Also der Begrff Vergewaltigung ist klar definiert .
Vergewaltigung ist nach „Duden Recht“ die
Nötigung zum
Geschlechtsverkehr oder zu ähnlichen sexuellen Handlungen, die das
Opfer besonders erniedrigen, wobei diese mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, erfolgen kann.[SUP]
[1][/SUP] Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der
Selbstbestimmung des Opfers und haben gravierende psychische Folgen. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland verletzt eine Vergewaltigung das Recht auf
sexuelle Selbstbestimmung; eine Mitschuld des Opfers wird juristisch verneint.
Quelle Wikipedia.
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Zur Sachlage .
Oftmals ist es nicht so , das zwischen den Partnern Einstimmigkeit herrscht. Machmal ist es ein Gefühl des Hin- und Hergerissenseins.
Auf der einen Seite will das Mädchen die Erfahrung machen , läßt es zu , da es zu Handlungen kommt , dann stellt das Mädchen fest , das es weh tut und sagt Nein .
Damit hat das Mädchen eindeutig rechtlich gesehen eine Teilschuld, das ist den Betroffenen aber oft nicht klar.
Dem männlichen Partner , der sich in einer Affekthandlung befindet , wird erst klar das das Nein ernst gemeint ist , wenn es ihm deutlich wird , was durch eine Abwehrhandlung erfolgt. Dann läßt derjenige auch ab.
Diese Konstellation kommt dann zustande , wenn die Partner nicht einig sind und auch nicht aufgeklärt sind .
Durch falsche Informationen in den Medien ( z.B: Pornos) wrd dieses Verhalten begünstig. Durch den Mangel an Kommunikationsfähigkeit ebenfalls.
Hier kommt es auf die Entscheidung des Richters an, stellt der Richter fest, das der männliche Partner in diesem Falle über genügend Erfahrung verfügt , das Nein als solches zu erkennen oder stellt der Richter fest, das es aus Erfahrungsmangel nicht möglich war das Nein als Nein zu erkennen.....
Die Persönlicheit der einzelnen Beteiligten kommt hier zum Tragen.
Ist das Mädchen unerfahren und ist es ihre erste sexuelle Handlung , bat sie den männlichen Partner um Vorsicht ?
Ist der männliche Partner erfahrener oder ist es ebenfalls seine erste sexuelle Handlung ?
Ist die Penetration geplant gewesen , seitens des männlichen Partners und hat er das z.B: vorher geäußert ?
In solchen Fällen wird im Einzelfall entschieden .
Hier ist es jedoch grundlegend erst einmal so , das das Mädchen es zugelassen hat , weil sie es anscheinend auch wollte und nichts gegen die Handlung einzuwenden gehabt hätte , hätte diese nicht weh getan .
Nachdem sie dem männlichen Partner eindeutig vermittelt hat , das es weh tut hat dieser aufgehört.
Es geht also im Grnde um die Handlungen , die stattfanden zwischen dem zeitpunktwo das Mädchen feststellt, das es weh tut und dem Zeitpunkt , wo der männliche Partner aufgehört hat.
Da hier dieser Handlungszeitraum nicht wirklich beschrieben wird , die Handlung nicht differenziert erörtert wird , die Situation somit gänzlich unklar ist , der Zeitraum ebenfalls nicht klar ist , kann man auch keine Aussage darüber treffen , ob es ein unglücklich verlaufenes einvernehmliches sexuelles Handeln war oder ob es eine vom männlichen Partner geplante und bis zum Äußersten durchgeführte sexuelle Handlung war, der das Mädchen aufgrund ihrer Unerfahrenheit schutzlos ausgeliefert war .
Das würde jedoch bei einem Gerichtverfahren , das optimal abläuft , klar herausgestellt werden .
Was hier noch zum Tragen kommt ist die Situation , standen die Beteiligten unter Drogen oder Alkoholeinfluß , wie gut kennen sich die Beteiligte und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander etc.
Wenn dem Mädchen irgendwo klar ist , das es zu dieser Handlung irgendwie gedrängt wurde , eine Situation bewußt herbeigeführt wurde in der diese Handlug stattfand , so würde ih dem Mädchen zur Anzeige raten , einmal aus psychologischen Gründen für ihre Selbstbestimmung und die Verarbeitung der Situation und einmal um dem männlichen Partner klar aufzuzeigen, das er es versäumt hat, das erste Nein, als solches zu interpretieren .
Selbst wenn das Strafmaß nicht hoch ausfällt oder keine Chance auf eine Verurteilung besteht , fallen trotzdem Kosten an. Das sollte klar sein .
Sind es in diesem Falle zwei Jugendliche , die trotzdem zusammen bleiben wollen , die die nächste sexuelle Handlung schon einvernehmlich geplant haben , so würde ich ihnn raten, einen Paartherapeuten aufzusuchen , damit eine klare Aufklärung darüber stattfindet und das nächste Mal nicht wieder zum Fiasko wird .
Vor allem die Kirche im Dorf lassen und nicht aufgrund mangelnder Information eine Vergewaltiung bestätigen , wo im Grunde vielleicht gar keine war .
Die Frage waum das Mädchen es erst zugelassen hat und nicht einfach gegangen ist, drängt sch auch mir auf .