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Handelte AG richtig? Mündliche Absage an Tag der Gesellenprüfung?

Hallo!
Mein Freund hat im Kfz-Handwerk heute seinen Gesellen gemacht. Dieser Termin stand für ihn wie auch seinen Arbeitgeber schon seit langem fest. Er hat trotzdem mehrfach in der Personalabteilung nachgehakt wie es nach der Ausbildung weiter ginge. Nur schwammige Antworten, keine feste Absage oder Zusage. UND vor allem NICHTS schriftliches, wie z. B. eine Kündigung.
Nun hat er bestanden und fragte wieder nach, nun hieß es er wüsste doch Bescheid, dass er in der Firma nicht weiterbeschäftigt würde. Er hat natürlich soetwas nie gesagt bekommen. Morgen wird er wohl seine Arbeitsklamotten abgeben.

So...
Wie ist das nun mit der rechtlichen Lage? Wie auch mit dem Arbeitsamt?
Akzeptiert das Arbeitsamt eine so kurzfristige , naja "Kündigung" ( so kann man es eigentlich nicht nennen...) ?

Was sollte man korrekter Weise am besten tun?

Liebe und verzweifelte Grüße , das Küken :confused:
 
Ja, den Ausbildungsvertrag, der endet. Dann geht das nach Berufsausbildunggesetz § 24 weiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Ist es denn rechtens dann plötzlich Absage zu erteilen?
Was tut man in diesem Fall? Was ist "richtig"?:confused:
 

weidebirke

Urgestein
In ein unbefristetes Verhältnis wechselt der Vertrag erst bei Weiterarbeit nach Ausbildungsende und auch erst dann, wenn nichts weiteres vereinbart wurde.

http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf

Da der Vertrag ja erst in der Zukunft endet (wann eigentlich genau?) und klar gesagt wurde, es gäbe keine Weiterbeschäftigung, kann man nichts machen. Es ist schofelig, so kurz vor knapp, aber rechtens. Er hätte auf konkrete Äußerungen/ konkreten Vertragsabschluss dringen müssen.
 
Als er heute mittag die Prüfung bestanden hat, endete das Ausbildungsverhältnis. Dann hat er angerufen und die Info bekommen, doch seine Klamotten her zubringen.

Ist das nicht *schei***?:(
 
Am Tag der Verkündung des Prüfungsergebnisses endet auch das Ausbildungsverhältniss, falls nichts anderes vereinbart wurde, heißt dass das man nicht übernommen wurde.
Das stimmt nicht. Falls nichts anderes vereinbart wurde, geht es nach BBIG §24 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, wenn man am nächsten Arbeitstag weiterarbeitet.

Hier der §24

Werden Auszubildende im Anschluss an das
Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass
hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist,
so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
als begründet.
 

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