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Haftpflichtversicherung zahlt Autoschaden??

G

Gast

Gast
Hallo,
ich hoffe ich bin in diesem Thema hier richtig.
Ich habe mit dem Auto eines Freundes einen kleinen Auffahrunfall gehabt. Der Unfallgegner hat keinen Schaden. Das Auto meines Freundes jedoch eine unschöne Delle am KFZ Kennzeichen und an dieser Anbringung sind die Plastikteile weg...
Würde ich diesen Schaden über meine Privat Haftpflicht geltend machen können?
(Nur zur Info das Auto ist für jeden beliebigen Fahrer versichert)

Danke für Antworten
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,

in der Regel sind selbstverschuldete KFZ-Unfälle an geliehen Fahrzeugen
nicht versichert. Da uns nicht bekannt ist, ob und welche Zusatzrisiken
Du mitversichert hast, würde ich empfehlen, einfach Deinen Vertreter an-
zurufen.

Alternitiv lässt sich der kleine Schaden auch selbst heheben. So ein Kenn-
zeichenhalter kostet nomalerweise maximal 20 € und ist in 10 Minuten
selber oder vom handwerklich geschickten Nachbarn ausgewechselt.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Normalerweise sind in der Allgemeiner Haftpflichtversicherung Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz ausgeschlossen. Das ist ja der Unterschied zwischen Allg. Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht. Frag aber vorsichtshalber bei Deiner Haftpflicht nach. Vielleicht beteiligen die sich ja auch aus Kulanz, wenn der Schaden nicht hoch ist.

Versicherungsmäßig, käme aus meiner Sicht nur Vollkasko des geschädigten Fahrzeugs in Betracht. Aber das lohnt sich bei dem geringen Schaden wirtschaftlich wegen der Rückstufung wahrscheinlich nicht, die einzuschalten. Wenn Dein Freund überhaupt eine hat.
 
G

Gast

Gast
Ist der Unfall / Schaden bei den Versichern der KFZ gemeldet worden ?
Auch wenn am andren Fahrzeug nichts zu sehen ist, ist das nötig.
Prinzipiell gilt, daß die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für die Schäden des Unfallgegners zahlt.
Eine privat Haftpflicht zahlt bei KFZ Schäden die du als Fahrer anrichtest nicht .
Schäden in Zusammenhang mit dem Führen von KFZ sind von der Privathaftpflicht ausgenommen, dafür gibt es ja die KFZ-bezogene Vollkaskoversicherung.
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Ist der Unfall / Schaden bei den Versichern der KFZ gemeldet worden ?
Auch wenn am andren Fahrzeug nichts zu sehen ist, ist das nötig.
Prinzipiell gilt, daß die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für die Schäden des Unfallgegners zahlt.
Eine privat Haftpflicht zahlt bei KFZ Schäden die du als Fahrer anrichtest nicht .
Schäden in Zusammenhang mit dem Führen von KFZ sind von der Privathaftpflicht ausgenommen, dafür gibt es ja die KFZ-bezogene Vollkaskoversicherung.
So ist das korrekt.
 

ESCHERHILFT

Neues Mitglied
Hallo lieber Fragesteller,

Grundsätzlich haften Sie als Fahrer dem anderen Unfallbeteiligten aus § 18 StVG(Verschuldenshaftung), der Halter des Fahrzeuges (Ihr Freund) haftet aus § 7 StVG (Gefährdungshaftung). Darüber hinaus haftet die Haftpflichtversicherung Ihres Freundes gem. § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Dies gilt allerdings für die Schäden an dem anderen Kraftfahrzeug.

Für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug bzw. dem Fahrzeug Ihres Freundes kommt ggf. eine Vollkaskoversicherung auf, wenn eine solche besteht. Anders als bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung handelt es sich dabei nicht um eine zwingend notwendige Versicherung.

Allerdings ist bei verhältnismäßig „kleinen Schäden“ zu überlegen, ob die Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden soll, da in der Regel eine Höherstufung erfolgt und die Beiträge steigen.

Grundsätzlich sind Sie Ihrem Freund, in der von Ihnen geschilderten Konstellation, zum Schadenersatz der Reparaturkosten für die Fahrzeugschäden verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 280 I BGB, da sie ein Art Leihverhältnis „als Vertrag“ vereinbart haben. Darüber hinaus besteht auch eine Haftung nach § 823 BGB (wegen Eigentumsverletzung).

Ihre private Haftpflichtversicherung deckt diesen Schaden nicht ab. Es sei denn, Sie haben in Ihrem Versicherungsvertrag eine entsprechende Ausnahmeklausel vereinbart. Eine solche Klausel findet sich nur in den wenigsten normalen privaten Haftpflichtversicherungsverträgen.
Sollten Sie keine solche Ausnahmeklausel in Ihrem Vertrag vereinbart haben, werden Sie die Kosten der Reparatur selbst tragen müssen.

Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen.
[...]
 
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