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Gym abbrechen u. Der Weg danach

G

Gast

Gast
allo, ich habe ein ähnliches Problem, wie hier schon mehrmals vorgefunden.

Ich komme aus Niedersachsen, 18 Jahre, 11. Klasse Gymnasium und habe mich entschlossen, dieses abzubrechen und 2010 eine Ausbildung anfangen. Der Entschluss ist reichlich überlegt und begründet und auch aus objektiver Sicht durch z.B. Therapeut etc. "gesegnet" worden. Es geht einfach nicht mehr. (bitte versucht mich jetzt auch nicht vom Gegenteil zu überzeugen)

Kann ich mich (ich bin ja mit 18 J. nicht mehr verpflichtet) einfach abmelden, "hier sind meine Bücher, Danke + Tschüss", oder muss ich das Jahr bis zum Sommer erst vollenden? (werde morgen auch nochmal mit meiner Beratungslehrerin reden, die Frage ist also jetzt nicht die wichtigste)

Ich möchte danach unbedingt direkt von zu Hause ausziehen: Muss ich mich dann ERST vorrübergehend als arbeitslos melden um Harzt IV zu erlangen?
Wäre es sinnvoller, sich erst um die Wohnung/WG zu kümmern, oder erst um H. IV?
ich stoße immer wieder auf die Zweifel, dass ich keine Wohnung annehmen will, ohne vom Amt die Finanzierung bestätigt zu haben. Andererseits verlangen die endlosen Antragspapiere genaue Daten über die Wohnung.

Wie geht man das an?
 
F

Factional

Gast
es ist absolut nicht dumm das gym abzubrechen wenn das gute Gründe hat..
und wenn man unglücklich ist.. dann ist das ein verdammt guter Grund..


so.. jetz zu den Fragen..
du bist 18.. Schulpflicht fertig.. kannst dich praktisch genau so abmelden wie du es gesagt hast.. gest hin.. legst denen die Bücher vor.. und sagst dass du dich gerne abmelden willst.. je nach Rektor gibts dann nochn Gespräch... vllt auch nicht.. aber gehen darfst du..
bekommst dann gleich oder kurz drauf nen Abgangszeugnis.. dann wär das Thema durch

Du solltest dich noch direkt am selben Tag als arbeitslos melden.. das ist so gesehn PFLICHT..
wenn du ü18 bist.. und keinen Job hast.. und dich nicht arbeitslos meldest.. dann ist das Betrug.. zwecks Rente.. da die dann davon ausgehen dass du in der Zeit gearbeitet hast.. was ja nicht der Fall war.. sprich kein Anspruch auf Leistung für diese zeit vorliegt.. du sie aber doch einpacken würdest.. usw.. und blah blub..
ich weiß nicht wie du zu deinen Eltern stehst..
bis 21 hast du aber im Grunde recht auf Unterhalt.. so mehr oder weniger.. wenn du ausziehen WILLST.. dann liegts mehr an deinen Eltern ob se zahlen wollen.. wenn se dich rauswerfen müssen sie zahlen.. (ob ses tun is was anderes..)
Wegen dem ausziehen.. wirst du ja wohl kaum noch direkt am selben tag tun?.. also erst zur Agentur für (bzw gegen) Arbeit.. und den Anspruch klären..
ich z.B. bin 19.. wohne bei meinen Eltern und habe keinen Anspruch ;)
Da meine Einnahmen das decken was ich benötige.. da ich ja praktisch nichts brauche weil ich das alles bekomme.. dafür wird weiter Kindergeld gezahlt.. wird sich aber auch bald ändern.. kb jeden morgen 20km zur Schule zu fahren.. naja .. bei mir springt aber nen kleiner Job+meine Eltern ein.. hätte ja als Schüler eh auch keinen Anspruch

gibts dann halt bei der Agentur an dass du ausziehen willst und so.. darfst ja als Hartz-IVler auch nicht jede Wohnung nehmen die dir gefällt..
und du solltest nen job den se dir anbieten auch annehmen.. höchstens du kannst das NEIN gut begründen.. kündigen kannste immernoch wenn du ne Ausbildung an der Angel hast..
 
G

gast

Gast
hm, ich hatte heute ein Gespräch, wobei rauskam, dass ich doch noch die 11 zu ende machen muss, da ich zwar 18 bin, aber es für mich 12 Pflichtjahre wären.
Wenn ich mit dem normalen Realabschluss gehen würde, müsste ich eine Berufsschule oder sowas besuchen, macht für mich kein Sinn.

Ich bleibe also bis zum Ende der 11.

mit dem Ausziehen ... meine Eltern sind geschieden, die habn da im Prinzip auch nix gegen, wollen aber nichts bezahlen ^^
'Kann gut sein, dass ich dann so oder so Hartz IV bekomme, da beide geringes Einkommen haben und teils selber Sozialhilfe.

Hmja .... werd mich wohl um Job, Lehrstelle, Wohnung, alles kümmern müssen. Vielleicht sollt ich wirklich mal zur Agentur.
 

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