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Haftbefehl in der Schufa

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Bei mir in der Schufa habe ich einen Haftbefehl, weil ich zur Unterschreibung der EV nicht erschienen bin. Nun möchte ich diesen "Haftbefehl" Eintrag verständlicherweise "löschen". Ich habe mich im Internet erkundigt und dieses geht nur, wenn ich die Schulden tilgen kann, was mir in meiner momentanen Situation nicht möglich ist. Nun würde ich die Summe gern in Schulden begleichen?

Meine erste Frage:

Ist das möglich?
Und zweitens, wird dann der Haftbefehl gelöscht und bleibt dann "nur" noch ein negativer Schufa EIntrag oder bleibt der Haftbefehl bestanden, bis es abgezahlt wurde?

Danke schon mal für alle Antworten.

LG
Gast
 
C

chrismas

Gast
https://www.meineschufa.de/index.php?site=12_8

Und Ratenzahlung kannst du immer Vereinbaren und wenn du das machst, solltest du gleich um eine Festsetzung auf Betrag X bitten, damit du auf langer Sicht wenigstens ein Licht am Ende des Tunnels siehst.

Aber ich warne dich hierbei schon einmal vor, schlage von dir aus einen Ratenbetrag vor, denn du auch tatsächlich jeden Monat leisten kannst, kommst du nämlich in Verzug, fängt der ganze Spaß von vorne an und wenn du Pech hast, wird erst einmal auf keine Ratenzahlung mehr eingegangen.
 
G

Gast

Gast
Hallo Chrismas, erstmal vielen Dank für deine Antwort aber leider hat mir diese meine Fragen nicht ganz beantwortet. Den Link, den du mir gegeben hast, den kenne ich. Das habe ich bereits gelesen, doch da steht, man soll die Summe begleichen und das Erledigungsschreiben dem Amtsgericht vorlegen. Nun ist bei mir das problem, dass ich die geschuldete Summe nicht sofort tilgen kann, da ich nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu habe. Die Frage ist deshalb die, ob bei meiner jetzigen Situation eine Ratenzahlung möglich ist und ob der Haftbefehl dann gelöscht wird und "nur" noch ein negativer HInweis steht, dass ich Schulden habe. Ich muss einen Kredit bekommen (die Situation ist verzwickt) und meine Hausbank sagte mir, dass es gehen würde, wenn der Haftbefehl raus ist.
 
C

chrismas

Gast
Solange du kein Erledigungsschreiben vom Gläubiger hast, welches du beim Amtsgericht für einen Löschantrag vorlegen kannst, solange bleibt der Eintrag vorhanden.

Das bedeutet, egal was du anstrengen möchtest, du musst die entsprechenden Schulden tilgen, damit dieser Eintrag entfernt wird.
 

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