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Gutachten nach § 109 SGG

Traumbiker

Mitglied
Hallo!! :)
Habe vom Sozialgericht die Auflage bekommen, nach § 109 SGG ein Gutachten zwecks Schwerbehinderung erstellen zu lassen! Eine Kostenübernahme nach § 109 SGG würde von der Rechtsschutzv. übernommen werden.
Habe bisher noch keinen Gutachter im Raum Berlin finden können, der ein solches erstellen könnte!
Trotz meiner Bemühungen , offizielle Stellen zu kontaktieren ,konnte kein Gutachter gefunden werden! :rolleyes:
Es müsste über mich ein psychatisches und psychologisches Gutachten erstellt werden!

Gruß Traumbiker
 
E

Edy

Gast
Laut der Befunde Fahrängste aller Art, persönlichkeits Störungen und Ängste aller Art und Formen usw.!:rolleyes:
Und womöglich noch ne Spinnenphobie. :rolleyes:

Setz mal ne Katze oder wen auch immer ins Flugzeug - die scheißt sich ins Fell...

Ich würde da andere Wege suchen, wenn ich Du wäre, Anwalt einschalten, nächste Instanz bzw. gg. Entrechtung vorgehen...

So was Bescheuertes...
 

Traumbiker

Mitglied
Danke Edy, ich habe die Befunde leider nicht geschrieben! :(
Habe schon zwei Anwälte, zur Durchsetzung meiner Interesse, für diese Einschränkungen beauftragt!
Die Verfahren zogen sich so lange hin, dass sie in Rente gehen mussten!:rolleyes:
 

°°°abendtau°°°

Sehr aktives Mitglied
Hallo!! :)
Habe vom Sozialgericht die Auflage bekommen, nach § 109 SGG ein Gutachten zwecks Schwerbehinderung erstellen zu lassen! Eine Kostenübernahme nach § 109 SGG würde von der Rechtsschutzv. übernommen werden.
Habe bisher noch keinen Gutachter im Raum Berlin finden können, der ein solches erstellen könnte!
Trotz meiner Bemühungen , offizielle Stellen zu kontaktieren ,konnte kein Gutachter gefunden werden! :rolleyes:
Es müsste über mich ein psychatisches und psychologisches Gutachten erstellt werden!

Gruß Traumbiker
Versteh ich nicht. Wozu ein Anwalt od. Gutachter
So geht das doch.
Antragstellung - Berlin.de
Geht auch online.
https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/default.aspx
Auch wenn das Bayern ist, die Änträge sind bestimmt für alle Bundesländer.
Oder eben Hier: Schwerbehindertenantrag online

Der Ausweis ist doch Maßgebend bzw. falls man unter 50% kommt, zählt halt die schrifliche Bestätigung der Behinderung etc.. Da man unter 50% generell keinen Ausweis bekommt.
Dazu braucht es natürlich sämtliche Artzbriefe (ggf. auch die vom KH) wo die Diagnosen stehen.
Kosten tut das nix.
Meine RA hat gegen die 30% geklagt. dann wurden es 50%.
Durch meinen Verschlechterungsantrag (bekommt man im Rathaus) wurden nun 70%. Aber dazu brauchte ich keinen RA.
Wenn dem Sozialgericht der Ausweis nicht reicht, dann sollen die doch einen Gutachter stellen. Immerhin ist dieser Ausweis ein amtlich gültiges Dokument. Sofern man eine hat. Klar.
 

Traumbiker

Mitglied
Versteh ich nicht. Wozu ein Anwalt od. Gutachter
So geht das doch.
Antragstellung - Berlin.de
Geht auch online.
https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/default.aspx
Auch wenn das Bayern ist, die Änträge sind bestimmt für alle Bundesländer.
Oder eben Hier: Schwerbehindertenantrag online

Der Ausweis ist doch Maßgebend bzw. falls man unter 50% kommt, zählt halt die schrifliche Bestätigung der Behinderung etc.. Da man unter 50% generell keinen Ausweis bekommt.
Dazu braucht es natürlich sämtliche Artzbriefe (ggf. auch die vom KH) wo die Diagnosen stehen.
Kosten tut das nix.
Meine RA hat gegen die 30% geklagt. dann wurden es 50%.
Durch meinen Verschlechterungsantrag (bekommt man im Rathaus) wurden nun 70%. Aber dazu brauchte ich keinen RA.
Wenn dem Sozialgericht der Ausweis nicht reicht, dann sollen die doch einen Gutachter stellen. Immerhin ist dieser Ausweis ein amtlich gültiges Dokument. Sofern man eine hat. Klar.
Danke für den Hinweis, dass Erstgutachten(Facharzt) ist von 1985, ist dem Versorgunsamt nicht ausreichend!
Soll erst eine "Theraphie" machen. Habe einen Platz für eine Theraphie für 2016 (vorraussichtlich) in Aussicht!
Finde ,dauert mir irgendwie zu lange !
Das Gericht meinte, dass noch nicht alle "Möglichkeiten" ausgeschöpft sind!:rolleyes:
Leider hatten sie auch keine Vorschläge, was man da machen könnte!
Muss eben diese Einschränkungen in meinem Lebens-u. beruflichen Alltag integrieren!
Übrigens, jedes Bundesland hat seine eigenen Anträge!
Hatte auch erst die vom Saarland genommen, die konnten auf dem Vorsorgungsamt nichts damit anfangen!
 

