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Geldsorgen und Gejammer der Mutter

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Lieben Dank erstmal für die Antworten.

Die Konstellation als Hartz 4 Empfängerin ein Haus zu besitzen ist sicher ungewöhnlich aber durchaus möglich bei einer kleinen selbstgenutzten Immobilie. Eine Vermietung ist aber kaum möglich, da das Gebäude wie gesagt klein ist und auch keine getrennten Wohneinheiten hat.

Portion Control, du hast irgendwie Recht. Wenn sie das Haus zum Lebensunterhalt einsetzt schmälert das mein Erbe, aber ehrlich gesagt bin ich gar nicht scharf auf ihr Erbe. Ich habe es immer als fair empfunden, dass wir beide mit unserem Geld zurecht kommen müssen und sie hat mehr als genug geerbt (was im Haus steckt). Geld innerhalb der Familie ist ein heikles Thema.
 

Portion Control

Urgestein
aber ehrlich gesagt bin ich gar nicht scharf auf ihr Erbe.
Das dachte ich mir schon.

Ich wollte dir nur aufzeigen, in Bezug auf eine nüchterne Rechnung, dass du so oder so finanziell involviert bist.

Ich kann mir vorstellen das dir lieber ist, sie haushaltet einfach mit ihren Möglichkeiten. Also ggf. mit dem Verkauf des Hauses oder eine Hypothek und du bist im Prinzip außen vor.
 

Pantakea

Mitglied
Deine Mutter hat ein Haus,ein Auto UND bezieht Hartz 4????
Normalerweise muss ein solches Vermoegen zu Geld gemacht werden,Sozialleistungen wie Hartz4 werden IMMER erst nachrangig gezahlt.Wie hat sie das denn bisher verheimlichen können?In meiner Stadt sind die scharf wie Wachhunde bei den Ämtern,da wäre sie schon längst dran wegen Betruges....
Nun ja,sei es,wie es eben ist bei ihr,aber eins kann ich dir versichern: Du wirst zahlen müssen im Bedarfsfall,egal,ob du willst,oder nicht!Laut Gesetz müssen Verwandte ersten Gerades,sprich Eltern für ihre Kinder,und erwachsene,zahlungsfähige Kinder auch für ihre alten Eltern, aufkommen,wenn deren Rente z.B.für ein Pflegeheim nicht reicht.
Den Gesetzgeber interessiert dabei nicht,ob du bei deiner Mutter oder bei deinen Großeltern aufgewachsen bist,ob der jeweilige Elternteil sich überhaupt um sein Kind gekümmert hat oder nicht,z.B.nach der Scheidung der Eltern.....usw.
Bist du flüssig,musst du zählen,z.B.auch für die Beerdigung.Bevor das Hartz4-Amt solche Kosten über nimmt,wird immer geprüft, ob nicht Zahlungspflicht,erwachsene Kinder da sind....selbst,wenn du deine Mutter nie kennengelernt haben solltest,z.B.weil du in einer Pflegefamilie gross geworden bist.Genau so eine Situation haben wir nämlich gerade in unserer Familie.....
 

weidebirke

Urgestein
Ein Haus kann man haben, wenn es - wie Andreas ja schrieb - klein ist, selbst bewohnt wird, unbelastet ist und nicht weiter vermietet werden kann. Ein Auto kann man haben, wenn es wegen der Arbeit oder fehlender Infrastruktur unzumutbar wäre, es abzuschaffen und es keinen besonderen Wert darstellt.

Verwandtenunterhalt würde erst dann gefordert werden, wenn Deine Mutter nicht mehr arbeitsfähig wäre und zur Grundsicherung oder EU-Rente wechseln müsste. Diese Forderung käme aber vom Amt und Du könntest da schlecht ablehnen.

So lange sie arbeitsfähig ist, bist Du zu nichts verpflichtet und musst es mit Deinem Gewissen ausmachen. Ich glaube aber, das weißt Du ja bereits. Ich finde es legitim, kein Geld zahlen zu wollen. Gäbe es denn etwas, womit Du ihr anderweitig helfen könntest, was sie etwas entlasten würde?
 

