Vielleicht hast du das Antragsformular falsch ausgefüllt. Du willst nicht das Jugendamt verklagen, sondern eine "Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung" einlegen. Andere passende Formulierungen wären "die 2. Instanz anrufen" oder "in die 2. Instanz gehen". Wenn du dann noch ausdrücklich danach gefragt wirst und den "Prozessgegner" angeben musst, dann kommst du nicht darum, das Jugendamt anzugeben. (Das sollte aber kein Problem sein, denke ich.) Es sollte klar aus dem Antrag hervorgehen, dass der Prozessgegner das Verfahren angefangen hat und nicht du. Für soetwas bekommt man normalerweise viel leichter Unterstüzung.
Am besten, du lässt dir von jemandem der sich auskennt helfen. Ich bin kein Anwalt, aber ich würde zum Beispiel sowas schreiben:
Im Feld Grund/Klagsgrund/Anlass: Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung (Anruf der 2. Instanz)
In Feld Prozessgegner: "wir wurden vom Jugendamt geklagt" oder "das Jugendamt hat ein Verfahren gegen uns angefangen"
Wenn das nicht klappt, neue Formulierung suchen und Antrag wiederholen.
Gerichtsverfahren gehen normalerweise über mehrere sogenannte "Instanzen", das heißt, nach der ersten Entscheidung kannst du bei einem höhergestellten Gericht verlangen, dass die Entscheidung nocheinmal überprüft wird. Das heißt dann 2. Instanz. Es gibt normalerweise 3 Instanzen, danach geht man zu einem Bundesverfassungsgerichtshof, weil ja wichtige verfassungsrechtliche Grundrechte verletzt wurden. Sollte auch das nicht funktionieren, verlangst du eine Revision beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.