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Gesetzliche Krankenkasse und freiwillige Unterhaltszahlungen

K

kurt0914

Gast
Hallo,
ich sehe dunkle Wolken über mir aufziehen.
Als ich letztens bei meiner Krankenkasse war, wollten die plötzlich einen Beweis für meine Angaben zum Einkommen. Ich bin dort seit über 10 Jahren als freiwilliges Mitglid versichert. In dem Jählichen Einkommensangaben habe ich meistens 750 Euro unter "sonstige Einnahmen" eingetragen; das bekomme ich von einer Tante. Das interessante ist, ich habe das auch schon mal dort besprochen. Damals hat die Angestellte daraufhin 0 Euro eingetragen (sind ja nur Geldgeschenke Monat für Monat von meiner Tante).
Im nächsten Jahr ging das dann angeblich wieder nicht, da das nicht plausibel wäre.
Ich habe aber immer nur den Mindestsatz zahlen müssen.
Da ich aber in der letzten Zeit anschaffungen gemacht habe, sind die Übeweisungen meiner Tante seit Monaten bei rund 1300 Euro, kommt eben wie es gebraucht wird.
Sind diese Geldgeschenke etwa wirklich in voller Höhe relevant für die Krankenkasse?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Anspruch auf Sozialleistungen hast Du demnach nicht bzw.stellst keinen Antrag?

Wohnst Du mietfrei u.NK-frei ?

Ist das Geld Deiner Tante ein "nichtregelmäßiger Verwandten-Unterhalt einer Nichtverpflichteten" --oder ein (teilweises) langfristiges z.B. Ausbildungsdarlehen bei dem z.B. die Zinsen gestundet werden oder erlassen...?

(Erst,wenn Zinsen fließen,müssen diese als Einkünfte von der Tante versteuert werden)

Du hast doch das Recht,private Vereinbarungen und Verträge frei zu gestalten ,solange sie nicht sittenwidrig oder sagen wir mal rechtbrechend sind oder in betrügerischer Absicht etc.?

Möglich wäre also ein zinsgünstiges Darlehen -mit unregelmäßiger Auszahlung und freier Tilgung...
Jede Kontobewegung ließe sich so plausibel darlegen.

Bei Schenkung fließt das Geld Dir JETZT endgültig zu --und wäre krankenkassenrechnerisch dann wohl EINKOMMEN und voll zu berücksichtigen. Ist das so gewollt von Tantchen und Dir?

Deiner Tante steht es frei,z.B. die Tilgung des Darlehens immer wieder zu stunden oder in ihr Testament einen Schuldenerlaß zu schreiben oder an das Darlehen eine Gegenleistung (Pflege/Hilfe) zu knüpfen.

Wenn Du aber bewußt falsche Angaben machst ,riskierst Du nicht nur immense Nachzahlungsforderungen,sondern auch z.B. Anzeigen.

Ein formloser,von beiden unterschriebener Vertrag sollte also machbar sein -damit ist auch die Tante abgesichert.

Bei bestimmten "Schenkungsbeträgen" sind sonst vom Finanzamt Nachfragen zu erwarten--siehe Freibeträge SCHENKUNGSSTEUER unter Verwandten.

Wie gesagt--es besteht VERTRAGSFREIHEIT.

Hoffe,Dir oder anderen ist damit geholfen !

( :confused: Hast Du nicht für mich noch so einen Onkel ;):p:cool: ?)


Micky
 
K

kurt0914

Gast
Vielen Dank für die ausführliche Antwort Mickey!

Zu den nachgefragten Gegebenheiten:
Vor 3 Jahren habe ich mein Studium abgebrochen. In der Zeit habe ich mich aber in keinster Weise mit dem Staat in Verbindung gesetzt und auch nicht gearbeitet. Ich war allerdings als Langzeitstudent auch schon vorher normales freiwilliges Mitglied bei der Krankenkasse. Meine Ausgaben (und dementsprechend die Überweisungen meiner Tante auf mein Konto) sind erst in den letzten 8 Monaten über die angegebenen 750 Euro gestiegen, auf Grund eines Umzugs.
Das ließe sich der Krankenkasse bestimmt erklären, schlimmstenfalls könnten hier wohl Nachforderungen für die 8 Monate entstehen.

