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Haftpflichtversicherung- sehr wichtig !!!

Schnuddel

Aktives Mitglied
He Ihr

Am Samstag hat mein Mitbewohner b-day gefeiert.
Jedenfalls hat ein Gast dem DJ bier über den Laptop gekippt.
Der Dj stand ungefähr ein meter daneben.
Das ist doch ein tippischer fall für die haftpflichtversicherung, oder?
Wir der haftpflichtversicherungsbeitrag, des bezählenden, danach noch hochgestuft und müsste er später mehr bezahlen?

Bitte um ganz schnelle antwort

Liebe Grüße Schnuddel
 
J

john-2

Gast
Hallo Schnuddel,

meines Wissens bleibt bei den Privat-Haftpflichtversicherungen der Beitrag im Schadensfall unverändert.

Wichtig ist, dass der Bier-kipper selbst eine solche Versicherung hat.

Ist das Bierlgas 'versehentlich' auf den Laptop gefallen (gestolpert?), gibt es wohl kein Problem.

Ob die für mehr oder weiniger gezielte Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss (Missfallensbekundung) auch zahlt weiss ich nicht.

Evtl. haben wir ja einen Versicherungsfachmann unter uns, der was dazu schreibt?

VG John
.
 

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