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Hallo zusammen

M

Minnie73

Gast
bin neu und brauch auch gleich mal hilfe.
ein kumpel arbeitet in der gastronomie. er hat einen arbeitsvertrag als geringfügig angestellter angenommen und 2 tage später hat er die zusage für eine festanstellung bekommen.
hat er nun die gleiche kündigungsfrist in der probezeit wie bei einer festanstellung, oder eine andere?
und wo finde ich den entsprechenden paragraphen?
er möchte natürlich lieber die festanstellung

vielen dank für eure hilfe

lg minnie
 

Eila

Mitglied
Hallo,

Als Angstellter (egal ob Aushilfe, oder Festeinstellung), hat man immer die Möglichkeit zu kündigen. Auch wenn der Arbeitsvertrag am Tag zuvor unterzeichnet wurde. Der Haken ist allerdings, es muss eine (gute) Begründung geben.
Da soll dein Freund sich einfach eine Begründung einfallen lassen, selbst das er eine Festeinstellung hat, ist eine gute Begründung, und Kündigen.

Lg, Eila
 
M

Minnie73

Gast
Hallo Stan,
im Arbeitsvertrag ist mit Fristen überhaupt nichts geregelt. Es steht weder was von Probezeit, noch von Kündigungsfrist drin.
Meiner Meinung nach greifen da dann die gesetzlichen Fristen.
Aber wo finde ich die???

LG
Minnie
 

Eila

Mitglied
Hallo,

Wie ich oben schon geschrieben habe, die gesetzliche Frist ist ein offener Spielraum. Sofern eine Begründung für die Kündigung vorliegt, kann man fristlos Kündigen.

Lg, Eila
 

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