Traumbiker
Mitglied
Hallo!!
Habe vom Sozialgericht die Auflage bekommen, nach § 109 SGG ein Gutachten zwecks Schwerbehinderung erstellen zu lassen! Eine Kostenübernahme nach § 109 SGG würde von der Rechtsschutzv. übernommen werden.
Habe bisher noch keinen Gutachter im Raum Berlin finden können, der ein solches erstellen könnte!
Trotz meiner Bemühungen , offizielle Stellen zu kontaktieren ,konnte kein Gutachter gefunden werden!
Es müsste über mich ein psychatisches und psychologisches Gutachten erstellt werden!
Gruß Traumbiker
Habe vom Sozialgericht die Auflage bekommen, nach § 109 SGG ein Gutachten zwecks Schwerbehinderung erstellen zu lassen! Eine Kostenübernahme nach § 109 SGG würde von der Rechtsschutzv. übernommen werden.
Habe bisher noch keinen Gutachter im Raum Berlin finden können, der ein solches erstellen könnte!
Trotz meiner Bemühungen , offizielle Stellen zu kontaktieren ,konnte kein Gutachter gefunden werden!
Es müsste über mich ein psychatisches und psychologisches Gutachten erstellt werden!
Gruß Traumbiker