°°°abendtau°°°

Sehr aktives Mitglied
Danke für den Hinweis, dass Erstgutachten(Facharzt) ist von 1985, ist dem Versorgunsamt nicht ausreichend!
Soll erst eine "Theraphie" machen. Habe einen Platz für eine Theraphie für 2016 (vorraussichtlich) in Aussicht!
Finde ,dauert mir irgendwie zu lange !
Das Gericht meinte, dass noch nicht alle "Möglichkeiten" ausgeschöpft sind!:rolleyes:
Leider hatten sie auch keine Vorschläge, was man da machen könnte!
Muss eben diese Einschränkungen in meinem Lebens-u. beruflichen Alltag integrieren!
Übrigens, jedes Bundesland hat seine eigenen Anträge!
Hatte auch erst die vom Saarland genommen, die konnten auf dem Vorsorgungsamt nichts damit anfangen!
Okay... 1985 ist echt zu alt. Es könnte sich ja auch gebessert haben. Es gibt ja seither auch neue Behandlungsansätze/Methoden. Aber das Du noch bis 2016 warten mußt. Ich weiß zwar das die Wartezeiten sehr lang sind, aber so lang.:confused:

Vielleicht findest Du hier auf meinem HR-Blog etwas das Dir hilft die Wartezeit zu verkürzen.
http://www.hilferuf.de/forum/blogs/...gsleitfaden-fuer-den-weg-zum-therapeuten.html

In wieweit meinst Du, könnte Dir die amtliche bestätigte Behinderung helfen? Also außerhalb dem was so Standard ist. Bspw. beim Kündigungsschutz. Oder ist es fürs persönliche Umfeld?

Das Pronblem bei einer psychischen Behinderung ist gern, man sieht das von außen nicht gleich oder garnicht. Jenachdem wie offen man damit umgeht bzw umgehen kann.

Wenn es um die Inklusion geht, ist vieles möglich. Hört sich alles gut an. Aber tatsächlich ist es noch ein weiter Weg bis psychischer Erkrankungen als Erkrankung wahrgenommen werden.
Der Behindertausweis nützt mir herzlich wenig bei Ausgrenzung oder wenn ich Freunde verliere die nicht verrstehen wollen oder können das ich gegenüber vorher nicht mehr normal funktioniere.
Ein Freibrief ist eine Erkrankung, egal welche, natürlich nicht. Nur eine Erklärung. Aber man sollte schon im der Lage sein ein Handycap zu akzeptieren und zu tolerieren. Aber ich sag Dir's gleich. Diese Erwartungshaltung ist zu hoch. Selbst hier.

Alles Gute
abendtau
 

Traumbiker

Mitglied
Okay... 1985 ist echt zu alt. Es könnte sich ja auch gebessert haben. Es gibt ja seither auch neue Behandlungsansätze/Methoden. Aber das Du noch bis 2016 warten mußt. Ich weiß zwar das die Wartezeiten sehr lang sind, aber so lang.:confused:

Vielleicht findest Du hier auf meinem HR-Blog etwas das Dir hilft die Wartezeit zu verkürzen.
http://www.hilferuf.de/forum/blogs/...gsleitfaden-fuer-den-weg-zum-therapeuten.html

In wieweit meinst Du, könnte Dir die amtliche bestätigte Behinderung helfen? Also außerhalb dem was so Standard ist. Bspw. beim Kündigungsschutz. Oder ist es fürs persönliche Umfeld?

Das Pronblem bei einer psychischen Behinderung ist gern, man sieht das von außen nicht gleich oder garnicht. Jenachdem wie offen man damit umgeht bzw umgehen kann.

Wenn es um die Inklusion geht, ist vieles möglich. Hört sich alles gut an. Aber tatsächlich ist es noch ein weiter Weg bis psychischer Erkrankungen als Erkrankung wahrgenommen werden.
Der Behindertausweis nützt mir herzlich wenig bei Ausgrenzung oder wenn ich Freunde verliere die nicht verrstehen wollen oder können das ich gegenüber vorher nicht mehr normal funktioniere.
Ein Freibrief ist eine Erkrankung, egal welche, natürlich nicht. Nur eine Erklärung. Aber man sollte schon im der Lage sein ein Handycap zu akzeptieren und zu tolerieren. Aber ich sag Dir's gleich. Diese Erwartungshaltung ist zu hoch. Selbst hier.

Alles Gute
abendtau
Danke für die Zeilen, werde wohl bis 2016 warten müssen, werde Dich dann natürlich ausgiebig schreiben, wie meine Theraphie anschlug und wie sich meine Lebensqualität für mich geändert bzw. beeinflusst hatt.
Bin bloss froh, dass keiner meiner Ärzte(DDR und gegenwärtig ) sein Fahrzeug zur Verfühgung stellen wollte, zwecks einer
Konfrontationstherapie., zur Überprüfung meiner Glaubwürdigkeit!


Danke, TRAUMBIKER
 

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