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Gewährleistung PKW

G

Gast

Gast
So ich hoffe jemand von euch kann uns helfen:

Wir haben uns im Dezember ein neues Auto zugelegt. Einen Renault Espace. Wir haben es bei einem Händler gekauft, damit wir zumindest das eine Jahr Gewährleistung haben. Steht auch im Vertrag. Nun hat das Auto schon auf der Heimfahrt Faxen gemacht. Wir haben das Auto also wieder zurückgebracht, der Händler hat es repariert und will jetzt 180 Euro von uns für: 2 Zündkerzen und eine Zündspule plus Reperatur der Rotlichtanlage (Auf- und Zuschließen per Fernbedienung). Zündkerzen sind eindeutig Verschleißteile, werden wir also bezahlen - ist kein Problem. Aber Zündspule??? Mein Schwager ist KFZ-Mechaniker und meint das hätte er noch nie auf einer Wartungsliste gesehen - also kein Verschleißteil, oder? Da wir seit Wochen kein Auto mehr haben und auch in den Urlaub fahren wollen haben wir dem Händler das Geld gegeben mit der Vereinbarung dass wir unsere Werkstatt nochmal fragen was Verschleißteil ist und was nicht. Was könnten wir machen, wenn er einfach nichts übernimmt? Klagen (nervig, aber egal), Anwalt einen scharfen Brief schreiben lassen? Keine Ahnung. Ich bitte um Meinungen und Ratschläge :-D
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast,

wende dich die Schiedsstelle des KFZ Gewerbes.

Wenn das auf der ersten Fahrt so war, kann man auch nicht von Verschleißteile sprechen, denn dann war ein Sachmangel vorhanden. Genau dagegen gibt es die Gewährleistungspflicht.

Kfz-Schiedsstellen

Nur Brief schreiben lassen kostet Geld was du nicht zurück bekommst.
Dann musst du schon notfalls klagen, dann bekommst du auch die Anwaltskosten.

Da wir seit Wochen kein Auto mehr haben und auch in den Urlaub fahren wollen haben wir dem Händler das Geld gegeben mit der Vereinbarung dass wir unsere Werkstatt nochmal fragen was Verschleißteil ist und was nicht.
Verstehe ich das richtig, dass der das Auto nicht zurück gegeben hat, bevor ihr bezahlt habt?
Dann hättest du bezahlen können und auf der Rechnung vermerken lassen sollen, dass du unter Vorbehalt bezahlt hast.

Wenn das ausgeübte Pfandrecht rechtswidrig ist, würde ich es mit Nutzungsausfall versuchen.
 

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