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GEZ im Recht ohne Arbeitstätigkeit aber in Ausbildung?... Befreiung nicht bearbeitet.

DanshiDo

Mitglied
Schönen guten Abend,
meine Freundin befindet sich aktuell noch in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und eine Festanstellung nach der Ausbildung ist noch unklar.
Heute bekam sie eine Forderung von ca. 100 Euro von der GEZ da die Kosten versäumt wurden. Sie wohnte zur dem Zeitpunkt und auch jetzt in einer WG und befindet sich eben noch in der Ausbildung. Eine Befreiung wurde beantragt aber ohne Bestätigung obwohl alle Unterlagen versandt wurden aber ohne jegliche Rückmeldung.
Ist nicht eigentlich der Hauptmieter bzw. der denjenige der Berufstätig ist, verpflichtet zu zahlen?
Die Sache ist, dass sie Finanziell sehr schlecht da steht. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung, sondern nur Bafög was noch nachgezahlt werden muss und aktuell von ihren Eltern lebt.
Sie kann es definitiv nicht zahlen... ich bekomme es ja auch mit.
Frage an Euch, wie kann man dagegen vorgehen bzw. tun?
Ich bin der Meinung sie sollte in den Wiederspruch gehen und ihre Lage etc äußern. Sie hat bereits eine E-Mail hingeschrieben und Stellung bezogen.

Was gibt es noch für Alternativen und Möglichkeiten?
Wir hoffen auf Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
 
G

Gast

Gast
Der GEZ (neuer Name gleiche Methoden:ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ist es völlig egal wie schlecht jemand finanziell dasteht. Die wollen ihre Rundfunkbeiträge und sie werden alles tun um an das Geld zu kommen. Ich musste sogar als Hartz IV Empfänger die Rundfunkbeiträge in Raten abstottern, obwohl ich gesetzlich befreit wäre. Meine Unterlagen vom Jobcenter sind auch nie angekommen und ich hatte somit nichts in der Hand. Jeglichen Schriftverkehr sollte man sich mit Einschreiben absichern und auch Kopien sollte man sich machen. Die Forderungen der GEZ sind verfassungswidrig, die GEZ macht jährlich 7,5 Milliarden Euro Umsatz mit den Zwangseinnahmen, damit sich reiche Intendanten der Öffentlich Rechtlichen Sender die Taschen noch voller machen können. Auch wenn es Leute gibt die diese "Dienstleitung der ÖR" nicht nutzt muss man seit Einführung der Haushaltsabgabe bezahlen. Die Einzige Möglichkeit die man hat, ist Widerspruch einlegen, dieser wird in der Regel abgelehnt, dann geht man vor das Verwaltungsgericht wo man in erster Instanz verliert, geht man weiter wird es immer teurer und man wird als Einzelperson nichts erreichen. Ich schlage vor irgendwie den geforderten Betrag "unter Vorbehalt" zu bezahlen und an jeder Demo gegen die Haushaltsabgabe teilzunehmen. Auch im Internet gibt es viele Seiten die sich gegen diese Zwangsabgabesteuer zur Wehr setzen. Desto mehr Leute sich gegen diese Abzocke wehren, desto besser. Alles Gute ;-)
 

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