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Habt ihr einen Ratschlag für mich? Miete/Geld etc.

Ich verstehe dein Mietverhältnis nicht. Ich denke du hast eine Einliegerwohnung? Die ist doch separat. Was hat der Vermieter darin verloren? Existieren Räume innerhalb der von dir gemieteten Einliegerwohnung die nicht dazu gehören, stimmt euer komisches Mietverhältnis überhaupt nicht da ein Vermieter keinen Zugang zu den vermieteten Räumen haben darf, ohne deine Zustimmung.



Was hat es damit zu tun das es eine Einliegerwohnung ist?
Ich habe ein Zimmer in einer WG gemietet. Allerdings nur das Zimmer. Der Rest der Wohnung also Flur, Wohnzimmer, Badezimmer und Küche sind nicht von mir gemietet und können vom Vermieter jederzeit betreten werden. Einlieger bedeutet, dass sich die Wohnung im Haus des Vermieters befindet und dieser jederzeit den vertrag auflösen kann, weil die Tochter z. B. in das jeweilige Zimmer einziehen soll.
 
Du hast 1 Zimmer in einer WG gemietet. Wer ist denn dann die WG?
Sorry, ich checks nicht. :ROFLMAO:
Kein Thema :D. In einer Wohnung, die zum Haus meiner Vermieter gehören, werden 5 Zimmer einzeln mit Vertrag vermietet. Jeder Mieter mietet sein eigenes Zimmer und darf die übrigen Sachen, also z. B. die Küche, mitbenutzen.
Ist wie ein Mehrfamilienhaus, bei dem es aber keine Wohnungen sondern Zimmer gibt.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Einlieger bedeutet, dass sich die Wohnung im Haus des Vermieters befindet und dieser jederzeit den vertrag auflösen kann, weil die Tochter z. B. in das jeweilige Zimmer einziehen soll.
Also muss er eine Art Eigenbedarf geltend machen? Wenn er keine Kinder hätte, würde er das nicht so einfach können?

Reden wir hier von deutschem Recht? (Bündeli hört sich nach Schweiz an.)
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Ja. Ich denke, dass ich gerne in die Informatik gehen würde. Allerdings bin ich damit noch nicht sicher. Ein Sabbatjahr wäre nice aber ich weiß nicht ob ich das finanziell hinbekommen würde. Ich glaube, die Agentur würde mir auch irgendwann das Geld streichen.
ALG1 dürfte eh nur für 12 Monate gezahlt werden.

Informatik wird doch was zu finden sein aber erstmal hoffe ich das es mit einer neuen Wohnung klappt.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich habe ein Zimmer in einer WG gemietet. Allerdings nur das Zimmer. Der Rest der Wohnung also Flur, Wohnzimmer, Badezimmer und Küche sind nicht von mir gemietet und können vom Vermieter jederzeit betreten werden. Einlieger bedeutet, dass sich die Wohnung im Haus des Vermieters befindet und dieser jederzeit den vertrag auflösen kann, weil die Tochter z. B. in das jeweilige Zimmer einziehen soll.
Vermutlich haben wir den Sachverhalt falsch verstanden.
Mieten heisst normalerweise, dass man Geld für Nutzung bezahlt.
Du darfst also nur das Zimmer benutzen und hast kein Recht, das Bad und die Küche zu nutzen und darfst den Flur nur nutzen um aus der Wohnung zu gehen?
Dann hat der Vermieter Recht, dass er keine abgelegten Gegenstände da duldet, wo es nicht mit vermietet ist.
Wenn Du aber auf das Klo darfst, hast Du es zur Mitbenutzung mit gemietet. Also werden dort auch persönliche Gegenstände abgestellt, zB Zahnbürste, Klopapier, Wäsche.
Anders macht es keinen Sinn.

Wenn Du keine gemeinsamen Räume mit dem Vermieter nutzt, also nicht on seiner Wohnung die Küche nutzt und er nicht bei Euch kocht, sind beide Wohnung abgeschlossen im Sinne von separat.
Dann kann im Vertrag stehen was will; die Kündigungsklausel wird durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt und fällt weg.

Eine befristete Vermietung braucht im Vertrag einen Befristungsgrund. Ansonsten wandelt sich das Mietverhältnis in ein unbefristetes Verhältnis um, und daraus ergeben sich wiederum die Anwendungen gesetzlicher Vorschriften.

Sollte der Vermieter auf Eigenbedarf aus sein, kann natürlich kein Zimmer in der vermieteten Wohnung mehr leer stehen. Der Vermieter muss sich ausserdem vorhalten lassen, dass er je nach Mietdauer Eigenbedarf bei Abschluss des Vertrages hätte voraussehen müssen.
Der Eigenbedarf setzt voraus, dass es zeitlich und vom Platz her keine Alternative gibt und - dass dir der Widerspruch dagegen zusteht.

Insgesamt ist Deine Situation noch viel zu ungeklärt als dass Du raus müsstest, zumal der Vermieter Dich noch gar nicht gekündigt hat.
 

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