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Gast
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Bei mir in der Schufa habe ich einen Haftbefehl, weil ich zur Unterschreibung der EV nicht erschienen bin. Nun möchte ich diesen "Haftbefehl" Eintrag verständlicherweise "löschen". Ich habe mich im Internet erkundigt und dieses geht nur, wenn ich die Schulden tilgen kann, was mir in meiner momentanen Situation nicht möglich ist. Nun würde ich die Summe gern in Schulden begleichen?
Meine erste Frage:
Ist das möglich?
Und zweitens, wird dann der Haftbefehl gelöscht und bleibt dann "nur" noch ein negativer Schufa EIntrag oder bleibt der Haftbefehl bestanden, bis es abgezahlt wurde?
Danke schon mal für alle Antworten.
LG
Gast
ich habe eine Frage. Bei mir in der Schufa habe ich einen Haftbefehl, weil ich zur Unterschreibung der EV nicht erschienen bin. Nun möchte ich diesen "Haftbefehl" Eintrag verständlicherweise "löschen". Ich habe mich im Internet erkundigt und dieses geht nur, wenn ich die Schulden tilgen kann, was mir in meiner momentanen Situation nicht möglich ist. Nun würde ich die Summe gern in Schulden begleichen?
Meine erste Frage:
Ist das möglich?
Und zweitens, wird dann der Haftbefehl gelöscht und bleibt dann "nur" noch ein negativer Schufa EIntrag oder bleibt der Haftbefehl bestanden, bis es abgezahlt wurde?
Danke schon mal für alle Antworten.
LG
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