B
BesorgterVater
Gast
Hallo,
in Berlin muss jetzt auch auch in Büros Masken getragen werden. Mein Sohn hat aufgrund seiner Behinderung (im Attest allerdings als Krankheit aufgeführt) Der Arbeitgeber meint, er dürfe ihn nicht mehr beschäftigen. Für Büros würde die Ausnahme nicht gelten.
Ist das nicht eine Falschaussage des Arbeitgebers. In §4 (4) der Berliner Corona-Verordnung (Quelle: berlin.de) steht doch, dass die Pflicht nicht für Personen gilt, die sie wegen Behinderung, etc. nicht tragen können. (Bürogebäude sind ein weiterer Punkt in Abs. 1) ?
Oder müsste ggf. das Attest so angepasst werden, dass dort eindeutig aufgrund von Behinderung steht (was dann wohl wieder mit 50 Euro Arztkosten für das Attest zu Buche schlägt)?
(Falls er die Befreiung wirklich nicht gilt, wäre wohl eine Kündigung die Folge (Sohn noch in Probezeit) und eine Lohnfortzahlung ohne Arbeitsleistung nicht möglich sei, wie es auf einigen Seiten steht und Honeoffice wegen hoher Software-Lizenzkosten für externe Arbeitsplätze nicht drin ist. Soll 4x so teuer wie im Büro sein, da theoretisch auch andere Leute (Familienmitglieder) an die Programme kommen könnten - so dass Softwareunternehmen)
(Ps: Ein Visier kann man Sohn tragen, solange er nichts in Händen tragen muss. Auch auf Toilette oder so hindert es ihn. Zudem fasst er nach dem Klogang sich oft ins Gesicht - wegen seiner Behinderung, jetzt halt auf das Visier. Er weiß auch, dass er sich nicht ins Gesicht fassen sollte, kann dies aber wegen der Behinderung nicht so gut koordinieren. Mit dem Gesichtwaschen (mit spezieller Seife fürs Gesicht) nach Toilettengang ist er nach einjähriger Therapie sehr gut zu recht gekommen. Visier putzen/reinigen kann er aber nicht. Daher wäre ein wohl nicht sofort von ihm gereinigtes Visier hygienisch schlechter als der Verzicht darauf beim Toilettengang, denke ich)
in Berlin muss jetzt auch auch in Büros Masken getragen werden. Mein Sohn hat aufgrund seiner Behinderung (im Attest allerdings als Krankheit aufgeführt) Der Arbeitgeber meint, er dürfe ihn nicht mehr beschäftigen. Für Büros würde die Ausnahme nicht gelten.
Ist das nicht eine Falschaussage des Arbeitgebers. In §4 (4) der Berliner Corona-Verordnung (Quelle: berlin.de) steht doch, dass die Pflicht nicht für Personen gilt, die sie wegen Behinderung, etc. nicht tragen können. (Bürogebäude sind ein weiterer Punkt in Abs. 1) ?
Oder müsste ggf. das Attest so angepasst werden, dass dort eindeutig aufgrund von Behinderung steht (was dann wohl wieder mit 50 Euro Arztkosten für das Attest zu Buche schlägt)?
(Falls er die Befreiung wirklich nicht gilt, wäre wohl eine Kündigung die Folge (Sohn noch in Probezeit) und eine Lohnfortzahlung ohne Arbeitsleistung nicht möglich sei, wie es auf einigen Seiten steht und Honeoffice wegen hoher Software-Lizenzkosten für externe Arbeitsplätze nicht drin ist. Soll 4x so teuer wie im Büro sein, da theoretisch auch andere Leute (Familienmitglieder) an die Programme kommen könnten - so dass Softwareunternehmen)
(Ps: Ein Visier kann man Sohn tragen, solange er nichts in Händen tragen muss. Auch auf Toilette oder so hindert es ihn. Zudem fasst er nach dem Klogang sich oft ins Gesicht - wegen seiner Behinderung, jetzt halt auf das Visier. Er weiß auch, dass er sich nicht ins Gesicht fassen sollte, kann dies aber wegen der Behinderung nicht so gut koordinieren. Mit dem Gesichtwaschen (mit spezieller Seife fürs Gesicht) nach Toilettengang ist er nach einjähriger Therapie sehr gut zu recht gekommen. Visier putzen/reinigen kann er aber nicht. Daher wäre ein wohl nicht sofort von ihm gereinigtes Visier hygienisch schlechter als der Verzicht darauf beim Toilettengang, denke ich)