Mit meiner Tante liesse sich jeder Vertrag machen. Ich frage mich jetzt nur ob ich ohne Anwalt überhaupt noch etwas machen soll. Andererseits fährt die Krankenkasse dann ja auch sofort ihre Anwälte auf.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wenn Deine Tante das Geld (langfristigst) an Dich

AUSLEIHT ist es kein "Geschenk" oder "Einkommen"--
ein Darlehen muß (irgendwann,und sei es in 30Jahren ;) ) zurückgezahlt werden.

Also: entweder ist es TEILWEISE ein Geschenk (sagen wir mal
im Monat 400Euro ) und der Rest ist "Darlehen"---oder ALLES
ist Darlehen.

Da brauchst Du KEINEN ANWALT---nur mindestens einen
(formlosen) Originalvertrag mit Unterschrift von Tantchen und Dir,
wo irgendwie festgelegt wird,wie Ihr die Zahlungen untereinander verstehen wollt.

((Ich glaube,jetzt hab ich alles quasi doppelt geschrieben...))

Es gibt KEINEN GRUND für Nachforderungen,Du zahlst weiter die
monatlichen ca.140 Euro (bissel mehr,da Du ohne Kinder einen höheren Satz in der Pflegeversicherung hast?) --
es sei denn,Du gibst FREIWILLIG KOSTENERZEUGEND
die kompletten Raten als "Geschenk" an.

DANN-- zahlst Du sowohl höhere KK-Beiträge als evl. auch Schenkungssteuer (bzw. letzteres die Tante) .
Erbschaft und Schenkung: So viel Steuern fallen an - Erbschaftssteuer-Rechner - FOCUS Online

Wenn z.B. konstant 750 Eu je Monat "geschenkt" würden,hättest Du in 3Jahren den Freibetrag zwischen Tante und Neffe (20 T Eu für 10 Jahre jw.)
schon ausgeschöpft und es würden auch Schenkungssteuern für die 7000 Eu anfallen!

Da es einen Datenverbund zwischen KK u.z.B. FA gibt ,sollte man sich also auch bei so relativ frei unter Privatleuten aushandelbaren Unterstützungen immer auch der gesetzlichen Folgen bewußt sein.

Schon aus Gründen des Anstandes würde ich mir also an Deiner Stelle für den Umzug z.B. das Geld nur leihen---um es der Tante bei deren Bedarf zurückzugeben.

Übrigens -- falls die Tante von Dir durch Hilfe unterstützt wird,wäre es auch möglich,daß sie Dich als "Haushaltshelfer" regulär anstellt und Dich über die Minijobzentrale z.B. anmeldet .

Oder...hab ich grade in einer Notar-seite gelesen als Tip ;) --
man kann/sollte sich von Tanten adoptieren lassen ...
grade,wenn man sich so gut mit ihnen versteht :D:D:D

Mal interessehalber---bist Du krank oder was machst Du in drei freien Jahren? Kunst? Reiseerfahrungen?

Was sind denn langfristig Deine Pläne?

Gruß!
Micky
 
G

Gast

Gast
Du bekommst seit Monaten von deiner Tante Zuwendungen von ca. 1300€. Diese sind steuerpflichtig, Sozialabgaben sind ebenfalls zu zahlen, somit ist ein erhöhter Krankenkassenbeitrag gegeben.

Geh davon aus, dass der "Tipp" mit dem angeblichen formlosen Darlehensvertrag nirgendwo Bestand haben wird. Ein Darlehen wird üblicherweise in einer Summe ausgezahlt und nicht in monatlichen "Raten". Schon allein das macht einen nachträglichen "Vertrag" vor jeder Behörde unglaubwürdig. Es hätte nur ein allgemein gültiger Vertrag Wirksamkeit in der Form wie man ihn auch mit einem Fremden schließen würde.
 
C

Chris1970

Gast
Als welche Einnahme sollte denn das steuerpflichtig sein? Mir fällt dazu nichts ein. Außer, dass es dauerhaft und auf 10 Jahre gesehen zur Schenkungssteuer führen könnte.

Wie es sozialversicherungsrechtlich aussieht kann eigentlich nur die Kasse oder ein Anwalt beurteilen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Gestaltungfreiheit

Vertragsfreiheit ? Wikipedia

Vertragsrecht

Vertragsfreiheit - Duden Recht
etc.
"Üblicherweise" gibt es nicht.

Der anonyme Gast hat schlicht Unrecht.

Es steht den BEIDEN VERTRAGSPARTEIEN völlig frei,wie sie ihre Vereinbarungen treffen.

