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Haftbefehl wegen nichtabgabe der EV?

schaefchen

Neues Mitglied
Ich sollte schon vor einigen Wochen die eidesstattliche Versicherung abgeben, da ich aber zur Zeit krank bin, hab ich mich mit dem Gerichtsvollzieher geeinigt, das ich mir das Geld leihe und dann überweise. Leider hat das nicht geklappt, weil zwischenzeitlich mein Konto gesperrt wurde. Das habe ich dem GV auch mitgeteilt. Darauf hab ich nichts mehr gehört.
Jetzt habe ich Angst das plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Kann das sein oder wird das vorher angekündigt?
Ich möchte das Geld diese Woche noch bar einzahlen und werde den Gerichtsvollzieher nochmal anrufen. Leider ist das auch nicht jeden Tag möglich.
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Wenn du ihm das ordentlich mitgeteilt hast, wird wohl nichts passieren. Trotzdem nochmal anrufen.

Wenn Haftbefehl erlassen wird, dann bleibt der nur so lange aufrecht, bis du die EV abgegeben hast. Also sollte wider Erwarten die Polizei vor der Tür stehen, sofort Bereitschaft zur Abgabe EV ankündigen.

Ich würde aber die offensivere Variante wählen und auf den Gerichtsvollzieher zugehen.
 

LoRu123

Aktives Mitglied
Hallo,
selbst wenn der GV Hafbefehl erlassen haben sollte ( wird er aber wahrscheinlich nicht, wenn Du ihn immer informiert hast ), ists wie mikenull schreibt. Dann kannst du immer noch zahlen, oder die EV ablegen.
LG
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Ich sollte schon vor einigen Wochen die eidesstattliche Versicherung abgeben, da ich aber zur Zeit krank bin, hab ich mich mit dem Gerichtsvollzieher geeinigt, das ich mir das Geld leihe und dann überweise. Leider hat das nicht geklappt, weil zwischenzeitlich mein Konto gesperrt wurde. Das habe ich dem GV auch mitgeteilt. Darauf hab ich nichts mehr gehört.
Jetzt habe ich Angst das plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Kann das sein oder wird das vorher angekündigt?
Ich möchte das Geld diese Woche noch bar einzahlen und werde den Gerichtsvollzieher nochmal anrufen. Leider ist das auch nicht jeden Tag möglich.
Wenn Du nicht zahlen kannst dann kannst du nicht zahlen und es passiert Dir auch nichts.
Wenn Du mit Deinem Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegst, dann würde ich in erster Linie mal Deine Miete bezahlen, dann die Nebenkosten und mit dem Rest Deinen Kühlschrank voll machen (sprich was zu Essen kaufen).
Das ist das Wichtigste und nennt man Primärkosten.

Die anderen Gläubiger sind nie so wichtig wie Primärkosten egal wie sie auch drohen!!!

In das Gefängnis kommst Du auch nicht. Du musst nur den Gerichtsvollzieher rein lassen und den Termin einhalten.
Auch die Ladung zur EV musst Du einhalten!!
Wenn du krank bist, dann rufe ihn nochmals an und vereinbare einen Termin; dann passiert nichts.
Bezahlen musst Du ihm nichts.
 

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