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GEZ.....unverschämt!!!!!!

S

solace

Gast
mikenull hat recht, du hast indirekt zugegeben, dass du ein Gerät hast (''...gewillt zu zahlen''), ergo dürfte die Belästigung wohl noch weitergehen. Ich hätte an deiner Stelle die Schreiben konsequent in die Tonne geworfen, und denen im äußersten Fall eine Klage wegen Belästigung und unverhätnismäßiger Rohstoffverschwendung an die Backe gehängt.:) Übrigens: GEZ Mitarbeiter dürfen gegen deinen Willen nicht deine Wohnung betreten! Sollte jemals einer auftauchen, nicht einschüchtern lassen!

Mehr Infos:
Rundfunkgebühren und GEZ | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung
 
E

Eisfuchs

Gast
Hallo Nema,

bei mir waren sie auch sehr dreist.

Aber du machst da einen Fehler, du solltest die Briefe nicht wegschmeissen sondern brav beantworten und deine Beschwerden schriftlich erledigen.

Ich war so erfolgreich!

Viel Glück!

Vergissmeinnicht
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
Du musst einfach mal zum Amt gehen. Denn nicht die GEZ befreit dich von den Gebühren, sondern das Amt.
Kann Dir also egal sein, was auf der GEZ-Seite steht, frag beim Amt nach. In der Regel musst Du da einen Einkommensnachweis vorlegen und deinen Mietvertrag und dann rechnen die das durch und geben dir evtl. die Befreiung.
 
L

Lichtgeist

Gast
Hallo ihr lieben!

Ich wollte nur auch mal eine Frage in den Raum werfen...

ich bin Azubine und die GEZ hat mir einen Brief geschrieben das ich mich anmelden solle, und darauf folgte auch eine Bußgeldstrafe wenn ich mich nicht anmelden sollte. Das Formular enthielt keinerlei hinweise auf befreiungen für Azubis (abzocker), und daher ich nicht wusste das ich eigentlich befreit bin hab ich mich angemeldet und musste nun 54,- EUR blechen... wo krieg ich schnell eine befreiung her?? die ich aber postalisch einreichen kann?? Und weiß jemand vllt. ob ich das bereits bezahlte noch zurückerstattet bekomme??? mit einem beschwerdebrief vllt.??
 
L

Lena7

Gast
Man kann noch so wenig verdienen, wenn man kein Harz V Empfänger ist, oder Sozialhilfe bezieht, Schwerbeschädigt ab so und soviel Prozent, muß man zahlen. Selbst wenn man nur eine kleine Rente bekommt, die kleiner ist als der Sozialhilfesatz.
Es geht dort nicht nach dem Einkommen.
Denn die sagen sich, dann kann man ja Sozalhilfe beantragen, erst dann wird die Befreiung bewilligt.
 
F

Free TV

Gast
Wieso meldet man sich überhaupt bei der GEZ an???

Die schicken 3 Briefe die man getrost in den Müll wandern lassen kann und man merkt sich:

niemand fremden erzählen das man fernseher, radio bzw internet hat. niemanden unangemeldet reinlassen und darauf achten wenn doch mal jemand davor steht das die entsprechenden Geräte kein Mucks von sich geben oder direkt im Sichtfeld stehen.

und sollte man doch erwischt worden sein einfach erzählen das man sich das Gerät gerade erst angeschafft hat.
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

ich kenne das nur so:

Man geht zum Sozialamt, sofern man Geringverdiener ist und stellt dort einen Antrag auf Gebührenbefreiung. Man bringt all seine Unterlagen mit, also Einkommen, Ausgaben, wie Miete, Betriebskosten, Heizung, Wohngeldbescheid, evtl. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen etc..

Dann wird vom Amt ausgerechnet, ob man Anspruch auf Befreiung hat oder nicht. Es wird nicht pauschal von der Höhe Hartz IV ausgegangen. Das wird anders berechnet, wenn man arbeiten geht.

Mach das einfach mal. Mehr als "Nein" kann dabei nicht rauskommen. Aussagen von der GEZ:" Das gibts nur für Hartz IV-Empfänger", ist schlichtweg gelogen.
 
D

Deichgräfin

Gast
Für Geräte,welche nicht angemeldet wurden kann man auch keine Befreiung beantragen.
Der richtige Weg,Anmeldung und gleichzeitig Befreiungsantrag stellen.
Hat man durch einen Minijob nur einige Euros mehr,als den
üblichen Satz der Grundsicherung ,wird nach meiner Meinung
die Rundfunkgebühr fällig .
Soweit ich weiß,gilt das auch für einen Euro Job , habe dazu allerdings keine genauen Angaben finden können.
Es gibt im Fall von Nebeneinnahmen keine Befreiung /die bisherige Befreiung wird bei Neuantrag aufgehoben.
Einzige Ausnahme soll der Zuschlag sein,welchen man erhält wenn man von ALG I zu ALG II wechselt.
 

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