Moin
Also wenn ich manche Beiträge lese, wenn du dich da beraten lässt, haste eh schon verloren.
ich frage mich, was das eigene Interesse überhaupt sein kann, von diesen Heuchlern und ich bin der Meinung, dass Kinder ein Recht auf eine angemessene Lebenssituation haben, die ihre Recht auch wahrniommt und ich widerspreche skowi, wenn er sagt, dass das schlechteste Elternhaus noch besser ist als ein stationäre Unterbringung - da bleiben die Kinder auf der Strecke und ihr Lebensweg ist jetzt schon vorgezeichnet.
So aber nun mal was anderes,
was wurde dir an Hilfen bisher angeboten?
Bevor ein Kind irgendwo untergebracht wird, müssen Hilfen angeboten werden, die die Gefährdung abwenden. Kommt also drauf an, wie das JA die Kindeswohlgefährdung begründet.
Und ob du mitarbeitest, kooperierst, die Gefährdung abzuwenden.
Machste das nicht, erst dann kann ein JA oder ein Richter eine stationäre Unterbringung beschließen bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht dir entziehen.
Als Verfahrenspflegerin habe ich immer versucht, Hilfen anzubieten, damit die Kinder bei den Eltern bleiben, bisher kam ich damit bei fast allen durch, wenn - ja wenn die Eltern mitarbeiten, sich einlassen. Es ist sicherlich nicht angenehm eine Familienhilfe ins Haus zu lassen, kommt eben auch auf die Person an, aber immer noch besser als eine Unterbringung.
Wurde mit dir ein Schutzkonzept erstellt, in dem du mit dem Jugenamt zusammen überlegst, wie du eine Gefährdung abwenden kannst? Wurde es gemacht und umgesetzt? Wie war deine Beteiligung dabei?
Was spricht dagegen, dass er bei dir bleibt, sorry ich haben deinen Beitrag nicht mehr im Kopf.
Was möglich wäre, wäre auch eine sozialpäd. Wochengrupe, da ist er am Wochenende bei dir und der Abstand tut den Familien meist recht gut - jeder bekommt wieder Boden unter die Füße.
ich such mal deinen anderen Beitrag.
und ist das ein Termin mit dem Jugendamt oder vor dem Familiengericht?