Portion Control

Urgestein
Du bist ja bei Deinen Großeltern aufgewachsen, Deine Mutter hat Dich also als Kind an ihre Eltern abgeschoben. Sich nicht um Dich gekümmert, somit eine schwere Verfehlung der elterlichen Verantwortung begangen und damit ihren Unterhaltsanspruch verwirkt.
Hallo Tränenarm,

der Unterhaltsanspruch verwirkt i.d.R. auch dann nicht, wenn jemand seine Position als Elternteil nicht meisterte. Es gibt häufig diese Fragen danach, wenn z.b. kein Kontakt herrschte oder gar der Vater in der gesamten Kindesunterhaltsanspruchphase niemals tatsächlich Unterhalt bezahlte. Das zählt in der Regel nicht. Ich habe ganz selten Urteile verfolgt, in welchen der Unterhaltsanspruch wegen unbilliger Härte ausgesetzt wurde. Zb. habe ich mal mitbekommen, dass aufgrund von Missbrauchsfällen ein großer Abstand zum Elternteil gehalten wurde. Sowohl ortstechnisch, als auch psychisch. Diese Wunden sollten aufgrund dauernder Unterhaltsleistungen nicht wieder aufreissen und diesen Menschen dann davor zu schützen, war in diesem Fall der Unterhaltsanspruch tatsächlich verwirkt.

Alle anderen, landläufigen Gründe, "er/sie hat sich nie gekümmert", "ich habe früher schon alles selbst bezahlen müssen", sind beim Elternunterhalt leider unrelevant.

Aber Andreas wurde ja auch nicht aufgefordert, irgendetwas bezahlen zu müssen.
Der Tatbestand etwas bezahlen zu müssen, ist hier ja längst noch nicht gegeben.

Wenn es irgendwann so käme, sollte man sich die Grenzen des Selbstbehaltes anschauen, sowie das Schonvermögen. Diese sind nämlich deutlich höher angesetzt als beim sonstigen Unterhalt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Wer hat eigentlich das Kindergeld für Dich bekommen? Deine Großeltern oder Deine Mutter

Ich würde Dir wirklich raten, Dich mal bei einen Anwalt für Familienrecht schlau zu machen.
Das Kindergeld hat meine Mutter bekommen.
Das ist (auch) ein Grund warum ich mich in finanzieller Hinsicht so von ihr distanziere.

Meine Oma hat meine Mutter immer finanziell geholfen. So hat meine Oma ihr dir erste Wohnung gekauft, und später noch eine 6 stellige Summe für das Haus gegeben. Auch die "Überlassung" des Kindergeldes war so eine good-will Regelung um meiner Mutter finanziell zu helfen. Zwischendurch hat meine Mutter immer wieder Geld zugesteckt bekommen, hier mal ein 100er, da mal ein 50er. Meine Mutter indes hat meistens nur so viel gearbeitet wie nötig und sich auch immer wieder auf (damals) Arbeitslosengeld und - hilfe ausgeruht. Ihr war ja sogar die Fahrtstrecke zur Arbeit ins Nachbardorf von 10 km zu lang.

Ich glaube meine Mutter hat nie gelernt für ihre Entscheidungen gerade zu stehen. Und das wird sich auch nicht ändern wenn ich ihr Geld gebe, im Gegenteil. Ich habe vielmehr das Gefühl, dass sie endlich im Leben mal genau den Druck braucht. Ich sehe das nicht als Frage der Barmherzigkeit, sondern als Gerechtigkeit.
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
aktuell findet in brüssel gerade eine erste vorsichtige europäische angleichung der sozialleistungen statt, angeschoben durch die flüchtlingsproblematik. man muss kein hellseher sein um zu erahnen. in welche richtung es für das deutsche system dabei geht.

nach den aktuellen entwürfen muss ein sgb2-empfänger jedes wohneigentum entweder verkaufen oder mit einer hypothek zugunsten der behörde belasten.

die frage ist daher ohnehin, wie lange jemand noch häuser haben darf und parallel auf staatskosten leben kann....selbst in schweden oder finnland ist sowas schon heute nicht möglich.
 

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