchen feststellt, das es weh tut und dem Zeitpunkt , wo der männliche Partner aufgehört hat.


Da hier dieser Handlungszeitraum nicht wirklich beschrieben wird , die Handlung nicht differenziert erörtert wird , die Situation somit gänzlich unklar ist , der Zeitraum ebenfalls nicht klar ist , kann man auch keine Aussage darüber treffen , ob es ein unglücklich verlaufenes einvernehmliches sexuelles Handeln war oder ob es eine vom männlichen Partner geplante und bis zum Äußersten durchgeführte sexuelle Handlung war, der das Mädchen aufgrund ihrer Unerfahrenheit schutzlos ausgeliefert war .

Das würde jedoch bei einem Gerichtverfahren , das optimal abläuft , klar herausgestellt werden .



Was hier noch zum Tragen kommt ist die Situation , standen die Beteiligten unter Drogen oder Alkoholeinfluß , wie gut kennen sich die Beteiligte und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander etc.


Wenn dem Mädchen irgendwo klar ist , das es zu dieser Handlung irgendwie gedrängt wurde , eine Situation bewußt herbeigeführt wurde in der diese Handlug stattfand , so würde ih dem Mädchen zur Anzeige raten , einmal aus psychologischen Gründen für ihre Selbstbestimmung und die Verarbeitung der Situation und einmal um dem männlichen Partner klar aufzuzeigen, das er es versäumt hat, das erste Nein, als solches zu interpretieren .

Selbst wenn das Strafmaß nicht hoch ausfällt oder keine Chance auf eine Verurteilung besteht , fallen trotzdem Kosten an. Das sollte klar sein .

Sind es in diesem Falle zwei Jugendliche , die trotzdem zusammen bleiben wollen , die die nächste sexuelle Handlung schon einvernehmlich geplant haben , so würde ich ihnn raten, einen Paartherapeuten aufzusuchen , damit eine klare Aufklärung darüber stattfindet und das nächste Mal nicht wieder zum Fiasko wird .

Vor allem die Kirche im Dorf lassen und nicht aufgrund mangelnder Information eine Vergewaltiung bestätigen , wo im Grunde vielleicht gar keine war .

Die Frage waum das Mädchen es erst zugelassen hat und nicht einfach gegangen ist, drängt sch auch mir auf .
 
Hallo

Wenn ein Typ einem Mädel penetriert(wenn auch nicht mit dem Glied)
Und es Nein sagt und er dennoch weiter macht(undja er hat es realisiert!)
Ist es ja eigentlich eine Vergewaltigung.
Aber was ist,wenn sie sich weiter wehrt,und er dann doch aufhört,und es auch nicht lange dauert?
Die Gewalt an der Sache ist,das er erstens penetriert,was extrem schmerzhaft war,und dann ihr Nein übergeht,noch doofe Sprüche reist..
Er hat Sie nicht festgehalten oder geschlagen etc..
Bleibt es vergewaltigung?

Es gab mal einen Fall bei dem hat sich ein Mann vor seiner Tochter einen runtergeholt. Dieser Typ hat sie dabei nicht berührt und trotzdem wurde das ganze als Sexueller Misbrauch und als sexuelle Nötigung ausgelegt und es kam vorm Gericht zu einem dem entsprechenden Urteil.Soviel dazu!
 
Das Mädchen hat die Sache nicht !!! Zugelassen,nie!
Es ist nicht So das Sie,einverstanden war,dann feststellen tut das es weh tut,Nein,er ist einfach ohne zu fragen,ohne Einverständnis,in.Sie eingedrungen,und Sie sagte Nein,hör auf,tut,weh,will das nichz,und er hat erstmal nicht aufgehört,sondern weitergemacht und was gemeines,doofes gesagt.das finde ich nicht ok
 
harmlos... Vergewaltigung light oder wie ?

Bullshit !

Juristisch wird zwar differenziert zwischen 'drin' oder 'nicht drin' - aber ein sexueller Übergriffbleibt ein sexueller Übergriff und in diesem Zusammenhang gibt's IMO kein 'harmlos'.

Gerichte haben da manchmal irrwitzige Argumente - gab vor geraumer Zeit einen Fall in Italien : Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil das Opfer eine enge Jeans trug und das Gericht unterstellte, daß der Angeklagte selbige ohne Mithilfe des Opfers nicht hätte runterziehen können. Der darauf folgende shitstorm war vom Feinsten. Und nein, der Angeklagte hieß nicht Berlusconi ...

Ändert nix dran - 'adult consent' heißt die magische Formel
 
Es geht doch nicht darum, ob und wie und wie sehr das arme Mädel vergewaltigt oder missbraucht wurde, sondern dass etwas gegen ihren Willen im sexuellen Bereich gemacht wurde. Zusätzlich hat er sie noch beschämt. Traumatisierend und schrecklich ist und bleibt es. Auf keinen Fall "harmlos". Es gibt keine harmlosen Vergewaltigungen und auch keinen harmlosen Missbrauch!

Gerichte unterscheiden dazwischen, die sind da oft sachlich, logisch und nüchtern. Aber für eine Anzeige ist das vorerst einmal weniger wichtig. Dem Typen gehört eines darmaßen auf die Mütze! Tun sollte man etwas. Schon allein dafür, dass diese furchtbare, grenzüberschreitende und menschenverachtende Tat nicht ungestraft bleibt oder der Typ zumindest kapiert, dass er sich nicht alles erlauben kann.


Liebe Grüße

Findefuchs
 
Das,Mädchen weiß halt nicht ob Sie es so sehen darf,weil er ja aufgehört hat,und es nicht lange dauerte,und so..
Obwohl klar eine recht schmerzhafte penetration stattfand.hätte er sofort aufhören müssen?
 
Klar. Er hätte sofort aufhören müssen.

Und das Mädchen "darf" alles so sehen, wie es die Dinge sieht.

Wenn sie nichts gegen den Typen unternimmt, hält er es irgendwann für ganz normal, so mit anderen umzugehen.

Am besten wäre der Gang zu einer Beratungsstelle für Frauen.
 
Da möchte ich noch was ergänzen
also ich finde es gibt genug andre zeichen das man nicht will
und der andere aufhören soll
es muss nicht immer ein nein oder hör auf sein
es gibt genug andere zeichen non verbal
wegdrehen, wenden, usw
wo klar macht das man es nicht will
es gibt genug wo nichts sagen können sich aber non verbal also körperlich
zu verstehen geben, hör auf nein
für mich ist das genau so wenn dann nicht aufgehört wird eine vergewaltigung
oder wie seht ihr das
 

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