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Gewaltopfer, 70 Grad d. Behinderung, Kürzung der Hilfe zum Leben, jetzt auch hungern

G

GastJuly

Gast
Hallo zusammen,
ich bin immer noch im OEG-Klageverfahren und es ist sehr belastend. Die gesundheitlichen Probleme sind auch sehr belastend.
Ich beziehe befristete Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung (Hilfe zum Leben). Die Stadt zahlt mir diese 6 Monate, danach wird sie um 75 % gekürzt. Widerspruch wurde trotz Attest abgelehnt. Nun heißt es, das ich auch nicht Klagen kann, da das Schreiben beim Bescheid nur ein Hinweisblatt ist. Was kann ich tun. Klagen würden ja auch sehr lange dauern?
Darf man so mit mir umgehen? Ich finde das skrupellos und unmenschlich. Aber das hilft mir nicht.
Für Anregungen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße GastJuly
 
C

chrismas

Gast
Du kannst immer gegen einen abgelehnten Widerspruch klage einreichen, egal was auf irgendwelchen Hinweisblättern steht.

Ich würde dir empfehlen, dich zu erkundigen, ob in deiner Gegend nicht eine Anlaufstelle für Beratungen für Sozialleistungsempfängern nach dem SGB 2 bzw SGB 12 gibt (entweder ein Verein, der VdK, Gewerkschaft oder ähnliches) und dich dort informieren lassen bzw. entsprechende Schreiben formulieren lassen.
 
A

annakarina

Gast
Hast du dich schon mal mit dem Weißen Ring in Verbindung gesetzt? Sie kämpfen grad für Gewaltopfer - da findest du echt die Hilfe, die du brauchst, um zu deinem Recht zu kommen.
 
G

Gast

Gast
Du kannst auch gegen den Widerspruch,einen Widerspruch einleiten. Dieser wird dann wieder weitergeleitet. Ebenso solltest du dir eine Anlaufstelle holen, wie schon erwähnt. Ebenso einen Beratungsschein für einen Anwalt,da du ja keine finanziellen Mittel hast. Der Anwalt kann einen Eilantrag stellen ans Gericht.
Alles in allem wird es jetzt viel Papierkrieg und Lauferei. Ebenso kannst du versuchen mit der Tafel etc zureden, ihnen die Unterlagen vorlegen. Diese sind oft in solchen Umständen bereit,dich zumindest mit Lebensmitteln zuversorgen,damit du nicht hungern musst. Macht nicht jede Tafel,aber Versuch ist es wert.
 
S

Sonnensterne

Gast
Hallo July,
ich verstehe nicht warum die Stadt dir die Grundsicherung kürzen möchte ( . . . ).
Natürlich kannst du gegen jeden Bescheid Klage erheben, sofern du die Frist einhälst.

Es gibt den VdK, der für eine monatliche geringe Mitgliedschaftsgebühr beizutreten ist. Erkundige dich mal dahingehend.


LG
Sonnenstern
 
G

Gastx

Gast
Hallo GastJuly,

wie wird die 75% Kürzung begründet und warum wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt in deinem Fall auf 6 Monate, laut deinem Eingangsposting begrenzt? Die Antwort auf diese Frage ist deshalb wichtig, weil viele Beschränkungen der Jobcenter und der Grundsicherungsleistungsträger vorsätzlich rechtswidrig sind und so mit der entsprechenden Begründung, einschließlich sämtlicher Dienstanweisungen von denen, Urteilen und deren HEGAS im Widerspruchs- und Klageverfahren angegriffen und gekippt werden können.
 
G

GastJuly

Gast
Hallo Sonnensterne
die Kürzung erfolgt deshalb, weil meine Wohnung nicht den Angemessenheitsgrenzen entspricht. Das Attest der Unzumutbarkeit eines Umzuges haben sie ignoriert. Auch meine Ausführungen zum schlüssigen Konzept und den ortsüblichen Mietpreisen. Eine Wohnungssuche im Internet zu denen ihren Vorstellungen ergab immer Null Treffer. Es gibt gar keine Wohnung zu solch niedrigen Richtwerten. Unmöglich. Auch die Schwerbehinderteneigenschaft, dass mir hier sogar eine größere Wohnung zustehen würde, alles ignoriert. Habe Beratungsschein bekommen und gehe zum Rechtsanwalt.

Liebe Grüße July
 
S

Sonnensterne

Gast
Hallo July,
was du hier allein in kurzen Worten niederschreibst ist für mich schlüssig, dir Mut zu machen, gegen die Behörde zu kämpfen. Darüber hinaus ist es tatsächlich nur schwer, eine Wohnung in den von der Arge vorgeschriebenen Preissegmenten zu finden. Ferner bist du krank, hast nicht die nötige Kraft umzuziehen, selbst fehlt es dir letztendlich auch an Bares. Da kommt ja einiges zusammen.

Nimm dein Beratungsschein und suche zuallererst einen Anwalt auf. Er wird dich sicherlich weiterhelfen können. Man sollte nicht sofort den Teufel sofort an die Wand malen.

Klagst du eigentlich schon lange vor Gericht, in der Sache - Opferentschädigung ? Ich habe gleiches zu laufen.

LG
Sonnensterne
 
G

GastJuly

Gast
Hallo sonnensterne,
Ich hatte 2004 einen Erstantrag gestellt wegen Doppelvergew. Erstanerkennungsbescheid 1 Jahr 30 GdS dann unter 25 GdS.
Die Gewalt in meiner Kinder- und Jugendzeit und im Ausland wurden ignoriert bzw. als Vorschaden deklariert.
Habe wieder 2012 einen Antrag gestellt, der als Verschlimmerungsantrag läuft. Meinen ergänzenden Anträge zur Kindheit haben sie weiter ignoriert.
Das große Problem ist das damalige Gutachten von 2005. Darin wird eine Persönlichkeit wiedergegeben die ich nicht bin.
Es ist ein richtiges "Schlechtergutachten".
Da ich damals auf anraten der Kripo umgezogen bin und in meiner neuen Stadt 2006/7 einen Verlängerungsantrag wegen meiner Schwerbehinderung gestellt habe, hat das damals zuständige Versorgungsamt nicht nur meine Schwerbehindertenakte zum neuen Versorgungsamt gesandt, sondern auch dieses dubiose Gutachten bezüglich des GdS. Die Folgen daraus......???
Das neue Gutachten 2015 lehnt sich an dieses alte Gutachten. Damit es nun so aussieht als hätte ich diese ganzen Projektionen und Verleugnungen in dem alten Gutachten aus 2005 gesagt, was aber nicht der Wahrheit entspricht, hat die neue Gutachterin mir nun paranoide Züge mit rein projektiert, sodass man nun alles anzweifeln kann, was ich sage. Toll.!?
Die neue Gutachterin hat ihr Gutachten zu ärztlichen und therapeutischen Zwecken freigegeben und nun macht es seine runde.
Das ist eine schwere Verletzung gegenüber meiner Person. Aber wer glaubt mir noch??
Die Macht der Gutachten ist groß. Da läuft im Moment eine richtige Vernichtungsmaschine gegen mich.
Ich habe meinen Rechtsanwalt eine e-mail gesandt und warte noch auf dessen Antwort.
 
C

chrismas

Gast
Ähm, dir ist schon klar, dass die Versorgungsämter grundsätzlich alles an das für dich zuständige Versorgungsamt versenden, so bald du umziehst, oder?

D.h. wenn du umziehst, zieht deine Akte mit.
 

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