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Glücksbringerverlag und UKV Inkasso

G

gesito

Gast
Hallo,
neu hier und gleich ein Problem an den Hacken. :(

Meine Frau hat vor einiger Zeit, innerhalb der Arbeitslosigkeit, nach jedem Strohhalm gefasst und bei dem Glücksbringerverlag in Offenburg ein Heft aboniert wo man automatisch an Gewinnspielen und Preisausschreiben teilnimmt. Tolle Gewinnchance wurde versprochen. Na was macht man nicht alles in der Not, neben Jobsuche. Es wurde natürlich nie was gewonnen. Irgendwann kündigten wir dieses Abo, bekamen jedoch noch weiterhin die Glücksbringerzeitung. Alle Zeitungen haben wir an den Verlag zurück geschickt, die dort natürlich nie angekommen sind. Es wurde eine Kündigung bestätigt jedoch erst in weiter Ferne. Die Mitgliedesbeiträge hierzu seien im voraus dann fällig. Wir konnten und wollten diese natürlich nicht zahlen. Es ging einige Zeit ins Land und der Verlag beauftragte die Firma UKV Inkasso diese kamen auch nicht weiter und wurden inzwischen vertreten durch Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen. Diese haben dann nach geraumer Zeit und einiger Ratenzahlungslücken die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angefordert. Zwei Wochen danach wurde das Girokonto meiner Frau gepfändet. Der Bescheid des Gerichtsvollziehers über die Pfändung ist erst weitere 2 Wochen nach der Pfändung eingetroffen. Nach Rücksprache mit unserer Hausbank sind die drei beteiligten Firmen/Anwälte recht bekannt und man verwies uns auf entsprechende Internetseiten: UKW Inkasso: Mahnungen häufig zweifelhaft.
Meine Frage nun, hat jemand von Euch ebenfalls erfahrung mit dieser Truppe gemacht und wie verhält man sich jetzt ? ? Die E.V. ist abgegeben, die Kontopfändung läuft noch zwei Wochen. Auf der Internetseite wird auf das Aussitzen verwiesen, nur die e.V. ist abgegeben und läuft.
Was kann man noch tun ? ? ?
Vielen Dank und schöne Grüsse aus Bremen
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
UKV Inkasso und die Anwälte sind deutschlandweit dafür bekannt :( Meine liebe alte Omi wurde von denen auch in den Ruin geführt:(

Bei Stern TV lief in den letzten Folgen viel über diese Sachen (speziel UKV inkasso und die genannten Anwälte). Vielleicht schaust du mal auf die Internetseite von sterntv. Vielleicht kannst Du dort näheres finden!

LG tulpi
 
A

amitica

Gast
Hallo Gesito,

Erfahrung mit dem "Glücksbringerverlag" und der anscheinend recht darin involvierten UKV Inkasso habe ich persönlich keine, habe allerdings auch den Beitrag von Stern TV gesehen.

Ich befürchte allerdings das Kind dürfte schon in den Brunnen gefallen sein, es fehlen in deiner Anfrage allerdings ein paar ganz wichtige Angaben.

Grundsätzlich kann eine Kontopfändung nur mit einem sogenannten "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist ein vollstreckbarer Titel, sprich ein Vollstreckungsbescheid der gegen euch rechtswirksam erlassen wurde.

Um Forderungen geltend machen zu können beantragt der sogenannte Gläubiger zu erst einmal einen Mahnbescheid. Das Gericht prüft bei der Beantragung eines Mahnbescheides NICHT ob die Forderung auch zu Recht erhoben wird. Aus diesem Grunde hat man die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen (innerhalb von zwei Wochen). Wird gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt, kann der Gläubiger nach einer bestimmten Frist (in der Regel ca. drei Wochen) den Vollstreckungsbescheid gegen den "Schuldner" beantragen.

Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man mit einer zwei Wochen Frist Widerspruch einlegen.

Tja, und nun muss ich dir leider etwas sehr Unangenehmes mitteilen. Wurde gegen den Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch eingelegt, wird dieser rechtswirksam. Es ist vollkommen egal ob die Forderung in diesem Vollstreckungsbescheid zu Recht erhoben wird.

Die Forderungen des Gläubigers aus dem Vollstreckungsbescheid verjähren erst nach 30 Jahren. Viele Gläubiger verkaufen daher ihre Titel an Inkassounternehmen.

Da das Konto deiner Frau gepfändet wurde, gehe ich davon aus, es muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, ansonsten ist es schlicht und ergreifend unmöglich einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zu erlangen, welcher eben notwendig ist, um eine Kontopfändung durchführen zu können.

Bei Kontopfändungen dürfen allerdings nicht Leistungen zur Grundsicherung (z. B. Hartz IV) gepfändet werden, das wissen viele leider nicht, bitte die Bank darauf hinweisen!

Rückwirkend werdet ihr gegen den vollstreckbaren Titel leider keine Handhabe mehr haben, und mit diesem Inkassounternehmen an der Backe auch keine Ruhe bekommen.

Die E.V. habt ihr mit Sicherheit beim Gerichtsvollziehern abgegeben, welcher zuerst wohl eine Mobiliarpfändung durchführen wollte. Hilft aber wenig bei einer Kontopfändung.

Da ist guter Rat nur schwer zu geben, ehrlich gesagt. Ein Anruf beim Verbraucherschutz kann sicherlich nicht schaden. Einen Anwalt nehmen kostet, wenn die Einkommensverhältnisse nicht gut sind, einen Beratungsschein in Anspruch nehmen (zuständiges Amtsgericht) und ansonsten kann ich nur raten, möglichst wenig Geld auf das gepfändete Konto fließen zu lassen.

