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Habe im laufe der Jahre Minusurlaubstage gesammelt, aufgrund wenig Arbeit

fragesteller88

Aktives Mitglied
Hallo Community,

Bin seit mehreren Jahre in einem großem Unternehmen beschäftigt. Es gab aber immer wieder Phasen im Jahr wo Auftragsflaute war und es nichts zu tun gab. Es kam dann vor das man oft für einige Tage nach hause geschickt wurde, nicht nur in meiner Abteilung, auch in anderen. Das volleGehalt bekamen wir trotzdem, nur mussten wir eben ein paar Urlaubstage opfern oder Überstunden abbauen.

Bei mir ist allerdings das Problem das sich in diesen letzten Jahren fast bis zu 80 Minusstunden angesammelt haben die sich immer auf das nächste Jahr übertragen haben. Sprich ich habe im Jahr 24 Urlaubstage, davon fallen 2 Wochen aufgrund von Betriebsferien weg. Die restlichen 14 Tage können wir selbst aussuchen.

Meine Minusstunden wurde aber nie mit dem neuen Urlaub zu Jahresende verrechnet, d.h. ich hatte im darauffolgenden Jahr trotzdem meine 24 Urlaubstage, obwohl ich schon seit mehreren Jahren Minusstuden angehäuft habe.

Ich habe mich mal bei Kollegen, Vorgesetzten sowie Betriebs und Personalrat erkundigt und alle sagten mir das wenn die Firma keine Arbeit hat sie Mitarbeiter nach hause schicken kann und der Mitarbeiter Überstunden abbauen muss. In der Betriebsvereinbarung steht das der Vorgesetzte Überstunden anordnen kann oder wenn eine Auftragsflaute herrscht die Mitarbeiter nach hause schicken und diese Überstunden abbauen oder wenn keine Überstunden vorhanden sind das Zeitkonto ins Minus rutscht. Diese Vereinbarung wurde vom BR und Chef unterzeichnet.

Man hat mir und anderen aber gesagt man kann trotzdem seinen normalen Urlaub nehmen auch wenn man nicht mehr genug Urlaubstage hat, dann hat man eben Minustage. Sobald wieder viel zu tun ist kann man das Zeitkonto wieder ausgleichen.

Ich habe mal etwas von annahmeverzug gelesen, leider gibt es dieses gesetz wie es in Deutschland ist hier in Österreich nicht.

Den anderen Kollegen geht es ähnlich wie mir, sie haben auch fast 80 Minusstunden und denen ist es egal, da wir trotzdem unser volles gehalt bekommen und trotzdem unsere urlaubswünsche bekommen, wenn nicht gerade viel zu tun ist.

Soll ich mir wegen der Minusstunden Gedanken machen oder ist das egal?
 

Mandrayke

Aktives Mitglied
Vielleicht ist es nicht egal, aber es ist definitiv unnütz dir jetzt Sorgen zu machen. Falls irgendwann mal jemand dagegen was sagt der Entscheidungsgewalt hat, wird man schon auf euch zukommen.

Abgesehen davon hab ich auf Reddit mal von einem gelesen, der im Home Office arbeitete, seit 10 Jahren nicht mehr auf Arbeit war, aber trotzdem jeden Monat Gehalt bekam und jährlich 120.000$ verdiente. Der war aufgrund von mehreren Eigentümerwechseln wohl irgendwie durch die Karteien gerutscht und war einerseits angestellt, andererseits aber nicht mehr, sodass keine Projekte mehr per Email kamen. Klar: Könnte mir vorstellen, dass der spätestens bei Rentenantritt ganz üble Probleme kriegen wird. Schien ihn aber nicht zu stören.

Also es gibt noch wesentlich heftigere Situationen, mach dir für's erste mal keine Sorgen ;)
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Immerhin basiert das was Du schreibst auf einer Auskunft des Betriebsrates. Da wird also etwas dran sein, nur verstehe ich es nicht.
Österreichisches Recht basiert auf römischem Recht - wie in D auch.

Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es im Arbeitsrecht keinen "Gläubigerverzug" gibt, wie man in Österreich sagt.
Wenn das Zivilrechtbuch Kapitel 12 Buchstabe B römisch IV (Gegenseitige Rechte und Pflichten) Nummer 7 ( Dienstverhinderung und Entgeltfortzahlung)nicht angewendet wird, müsste es eine andere gesetzliche Ausnahme-Regelung hiervon geben.

