Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Habe nun auch noch ein anderes Problem. Da ich ja mitten im OEG-Klageverfahren bin und zu 70 schwerbehindert bin wegen meinen Gewaltereignissen. Erwerbsminderungsrente beziehe, aber aufstockende Grundsicherung, genau Hilfe zum Leben beantragen musste, diese mir auch genehmigt wurde, aber mit der Einschränkung das meine Kosten der Unterkunft hilferechtlich nicht angemessen sind, bekomme ich diese nur 6 Monate und dann wird gekürzt.
Das ich ein Attest habe, dass mir dies nicht zuzumuten ist habe ich, aber die Stadt hat dies ignoriert. Klagen kann ich auch nicht, das dieses Schreiben nur ein Hinweis ist. Was kann ich noch tun.
In meinen ganzen Belastungen und auch gesundheitlich, sehe ich nur die Möglichkeit, dass ich jetzt auch noch hungern muss.
Was kann ich noch tun? Ich empfinde dieses Gebaren gegen ein Gewaltopfer mit 70 % Schwerbehinderung zumal ich auch noch einen Morbus Crohn habe und eh starke Probleme damit habe, was ich essen kann, sehr unmenschlich, aber was kann ich rechtlich tun.
Liebe Grüße GastJuly