"Unwirksamkeitsgründe" wären nur:
Sittenwidrigkeit, Testierunfähigkeit einer Partei,Abschluß unter "Gewalt" etc.
Nur bei Immobiliengeschäften z.B. ist die "notarielle Form" erforderlich zur Gültigkeit.

Da (siehe die links) jederzeit im beiderseitigen Einverständnis auch der Vertrag aufgehoben werden kann, stünde es der Tante später frei,auf die beim Vertragsabschluß beabsichtigte Rückzahlung später zu verzichten und (teilweise) das Geld zu schenken oder im Gegenzug dafür etwas vom Neffen zu kaufen.

Auch ein MÜNDLICHER VERTRAG ist ein VERTRAG!

Niemand hier weiß,wann was vereinbart wurde/wird zwischen den Parteien.
Und...es gibt immer noch die Möglichkeit,Verträge zu ändern,zu korrigieren.
Selbst "ungünstige notarielle Verträge"/Testamente sind änderbar.

Ob da "BEHÖRDEN" etwas "glauben" ist ...gelinde gesagt...belanglos.

Sobald der erbetene Privatvertrag vorgelegt werden kann,ist von dessen Echtheit auszugehen.

Die anfänglich bestimmungslosen Überweisungen können also JEDERZEIT(!) in einen formlosen schriftlichen Vertrag eingebunden werden. Da sehe ich hier absolut keine Schwierigkeit,da er auch schrieb,die Tante sei flexibel hinsichtlich Verhandlung.

Niemand hat hier "Weisungsrecht",wie PRIVATPERSONEN ihre Geschäfte miteinander abschließen.

Abgaben und Steuern fallen nur an,wenn die gesetzlichen Bestimmungen dazu eindeutig erfüllt sind.

Das hat er bisher aber nicht so geschrieben.

WER bitte ist da in der Beweispflicht ?
*********************************************

Wenn die Einlassung des "Gastes" stimmen würde,gäbe es keine Notare,die z.B. Erb-omas berieten,wie sie am sinnvollsten ihre Hinterlassenschaft verteilen imTestament,so daß eben die GRENZEN DER FREIBETRÄGE DER ERBSCHAFTSSTEUER z.B. nicht überschritten werden-- unbeabsichtigt.

"Üblicher" Hinweis--Ausnutzung der 10jährigen Schenkungsfreigrenzen...:cool:

Gruß!
Micky
 
G

Gast

Gast
Erst einmal : Regelmäßige monatliche Zuwendungen gelten immer als Einkommen.

Micky, ich habe nicht geschrieben, das man einen Notar bemühen muss, um einen gültigen Vertrag zu schließen. Ich habe geschrieben, dass man einen Vertrag schließen muss, dem man nicht schon von vorn herein ansieht, welchen Zweck er verfolgt, also einen Vertrag, den man auch mit einem Fremden schließen würde, dem man so viel Geld zukommen lässt. Solange du deine Verträge privat hältst, kannst du hereinschreiben, was du willst. Das kannst du aber nicht mehr, wenn er vor einer Behörde Bestand haben soll. Du bist in der Beweispflicht, nicht die Behörde. Im übrigen verweise ich darauf, dass in einem Darlehensvertrag die Darlehenssumme enthalten sein muss, die üblicherweise in einer Summe ausgezahlt wird, während die Rückzahlung in monatlichen Raten erfolgt – und nicht ungekehrt.

Micky, deine Links über Vertragsfreiheit sind recht nett. Ich hoffe, du hast nicht nur das Wort „Vertragsfreiheit“ verstanden, sondern auch die Einschränkungen gelesen, wann Vertragsfreiheit aufhört!

Je nachdem, ob schwierige familiäre Zusammenhänge bestehen, die mal erhebliche Erbstreitigkeiten mit sich bringen oder im Falle eines Heimaufenthalts der Tante gesamte 10 Jahre zurückliegende Rückforderungen nach sich ziehen, wäre ich sehr vorsichtig mit dem, was ich schriftlich festhalte und den Behörden damit preisgebe. Krumme finanzielle Spielereien, und was anderes ist das hier nicht, können schnell nach hinten losgehen.

Im übrigen würde ich mich nicht auf Ratschläge aus einem Forum verlassen, die scheinbare Schlupflöcher aufzeigen. Wenn schon jeden Monat 1300€ fließen, hat die Tante vielleicht auch noch das Geld, sich zu erkundigen, was legal und ratsam ist, damit der Neffe nicht einmal ganz „dumm“ dasteht.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Fakten,nicht Vermutungen ...nix mit "üblich"... (-;

Erst einmal : Regelmäßige monatliche Zuwendungen gelten immer als Einkommen.