Ihr werdet aber im Krankheitsfall weiter bezahlt? Denn der Krankheitsfall wäre eine Dienstverhinderung die auf Seiten des Arbeitnehmers zu suchen ist.

Auf Seiten des Arbeitgebers gäbe es dann aber keine Dienstverhinderung ( Arbeitsmangel, Betrieb brennt, Stromausfall, kein Geld für Schreibtische etc), so dass der Arbeitgeber zwar die Arbeit nicht anzunehmen braucht aber gleichzeitig den Arbeitnehmer in Verzug setzen kann, dennoch zu leisten?
Dies würde dann ja auch bedeuten, dass Du das (volle) Gehalt auch nicht anzunehmen brauchst und ein Vertrag geschlossen wurde, der ohne Inhalt ist.
Es würde auch bedeuten, dass Du zwar jahrelang beschäftigt bist aber nie zu kommen brauchst, wenn der AG es nicht möchte - und Du so dermaßen viele Minusstunden aufbaust, dass Du lebenslang an den Arbeitgeber gebunden bist.
Faktisch würde dann ein Recht auf freie Berufswahl unterlaufen, denn Du könntest nie mehr wechseln.


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
V

von Bodenschatz

Gast
Abgesehen von in #3 geschriebenen müsstest Du auch mal schaun, welche Vorschrift für Dich bezüglich Urlaub in Betracht kommt.
Das Urlaubsgesetz ( https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008376 ) scheint es nicht zu sein, denn dort sind mindestens 25 Tage festgelegt.
Auch entsteht dort der Anspruch auf Urlaub erst zu Beginn des Arbeitsjahres, so dass man meiner Ansicht nach keinen Urlaub nehmen kann, wenn man keinen mehr hat.
Daraus folgt, dass man keinen Minus-Urlaub nehmen kann, der im Folgejahr abgezogen wird.

Schon gar nicht kann man durch das Nehmen von Urlaub Minus-Stunden! anhäufen, weil Urlaub und Arbeitszeit ( auch negative Arbeitszeit) zwei verschiedene "Währungen" sind, die sich nicht ausgleichen lassen.
Denn dies würde dem dort genannten Ablöseverbot widersprechen:
Du bekämst "Urlaub", hättest Minusstunden, die Du durch Plusstunden aufholst und erreichst so eine Vergütung "genommenen Urlaubs", was gerade verhindert werden soll. Zeitgleich verpufft der Anspruch auf Urlaub, der ja de facto nicht genommen wurde weil er auszugleichen war.
Bezüglich des Verbrauchs des Urlaubs steht -in dem o.a. Gesetz -, dass dem AN für jedes Jahr ein ununterbrochener Urlaub zusteht, der in zwei Teilen (einer davon >=6Tage) genommen werden kann. Hieraus ergibt sich die Erholungsfunktion des Urlaubs und gerade nicht die Funktion als Betriebsinstrument nach Arbeitsanfall.
Gegenteilige Betriebsvereinbarungen etc sind ungültig ( §12).


Abgesehen von Urlaubsvorschriften, die sich also nicht auf Arbeitszeitregelungen beziehen, dient ein Arbeitszeitkonto gerade der Flexibilisierung der Arbeitszeit, das ganze wohl auf beiden Seiten.

Das Arbeitszeitkonto kann m.E. nach nur durch beidseitige Vereinbarung - nicht einseitige Anordnung- ins Minus rutschen.
Der Grund ist, dass der AG das Direktionsrecht ausübt und Mehrarbeit anordnen kann, die bis auf Null ausgeglichen wird.
Der AN kann den AG bitten, ihm Kredit zu gewähren, also der Arbeit fern zu bleiben um Stunden aufzuholen.
Dies ist aber keine Regelung im Rahmen des Direktionsrechtes.
 

fragesteller88

Aktives Mitglied
Immerhin basiert das was Du schreibst auf einer Auskunft des Betriebsrates. Da wird also etwas dran sein, nur verstehe ich es nicht.
Österreichisches Recht basiert auf römischem Recht - wie in D auch.

Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es im Arbeitsrecht keinen "Gläubigerverzug" gibt, wie man in Österreich sagt.
Wenn das Zivilrechtbuch Kapitel 12 Buchstabe B römisch IV (Gegenseitige Rechte und Pflichten) Nummer 7 ( Dienstverhinderung und Entgeltfortzahlung)nicht angewendet wird, müsste es eine andere gesetzliche Ausnahme-Regelung hiervon geben.

Ihr werdet aber im Krankheitsfall weiter bezahlt? Denn der Krankheitsfall wäre eine Dienstverhinderung die auf Seiten des Arbeitnehmers zu suchen ist.

