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Guten Morgen zusammen

whiskey

Neues Mitglied
Ich lebe seit Januar 2016 mit Wohnsitz in Thailand. Mein Einkommen besteht aus der staatlichen Rente und einer Betriebsrente, was laut Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand in Deutschland nicht zu versteuern ist.
Mein Thailändischer Lebenspartner - in Deutschland standesamtlich eingetragen - lebt derzeit in Deutschland und möchte sich dort mit einem Thai Massagesalon selbstständig machen.
Als wir beide noch in Deutschland gelebt haben, sind wir, obwohl er kein eigenes Einkommen hatte, zusammen veranlagt worden. Wir haben keine Gütertrennung vereinbart.

Meine Frage: Würde sich sein Einkommen aus seiner Selbstständigkeit auf die steuerliche Bewertung meiner Rente auswirken?
 

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