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Gewerbe anmelden

Adria78

Aktives Mitglied
Einkünfte bis 400 € im Jahr aus Verkäufen von selbst hergestellten laufen als "Hobby". Man trägt es in der Steuererklärung ein, aber es wird nicht berücksichtigt. So hält es der Typ vom Lohnsteuerhilfeverein, der für mich die Erklärung macht.

Vom Finanzamt ist man gar nicht so erpicht darauf, das Menschen mit so wenig Umsatz ein Gewerbe anmelden. Das könnte man nämlich nutzen, um Kosten von der Steuer abzusetzen. Und somit Lohnsteuer (wenn man noch normal arbeitet) sparen. Manchmal nimmt das Finanzamt diese Einstufung sogar selbst vor, wenn sie davon ausgehen, das man mit seinem Gewerbe nicht wirklich im Plus kommt.

Um korrekt zu sein, wird man als "Liebhaberei" eingestuft. Einkommensteuer | Das Damoklesschwert der ?Liebhaberei?- wann wird der Verlustabzug versagt?

Wie gesagt, bei mir trägt das ggfs. der Lohnsteuerhilfeverein in die Erklärung ein. Damit bin ich aus dem Schneider, mehr verdiene ich mit meinem Hobby sowieso nicht.
 
G

Gelöscht 41245

Gast
Danke Adria78 ! Das klingt ja jetzt ziemlich widersprüchlich zu dem, was andere hier geschrieben haben. Demnach müßte ich ja schon wenn ich einen gehäkelten Topflappen verkaufe eine Gewerbe anmelden.:rolleyes:
Auf jeden Fall beruhigt mich das, was du da geschrieben hast ! Danke!


Liebe Grüsse
Lena
 
G

Gast

Gast
wie ist es denn da, wenn man was verkauft ? Genauso wie beim anderen ebay ?
Nein, die Kleinanzeigen-Plattform ist im Grunde dafür gedacht, Ware persönlich abzuholen und bar zu bezahlen. Google mal ein bißchen, da wirst Du ganz viele Betrugsopfer finden, die sich auf andere Modalitäten eingelassen haben.

Lies Dich da einfach mal ein wenig rein, und dann kannst Du sicher abschätzen, worauf Du achten mußt.
 
G

Gast

Gast
es ist doch aber nicht schwieirg sich ein gewerbeschein zu besorgen. warum meinst du es lohnt sich nicht? du zahlst einmalig etwa 20e und gut ists...damit kannst du dann auf vielen plattformen verkaufen.
Die einmaligen 20 € wären ja nicht alles. Als Gewerbetreibender mußt Du eine Steueranmeldung machen und Umsatzsteuern zahlen, wenn die anfallen. Das Finanzamt erfährt von dem angemeldeten Gewerbe. Und wenn da nichts bei rumkommt, dann erklärt das Finanzamt auch ein Gewerbe zum "bezahlten Hobby".
 
K

kasiopaja

Gast
Die einmaligen 20 € wären ja nicht alles. Als Gewerbetreibender mußt Du eine Steueranmeldung machen und Umsatzsteuern zahlen, wenn die anfallen. Das Finanzamt erfährt von dem angemeldeten Gewerbe. Und wenn da nichts bei rumkommt, dann erklärt das Finanzamt auch ein Gewerbe zum "bezahlten Hobby".
So ist das nun auch nicht.

Man muss eine Steueranmeldung machen, mit Einnnahmen-Überschuß-Rechnung das ist richtig.

Umsatzsteuern muss man nicht zahlen, wenn man nicht optiert.

Und das bezahlte Hobby entsteht nur wenn nicht innerhalb 10 Jahren irgendwann ein Gewinn ensteht.
 
S

Schmetterlingsflug

Gast
Die einmaligen 20 € wären ja nicht alles. Als Gewerbetreibender mußt Du eine Steueranmeldung machen und Umsatzsteuern zahlen, wenn die anfallen. Das Finanzamt erfährt von dem angemeldeten Gewerbe. Und wenn da nichts bei rumkommt, dann erklärt das Finanzamt auch ein Gewerbe zum "bezahlten Hobby".

...wenn anfallen ;)

letzte sache stimmt so nicht.
ich habe gewerbeschein....schreibe nichts wovon ich nichts weiss.:)

aber lena möchte eh nicht.also egal.
 

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