Ich habe ein Zimmer in einer WG gemietet. Allerdings nur das Zimmer. Der Rest der Wohnung also Flur, Wohnzimmer, Badezimmer und Küche sind nicht von mir gemietet und können vom Vermieter jederzeit betreten werden. Einlieger bedeutet, dass sich die Wohnung im Haus des Vermieters befindet und dieser jederzeit den vertrag auflösen kann, weil die Tochter z. B. in das jeweilige Zimmer einziehen soll.
Vermutlich haben wir den Sachverhalt falsch verstanden.
Mieten heisst normalerweise, dass man Geld für Nutzung bezahlt.
Du darfst also nur das Zimmer benutzen und hast kein Recht, das Bad und die Küche zu nutzen und darfst den Flur nur nutzen um aus der Wohnung zu gehen?
Dann hat der Vermieter Recht, dass er keine abgelegten Gegenstände da duldet, wo es nicht mit vermietet ist.
Wenn Du aber auf das Klo darfst, hast Du es zur Mitbenutzung mit gemietet. Also werden dort auch persönliche Gegenstände abgestellt, zB Zahnbürste, Klopapier, Wäsche.
Anders macht es keinen Sinn.
Wenn Du keine gemeinsamen Räume mit dem Vermieter nutzt, also nicht on seiner Wohnung die Küche nutzt und er nicht bei Euch kocht, sind beide Wohnung abgeschlossen im Sinne von separat.
Dann kann im Vertrag stehen was will; die Kündigungsklausel wird durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt und fällt weg.
Eine befristete Vermietung braucht im Vertrag einen Befristungsgrund. Ansonsten wandelt sich das Mietverhältnis in ein unbefristetes Verhältnis um, und daraus ergeben sich wiederum die Anwendungen gesetzlicher Vorschriften.
Sollte der Vermieter auf Eigenbedarf aus sein, kann natürlich kein Zimmer in der vermieteten Wohnung mehr leer stehen. Der Vermieter muss sich ausserdem vorhalten lassen, dass er je nach Mietdauer Eigenbedarf bei Abschluss des Vertrages hätte voraussehen müssen.
Der Eigenbedarf setzt voraus, dass es zeitlich und vom Platz her keine Alternative gibt und - dass dir der Widerspruch dagegen zusteht.
Insgesamt ist Deine Situation noch viel zu ungeklärt als dass Du raus müsstest, zumal der Vermieter Dich noch gar nicht gekündigt hat.