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Gesetzesalter für Strafmündigkeit herabsetzen?

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G

Gelöscht 125650

Gast
Die Ereignisse der letzten Zeit lassen mich immer mehr daran zweifeln, dass das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren noch zeitgemäß ist - die Kinder von heute sind wesentlich eher in der Lage, genau zu wissen, was sie tun als die Kids noch vor einigen Jahren.

Es bedarf m.E. dringend einer Reform der Strafmündigkeit (unabhängig erstmal davon, wie diese Strafen dann auszusehen haben).
Aber es kann nicht angehen, dass z.B. ein 13jähriger zum Mörder wird in dem Wissen, dass ihm niemand "an den Karren fahren" kann.

Die Kinder und Jugendlichen, die heute mit zunehmender Tendenz schwere Straftaten begehen - und mich gruselt es bei dem Gedanken, dass sie schon mit 11, 12, 13 Jahren zu bewussten Mordtaten fähig sind - , nimmt doch erschreckend zu.
Und die unter 14jährigen benennen es doch offen: >Mir kann keiner was, ich bin noch nicht 14<......
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Mein Vorschlag wäre das ab 13 bei Mord 15 Jahre Jugendhaft angeordnet werden ohne Möglichkeit auf Bewährung.
Bei Erwachsenen Mördern und Vergewaltigern 25 Jahre ohne jede Möglichkeit der Bewährung.

Vergewaltiger 20 Jahre Haft und Zwangssterelisierung und ausländischer Mörder und Vergewaltiger anschieben in die jeweilige Heimat ungeachtet der dort herrschenden Zustände oder der möglichen Todesstzrafe.

Noch Minderjährige sonstige Straftäter ins Bootkamp und ich als Aufseher. 16h militärischwer Drill und harsche Bestrafung bei Zuwiederhandlungen.
 

Daoga

Urgestein
In den USA wirst du ewig verknackt, wenn du einen Mord begehst. Offenbar wird es da durch die langen Haftstrafen aber nicht besser.
Die haben zu viel kriminelles Potential wegen ihrer Slums, der Armut, der immer noch laufenden Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Schichten. Wenn sie niedrigere Strafen ansetzen würden, würden die Verbrechensraten erst recht in die Höhe schnellen. Bei denen weiß jeder was ihm blüht wenn er kriminell wird, in manchen Ländern der USA gibt es für Mord immer noch die Todesstrafe. Und es gibt das Dreifach-Gesetz, wer dreimal mit Kapitalverbrechen straffällig wird, kann sogar als Gewohnheitsverbrecher lebenslänglich erhalten, und bei denen bedeutet lebenslänglich auch genau das.
 

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Und die unter 14jährigen benennen es doch offen: >Mir kann keiner was, ich bin noch nicht 14<......
So ganz stimmt das aber meines Wissens nach auch nicht.
Unter 14-Jährige werden zwar nicht angeklagt, aber bei ihnen wird dann das Jugendamt zuständig.
Das kann bis zur Herausnahme der Kinder aus der Familie und der Unterbringung in einem Heim oder einer Kinder- und Jugendpsychiatrie führen.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
So ganz stimmt das aber meines Wissens nach auch nicht.
Unter 14-Jährige werden zwar nicht angeklagt, aber bei ihnen wird dann das Jugendamt zuständig.
Das kann bis zur Herausnahme der Kinder aus der Familie und der Unterbringung in einem Heim oder einer Kinder- und Jugendpsychiatrie führen.
Das Jugendamt kanst du in die Tonne treten, den minderjährigen Verbrechern passiert garnichts.
 
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