(Wenn mein Reko-Darlehen in regelmäßigen monatlichen Raten ausbezahlt ist,wird es TROTZDEM nicht plötzlich zum GELDGESCHENK der BANK --und das Bafög ist AUCH mindestensteilweise ein DARLEHEN---und EGU ist GAR KEIN EINKOMMEN,wenn es der Ex nicht als Sonderausgabe versteuert -dann ist es steuerfreie Zuwendung... etc.etc.--zig Gegenbeispiele!)

...Im übrigen verweise ich darauf, dass in einem Darlehensvertrag die Darlehenssumme enthalten sein muss, die üblicherweise in einer Summe ausgezahlt wird, während die Rückzahlung in monatlichen Raten erfolgt – und nicht ungekehrt.
...
Und auch das stimmt nicht. ;) Es ist fälscher als falsch.;)

Es sind Ergänzung möglich,es sind mehrere Verträge gleichzeitig/nacheinander möglich, es ist das Wandeln eines Geschenkes in späteres Darlehen möglich (siehe Rückabwicklung von Hausübertragung bei grobem Undank!) , auch Rückzahlungen sind völlig frei vereinbar -ich kann RZ oder Zinsen stunden -
NUR die VERTRAGSPARTEIEN entscheiden das.

Wir sind aber :eek:t: ,der TE hat alle Antworten,die er benötigt.


Recht hast Du nur,daß es zu empfehlen ist,bei Gestaltung folgenreicher Privatverträge immer auch anwaltlichen Rat einzuholen.

Oder den eigenen Verstand ,wenn man hat,zu benutzen.:)


Und den Satz empfinde ich als dreiste unzulässige Kriminalisierung ..."was ich selber denk und tu...
"
Krumme finanzielle Spielereien, und was anderes ist das hier nicht, können schnell nach hinten losgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Ich habe jetzt nur diesen Link auf die Schnelle gefunden: Kredit ohne Einkommen , aber was für Banken gilt, gilt auch für das Finanzamt und die Krankenkasse. Dort bitte einmal nachlesen unter : regelmäßige finanzielle Zuwendungen.

Du sprichst das Bafög an: Wenn man regelmäßige finanzielle Zuwendungen von den Eltern bekommt ( meistens das, was die Eltern nach Bafögberechnung zahlen müssen), ist das ein Einkommen, das vom Baföghöchstsatz abgezogen wird – also auch Einkommen. Hast du hohe Zinseinnahmen als Student, die über die Freigrenzen hinausgehen, so wird dir das Bafög auch gekürzt – wegen zusätzlichem Einkommen aus Zinserträgen!

Ein vor Behörden Bestand habender Darlehensvertrag kann nur schriftlich geschlossen werden. Darüber hinaus möchte ich dir noch den Inhalt einer Seite ans Herz legen: Lexikon48.de - Vertragsfreiheit - Wirtschaftslehre . Besonders wichtig: Die Nachweispflicht
Doch die wichtigste Regel zu allen Vertragsfreiheiten besagt, dass jeder das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, solange er nicht gegen andere Rechte oder Gesetze verstößt und nicht sittenwidrig handelt oder gegen verfassungsmäßige Ordnungen verstößt. Da man aber immer die Nachweispflicht beibehält, werden die meisten Verträge schriftlich abgeschlossen.
Und noch ein Link für dich betreffend angebliche Vertragsfreiheit und Möglichkeit, mündliche Darlehensverträge unter Familienangehörigen abzuschließen, die Ämter deiner Meinung nach akzeptieren müssen : Rechtsanwalt Ralf Kaiser Bielefeld BAföG Betrug Darlehensverträge Darlehensvertrag zwischen Angehörigen BAföG-Betrug Zitat hieraus:
..... zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen einmal kurz und präg- nant zu umschreiben: Darlehensverträge zwischen Familienangehörigen werden regelmäßig nur dann anerkannt, wenn Sie einem Fremd- oder Drittvergleich standhalten, d.h. die wesentlichen Bestandteile eines Darlehensvertrages (Laufzeit, Zinssatz, Rückzah- lungsmodalitäten etc.), wie sie normalerweise zwischen Dritten vereinbart werden (bestes Beispiel: zwischen Bank und Kreditneh- mer), schriftlich fixiert sind, und diese Verträge auch so durchgeführt wurden, wie Fremde oder Dritte sie durchführen würden.
.
 

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