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Geschlossenes Heime.

Bin ja zurzeit arbeitslos weil ich eine 2-jährige Tochter zuhause habe daher steht mir vom Gericht ein Berechtigungsschein zu womit ich kostenlos zum Anwalt gehen könnte aber wen das Gericht auf dem Antrag liest ich will gegen das JA klagen bekomme ich dort so neun Schein nicht.
Für alles andere bekommen ich sofort einen.
Das ist doch auch total merkwürdig.
 
Wenn sich deine Tochter im Heim unwohl fühlt, ist es eine Kindeswohlgefährdung.Es gibt Anwälte , welche sich auf solche Themen (Kindesrückführung ) spezialisiert haben...googel mal im Internet.
Sie können dir auch sagen wie du die Kostenübernahme bekommst.

Du kannst auch bei RTL anrufen.Aus eigener Erfahrung weiss ich , dass sie bei solchen
Themen helfen.Tel Nr steht im Internet.
 
Eine Frage- ich meine das jetzt nicht böse, aber es könnte sein: Du bist keine Deutsche, oder? Wie gut kommst Du mit dem Behördendeutsch klar? Verstehst Du vielleicht nicht alles? Hast Du vielleicht was falsch verstanden? Kann es sein, dass die das ausnützen, dass Du nicht alles verstehst?
(Soll ja schon vorgekommen sein!)
Kannst Du Dir evtl jemanden zum Übersetzen mitnehmen, der Dir hilft, bei Gericht den Anwalt zu beantragen? Jemand, der das gut und nachdrücklich formulieren kann?
 
Nicht alle Richter geben nicht immer dem Jugendamt recht.Es kommt auf den einzelnen Richter an.
Aber es gibt leider viele Richter, welche nur dem JUG recht geben.
Deshalb ist es wichtig sich auch an Andere zu wenden wie ich dir bereits schrieb.

Wenn du den Gerichtsprozess verlierst kannst du zum Oberlandesgericht.
Die sehen (nach meiner Erfahrung ) die Jugendämter viel kritischer und geben öfter den Eltern recht.
 
Solche Gedanken helfen Dir jetzt garnichts- auch wenn es noch so verständlich ist, dass Du wütend bist.
Du musst jetzt einen kühlen Kopf bewahren und die nötigen Schritte tun: Also einen Anwalt besorgen (auch wenn es länger dauert und sich das Amt vielleicht dumm stellt: Musst eben hartnäckig bleiben)
Außerdem eben- wie ich schon geschrieben habe- such Dir jemand, der Dir im Beamtendeutsch hilft, wenn Du damit Probleme hast.
Wenn Du dann den Anwalt hast, wird das ganze viel einfacher gehen und vielleicht wirst Du dann schon bald Dene Tochter wieder haben. Wichtig ist eben nur, dass ihr beide- weder Du noch Deine Tochter- jetzt unüberlegt handelt.
Damit schadet ihr euch nur!
Sei da Deiner Tochter ein Vorbild!
 
Vielleicht hast du das Antragsformular falsch ausgefüllt. Du willst nicht das Jugendamt verklagen, sondern eine "Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung" einlegen. Andere passende Formulierungen wären "die 2. Instanz anrufen" oder "in die 2. Instanz gehen". Wenn du dann noch ausdrücklich danach gefragt wirst und den "Prozessgegner" angeben musst, dann kommst du nicht darum, das Jugendamt anzugeben. (Das sollte aber kein Problem sein, denke ich.) Es sollte klar aus dem Antrag hervorgehen, dass der Prozessgegner das Verfahren angefangen hat und nicht du. Für soetwas bekommt man normalerweise viel leichter Unterstüzung.


Am besten, du lässt dir von jemandem der sich auskennt helfen. Ich bin kein Anwalt, aber ich würde zum Beispiel sowas schreiben:

Im Feld Grund/Klagsgrund/Anlass: Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung (Anruf der 2. Instanz)
In Feld Prozessgegner: "wir wurden vom Jugendamt geklagt" oder "das Jugendamt hat ein Verfahren gegen uns angefangen"

Wenn das nicht klappt, neue Formulierung suchen und Antrag wiederholen.


Gerichtsverfahren gehen normalerweise über mehrere sogenannte "Instanzen", das heißt, nach der ersten Entscheidung kannst du bei einem höhergestellten Gericht verlangen, dass die Entscheidung nocheinmal überprüft wird. Das heißt dann 2. Instanz. Es gibt normalerweise 3 Instanzen, danach geht man zu einem Bundesverfassungsgerichtshof, weil ja wichtige verfassungsrechtliche Grundrechte verletzt wurden. Sollte auch das nicht funktionieren, verlangst du eine Revision beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
 
Überstürzen werd ich keinesfalls die ganze Sache.Hab mich an die taz.de gewant die haben vor ca.einem halben Jahr einen gr.Artikel darüber gebracht.Und da kam uns das Heim etwas entgegen was jetzt mittlerweile nicht mehr so ist.Das war vom Heim meiner Meinung nur gute Miene zum bösem Spiel solang wir mit der taz im Kontakt waren.
 
Die Dame vom JA hat sich auch schon bei mir angemeldet und will dringend ein Gespräch mit mir über die Sache wo meine Tochter abgehauen war und dann auch bei mir war warum ich das nicht sofort gemeldet habe das ich ja dazu verpflichtet wäre und das sowas gar nicht gehen würde.Bin mal gespannt was am Donnerstag da auf mich zukommt.
 

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