Auf Seiten des Arbeitgebers gäbe es dann aber keine Dienstverhinderung ( Arbeitsmangel, Betrieb brennt, Stromausfall, kein Geld für Schreibtische etc), so dass der Arbeitgeber zwar die Arbeit nicht anzunehmen braucht aber gleichzeitig den Arbeitnehmer in Verzug setzen kann, dennoch zu leisten?
Dies würde dann ja auch bedeuten, dass Du das (volle) Gehalt auch nicht anzunehmen brauchst und ein Vertrag geschlossen wurde, der ohne Inhalt ist.
Es würde auch bedeuten, dass Du zwar jahrelang beschäftigt bist aber nie zu kommen brauchst, wenn der AG es nicht möchte - und Du so dermaßen viele Minusstunden aufbaust, dass Du lebenslang an den Arbeitgeber gebunden bist.
Faktisch würde dann ein Recht auf freie Berufswahl unterlaufen, denn Du könntest nie mehr wechseln.


Ich verstehe nicht ganz was du genau meinst? Ist mein AG nun im recht oder nicht?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Er wird darin Recht haben, dass Dir der Urlaub nach wie vor zusteht.
Warum Du nur 24 Tage hast müsste sich aus Vorschriften ergeben die ich nicht kenne.
Dass mal eben so für ein paar Tage Urlaub angeordnet wird wenn eine Flaute kommt, halte ich für zweifelhaft, weil Urlaub nicht dazu da ist, Flauten abzudecken sondern dazu da ist, dass sich der Arbeitnehmer erholt ( §4 Absatz 3 Urlaubsgesetz: " kann in zwei Teilen genommen werden, einer davon mindestens 6 Tage")

Wenn es Dir das wert ist, kannst Du die Frage einem Anwalt auf einem der Rechtsportale stellen. Ab 25 Euro geht sowas schon.
Du musst aber dazu schreiben, in welcher Branche du beschäftigt bist und dass Du aus Österreich anfragst, weil auf den Portalen deutsch gesprochen wird und daher die Anfrage aus DE, AT oder CH stammen könnte.
 

fragesteller88

Aktives Mitglied
Er wird darin Recht haben, dass Dir der Urlaub nach wie vor zusteht.
Warum Du nur 24 Tage hast müsste sich aus Vorschriften ergeben die ich nicht kenne.
Dass mal eben so für ein paar Tage Urlaub angeordnet wird wenn eine Flaute kommt, halte ich für zweifelhaft, weil Urlaub nicht dazu da ist, Flauten abzudecken sondern dazu da ist, dass sich der Arbeitnehmer erholt ( §4 Absatz 3 Urlaubsgesetz: " kann in zwei Teilen genommen werden, einer davon mindestens 6 Tage")

Wenn es Dir das wert ist, kannst Du die Frage einem Anwalt auf einem der Rechtsportale stellen. Ab 25 Euro geht sowas schon.
Du musst aber dazu schreiben, in welcher Branche du beschäftigt bist und dass Du aus Österreich anfragst, weil auf den Portalen deutsch gesprochen wird und daher die Anfrage aus DE, AT oder CH stammen könnte.
Es könnte schon stimmen, zumindest jeder der Kollegen nimmt es so hin, auch der BR sagt das wenn wenig Arbeit ist Urlaub genommen werden muss. Wir können aber trotzdem unseren Urlaub nehmen und mit den Tagen ins Minus gehen, für die Firma ist das kein Problem.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Man sagt hier: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Was genau willst du denn jetzt erreichen?
Willst Du die Handhabung so hinnehmen und alles ist gut oder willst Du es nicht?
Wenn Du es nicht willst, dann müsstest Du dagegen vorgehen.
Wenn aber alles gut ist, richtest Du Dich nach den Kollegen und dem Betriebsrat: über achtzig Minusstunden zu streiten wäre selbst bei einer Kündigung die Kosten des Anwalts kaum wert, also ist Dein Verlustrisiko denkbar gering.
Wenn Du Dich insgesamt mit der Stelle identifizierst, lässt Du es einfach laufen, so lange keine Reklamationen kommen.
 
S

Skull

Gast
Wenn Du eine Auskunft über die rechtliche Situation möchtest, würde ich Dir empfehlen, bei der Arbeiterkammer anzurufen und dich dort beraten zu lassen.
Dort gibt es Leute, die sich mit Arbeitsrecht auskennen.

Lg Skull
 

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