Sehr unschöne Sache sowas, aber ihr hattet doch zweimal die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Ich drück euch trotzdem die Daumen!

Liebe Grüße, Amitica
 
G

Gast

Gast
Schöner Beitrag der Vorposterin.

Aber das ist alles schon gelaufen.

Es gibt Mahn-, Vollstreckungsbescheid und die ganze Klaviatur, die hier abgespielt wird.

Fakt ist, es wurde trotz wirtschaftlicher Not ein Abonnement eingegangen, das über einen gewissen Zeitraum läuft.

Es kann nur zum Ende der vertraglichen Laufzeit gekündigt werden.

Und leider muss der TE jetzt die Konsequenzen aus der Sache - zu Recht - tragen.

Da hilft auch kein Verbraucherschutz mehr, da es vollstreckbaren Titel gibt.
 
G

gesito

Gast
Hallo vielen vielen Dank für die netten Beiträge.

Natürlich haben wir in Erwägung gezogen Einspruch gegen die Mahn-/ Vollstreckungsbescheide einzulegen. Machte das Sinn ? ? ? Gekündigt wurde, Kündigung auch angenommen, Restlaufzeit des Abo nicht bezahlt, wogegen jetzt Einspruch einlegen ? ?

Meine Frage lautete eigentlich auch mehr dahin, dass die e.V. dafür jetzt abgelegt wurde, dann, ohne Ankündigung, die Kontopfändung und heute kommt wieder ein Ratenzahlungsangebot. Was soll das ??
Auf das Konto geht eh nur ALG II und Kindergeld, weil, man lebt von der Hand in den Mund.

Na egal, trotzdem schönen Dank nochmal

Gruß gesito
 
A

amitica

Gast
Hallo Gesito,

Ihr seid da jetzt leider ein bisschen arg in die Grube gefallen, weil der Titel eben an ein Inkassounternehmen verkauft wurde, und die lassen nicht locker, solchen "Unternehmen" ist es absolut egal auf welche Kosten man an die Kohle kommt, oder welche Schicksale hinter solchen "Titeln" stehen.

Damit Euch das nicht noch einmal passiert Folgendes:

Grundsätzlich wenn man in Zahlungsnot gerät eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger abschließen, und dann aber die Zahlungsfristen auch einhalten, und wenns nur ein Fünfer im Monat ist, egal Hauptsache es wird was bezahlt. In der Regel ist jeder Gläubiger grundsätzlich daran interessiert ohne mords Rechtsgedöns an sein Geld zu kommen. Und mit einer abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung, die auch eingehalten wird, schauts dann mit einem evlt. Mahnbescheid von Gläubiger Seite aus ziemlich schlecht aus.

Jeder Mahnbescheid sollte grundsätzlich dahingehend überprüft werden, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, ob die Höhe der Forderung stimmt. Ist einer der beiden Faktoren nicht der Fall, Widerspruch einlegen gar keine Frage. Denn bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird sofort das gerichtliche Feststellungsverfahren eingeleitet, wenn der Gläubiger das entsprechende Feld im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides angekreuzt hat. Der Gläubiger muss dann vor Gericht seine Forderung dem Grunde und der Höhe nach glaubhaft geltend machen.

Auch jeder Vollstreckungsbescheid gehört natürlich überprüft. Unter Umständen hat man ja schon Teilzahlungen geleistet, und die Summe im Vollstreckungsbescheid stimmt gar nicht mehr. Oder die Forderung ist einfach nicht berechtigt. Hier letzte Chance für einen Widerspruch, aber ich möchte mich nicht wiederholen, ich habe das Prozedere ja bereits erläutert.

Betreffend der Abgabe der eidesstattliche Versicherungserklärung:

Die schützt vor einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss überhaupt nicht. Die e.V. nimmt der Gerichtsvollzieher ab, wenn er eine sogenannte Mobiliarpfändung durchführt. Sprich es klingelt an der Tür, und der GV muss seinen Job machen.

Bitte teile Deiner Bank dringenst mit: Leistungen zur Grundsicherung wie hier in deinem Fall ALG II und Kindergeld dürfen nicht gepfändet werden!

Da nun wohl anscheinend wieder eine Ratenzahlung angeboten wurde, gehe ich davon aus, von eurem Konto kann und dürfte nichts zu holen sein, dann geht das Inkassobüro halt wieder den Weg der Ratenzahlung, die wollen ja schließlich Kohle sehen.

Das bleibt jetzt euch überlassen: Ewig Ärger haben wollen, ich befürchte die lassen nicht locker, oder einen annehmbaren mtl. Betrag abbezahlen, damit endlich Ruhe ist. Das Ganze zieht ja auch einen ewigen Ratenschwanz hinterher. Schufa-Eintrag etc. pp. Viele Banken kündigen einem bei einer Pfändung schon mal gleich das Konto. Ihr seid (klar jetzt schon bei ALG II, aber vielleicht findet ihr ja auch mal wieder einen Job, Daumen drück!) nie mehr kreditwürdig, und die meisten Vermieter lassen sich heute auch schon eine Schufa-Auskunft ziehen. Da zahl ich dat Dingens doch lieber irgendwie ab, und wenn die ganze Gaudi beendet ist, bitte bei der Schufa wieder alles löschen lassen, machen die lieben nämlich nicht automatisch.

Und das nächste Mal, alles genau kontrollieren!

Ich wünsch Euch was!

Liebe Grüße, Amitica
 

RM 202

Mitglied
:cool: Hallo Gesido,
ich habe auch Probleme mit der UKV Inkasso
kannst Du mir evtl. die E-Mail Adresse von dem Verein nennen?
Ich habe eine ganz dringende Sache mitzuteilen und befürchte das der Postweg übers Wochenende zu spät kommt.
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold
 

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