DanshiDo
Mitglied
Schönen guten Abend,
meine Freundin befindet sich aktuell noch in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und eine Festanstellung nach der Ausbildung ist noch unklar.
Heute bekam sie eine Forderung von ca. 100 Euro von der GEZ da die Kosten versäumt wurden. Sie wohnte zur dem Zeitpunkt und auch jetzt in einer WG und befindet sich eben noch in der Ausbildung. Eine Befreiung wurde beantragt aber ohne Bestätigung obwohl alle Unterlagen versandt wurden aber ohne jegliche Rückmeldung.
Ist nicht eigentlich der Hauptmieter bzw. der denjenige der Berufstätig ist, verpflichtet zu zahlen?
Die Sache ist, dass sie Finanziell sehr schlecht da steht. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung, sondern nur Bafög was noch nachgezahlt werden muss und aktuell von ihren Eltern lebt.
Sie kann es definitiv nicht zahlen... ich bekomme es ja auch mit.
Frage an Euch, wie kann man dagegen vorgehen bzw. tun?
Ich bin der Meinung sie sollte in den Wiederspruch gehen und ihre Lage etc äußern. Sie hat bereits eine E-Mail hingeschrieben und Stellung bezogen.
Was gibt es noch für Alternativen und Möglichkeiten?
Wir hoffen auf Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
meine Freundin befindet sich aktuell noch in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und eine Festanstellung nach der Ausbildung ist noch unklar.
Heute bekam sie eine Forderung von ca. 100 Euro von der GEZ da die Kosten versäumt wurden. Sie wohnte zur dem Zeitpunkt und auch jetzt in einer WG und befindet sich eben noch in der Ausbildung. Eine Befreiung wurde beantragt aber ohne Bestätigung obwohl alle Unterlagen versandt wurden aber ohne jegliche Rückmeldung.
Ist nicht eigentlich der Hauptmieter bzw. der denjenige der Berufstätig ist, verpflichtet zu zahlen?
Die Sache ist, dass sie Finanziell sehr schlecht da steht. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung, sondern nur Bafög was noch nachgezahlt werden muss und aktuell von ihren Eltern lebt.
Sie kann es definitiv nicht zahlen... ich bekomme es ja auch mit.
Frage an Euch, wie kann man dagegen vorgehen bzw. tun?
Ich bin der Meinung sie sollte in den Wiederspruch gehen und ihre Lage etc äußern. Sie hat bereits eine E-Mail hingeschrieben und Stellung bezogen.
Was gibt es noch für Alternativen und Möglichkeiten?
Wir hoffen auf Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,