Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Getrennte Wohnungen = Unterhaltspflicht? Hilfe wegen Kinderzuschlag..

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hi,
Es gibt nur eine Lösung, Zusammenziehen und sich als gemeinsame Familie durchbeißen und organisieren.
Ansonsten, will dein Freund seine Wohnung behalten, muss dein Freund den Unterhalt zahlen.
Es gibt keinen anderen Weg, auf 2 Hochzeiten tanzen geht nicht.
Wenn du ihn beim JA angibst, das er die Hälfte der Zeit, in Sachen Erziehung mitmacht usw. dann sollte das auch absolut den Tatsachen entsprechen. Denn diese geteilte Aufsichtszeit wird dir von deinen Erziehungsjahren abgezogen
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
ei, warum hat unsere TE den Post gelöscht?

Offiziell immer bei mir und dann doch nicht gemeldet - war das der Knackpunkt?
Vielleicht wollte die Te "Kätzchen26" ihren Beitrag nicht stehen lassen, aus Diskretionsgründen. Es gibt so viele Gründe.
Vielleicht hat sie festgestellt das sie im Grunde das schrieb, was in deinem Link steht.
Hab auch schon aus ähnlichen Gründen Beiträge gelöscht.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
A Zwei Wohnungen finanzieren als Student? Finanzen 13

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben