Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Habe ich Anspruch auf Bafög?

denni00

Mitglied
Hallo Liebe Community,
ich bin 19 Jahre alt und wohne sch on alleine. Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Gesundheits - und Krankenpfleger und möchte nach der Ausbildung mein Abitur Vollzeit nachholen. Nur gestaltet sich das dann schwierig mit der Wohnung und Auto zwecks Geld. Habe ich also Anspruch auf Bafög? Ich finde überall nur wiedersprüchliche Angaben. Die Schule selbst nennt sich "Berufliches Gymnasium".
Danke und LG
 

Uri

Aktives Mitglied
Falls nein, dann lohnt sich auch ein Gang zum Sozialamt.

Für H4 muss man zwar für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber es gibt Ausnahmen: ohne Ausbildung/Schulabschluss würdest Du dem Staat länger auf der Tasche liegen, also sind sie u.U. bereit H4 eine Zeitlang zu bewilligen. Das wäre dann auch rückzahlungsfrei.
 

denni00

Mitglied
Falls nein, dann lohnt sich auch ein Gang zum Sozialamt.

Für H4 muss man zwar für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber es gibt Ausnahmen: ohne Ausbildung/Schulabschluss würdest Du dem Staat länger auf der Tasche liegen, also sind sie u.U. bereit H4 eine Zeitlang zu bewilligen. Das wäre dann auch rückzahlungsfrei.
Naja ich hätte ja dann schon eine abgeschlossene Ausbildung.
 
G

Gelöscht

Gast
Sozialamt gibt gar nichts, denn das ist nur für berentete Menschen, das bedeutet, man müsste entweder Erwerbsminderungsrente oder Alterrente beziehen.

Hartz IV unterstützt nur bis zum Ende der Ausbildung, wenn überhaupt, denn in erster Linie sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet bis zum Ende der Ausbildung, auch für die Umwege bis dorthin.

Ausbildungsweg Abitur, Lehre, Studium

Macht das Kind zunächst Abitur, dann eine Lehre, um anschließend zu studieren, dann müssen die Eltern oft auch während des Studiums Unterhalt zahlen. Obwohl Sohn oder Tochter bereits eine erste Berufsausbildung beendet haben, gesteht der Bundesgerichtshof unter zwei Voraussetzungen weiter Unterhalt zu:

Das Studium muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre stehen.
Das Kind muss sein Studium kurz nach Ende der Ausbildung begonnen haben.
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Hallo Liebe Community,
ich bin 19 Jahre alt und wohne sch on alleine. Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Gesundheits - und Krankenpfleger und möchte nach der Ausbildung mein Abitur Vollzeit nachholen. Nur gestaltet sich das dann schwierig mit der Wohnung und Auto zwecks Geld. Habe ich also Anspruch auf Bafög? Ich finde überall nur wiedersprüchliche Angaben. Die Schule selbst nennt sich "Berufliches Gymnasium".
Danke und LG
Kommt vielleicht drauf an, wo du wohnst.
Wir wohnen in Bayern. Und als meine Tochter nach der Ausbildung das Abitur nachgeholt hat (an der BOS), hat sie Elternunabhängiges Bafög bekommen. Und Kindergeld.

http://www.abi-nachholen.de/bafoeg.html
 

denni00

Mitglied

lilawelt

Aktives Mitglied
das ist doch dann dieses schulbafög oder?
leider hatten alle die ich kenne keine abgeschlossene ausbildung, daher bin ich mir an diesem punkt nicht sicher.
ich würde beim bafög direkt nachfragen.
 

Kolya

Aktives Mitglied
es gibt doch in Sachsen ein Amt für Ausbildungsförderung. Geh da mal hin.

Soweit ich weiß muss man für elternunabhängiges BAFÖG nach der Ausbildung gearbeitet haben

Genauer erfährst Du es beim Amt für Ausbildungsförderung

LG

Toni
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Zum Thema Kindergeld:

das steht auch dir nach der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen zu.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Bafög: ich kenne das nur aus dem Familienkreis bei mir hier in Bayern so:
Nach Ausbildung als Krankenpfleger hat das Kind erst 10 Monate im Beruf gearbeitet und wollte dann Abi machen und dann in seinem Fachbereich studieren.
Die Eltern waren hier nicht mehr Unterhaltspflichtig, da er nach der Ausbildung zuerst gearbeitet hatte. Hätte er direkt nach der Ausbildung mit seiner Weiterbildung weitergemacht, wären die Eltern zuständig gewesen.
Allerdings hat er neben dem Kindergeld vom Staat irgendeinen Zuschuss bekommen.
Um Kosten zu sparen wohnte er während seines Studium kostenfrei bei seiner Tante/Onkel.

https://www.xn--bafg-7qa.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben