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Gekündigt, alleinerziehend und ständig Spätschichten.

Niemandoderso

Neues Mitglied
Vorwarnung, Längerer Text!

Guten Abend, seit März letzten Jahres arbeite ich im Einzelhandel teilzeit für einen bekannten Supermarkt, der Mo-Sa von 7 bis 22 Uhr geöffnet hat. Ein Jahr darauf habe ich mich von meinem Partner und Vater meines Kindes getrennt wegen häuslicher Gewalt. Mittlerweile hatte ich unzählige Gespräch mit dem zukünftigen Chef, denn dieser teilte mich meist in die Spätschicht ein. Die Betreuung war zuerst gesichert durch Kiga und meine Mutter, die herzkrank ist und im Januar noch einmal operiert wird. Ich versuchte ihm zu erklären, dass es für mich leider nicht mehr machbar wäre, in der Spätschicht zu arbeiten da sonst mein Kind (5 Jahre) jede Nacht woanderst übernachten müsste. Da ich keinen Führerschein besitze, somit auch kein Auto bin ich auf Bus und Bahn angewiesen und dadurch erst gegen 23 Uhr zu Hause, nach einer Spätschicht. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich das Gefühl, dass dies meinen Chef auch nur im Entferntesten interessiert. Und ja mir ist bewusst dass der Laden laufen muss und im Endeffekt ich selbst schauen muss wie ich das alles manage. Es ist ja nicht so als wöllte ich nicht in der Spätschicht arbeiten aber nun geht es einfach nicht mehr. Der Senior Chef hat mich schon seit längerem auf der Abschussliste. Er schikaniert mich wo es nur geht und sei der Grund auch noch so klein. Als die Gespräche mit dem neuen Chef keinen fruchtbaren Boden fanden und der Senior mich mal wieder anpfiff, wegen einer Kleinigkeit suchte ich das Gespräch mit ihm. Auch er brachte mir kein Verständnis entgegen, im Gegenteil er antwortet mir noch arrogant, dass es schließlich in meinem Arbeitsvertrag stehen würde und er wegen mir nicht die Mitarbeiter aus der Frühschicht streichen könnte. Ich erklärte ihm meine Situation, vielleicht auch in einem lauteren Ton (angestaute Wut) und bat ihn darum mir ein Schreiben fürs Jobcenter auszustellen, damit ich wenigstens keine Sperre bekomme wenn ich kündige. Seine Antwort darauf lautetet: Was soll ich da hinein schreiben? Arbeitsverweigerung? Nun ja, jetzt habe ich gekündigt auf 31.12., da er es gleich fix machen wollte, versuche aber trotzdem den Rest durchzuziehen obwohl ich diese Woche wieder nur in der Spätschicht arbeite. Weihnachtsgeld habe ich auch nicht erhalten und auch keine schriftliche Bestätigung auf meine Kündigung. Viele unserer Kunden habe ich sehr schätzen gelernt und anders herum genau so, einige sind sehr enttäuscht mich nur noch diesen Monat zu sehen. Seit der Kündigung habe ich das Gefühl alles geht Berg ab... Ich weiß einfach nicht wie es weiter gehen soll. Ich habe Angst dass meiner Mutter etwas passiert und ich weiß nicht, wie ich es diesen Monat noch aushalten soll in dem Unternehmen...
 

Sisandra

Moderator
Es tut mir leid, dass deine Chefs keinerlei Verständnis für deine Situation aufbringen konnten.

Du musst dich unbedingt beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter melden falls du es noch nicht gemacht hast.

Ich drück dir die Daumen, dass du schnell eine andere Anstellung findest, die sich mit deiner Lebenssituation vereinbaren lässt.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,

Du musst wirklich gleich morgen früh beim Arbeitsamt anrufen und die Meldung abgeben - ansonsten riskierst Du Sperre.
Eigentlich sind es drei Tage Meldefrist, aber bei Eigenkündigung?

Die Spätschicht passt nicht in Deine Lebenssituation. Ein Kind kann man nicht um 23 Uhr ins Bett schicken. Deine Mutter musst Du beim Amt nicht erwähnen - sie macht das gelegentlich freiwillig.
So solltest Du um die Sperre wegen Eigenkündigung herumkommen.

Zur Zeit werden Kassiererinnen in Massen gesucht. Du wird schnell was bekommen. Sage gleich im Vorstellungsgespräch wie Deine Arbeitszeiten möglich sind. Dann ist das gleich geklärt.

Du solltest überdenken den Vater mehr einzubeziehen. Ein Leben alleine im Hamsterrad wirkt sich auch nicht gut auf Dein Kind aus.

viel Glück

PS: Dein Ex-Chef lange nach Ersatz suchen müssen. Vielleicht hats die Nächste dann besser.
 

PierredelaSaare

Aktives Mitglied
Melde dich erst mal beim weisen Ring oder einer ähnlichen organisasion.

Oder auch bei der Caritas. Die können dir wirjklich helfen, arge hat da wohl kaum Intresse dran.

Und keine Angst da klappt schon, vielleicht gibts ja ein weihnachtswunder.

Nur lass den kopf nicht hängen, Das wird schon wieder
 

Niemandoderso

Neues Mitglied
Vielen lieben Dank für die schnellen Rückmeldung, bei der Arge habe ich nun angerufen. Dort werde ich demnächst eingeladen. Den Vater beziehe ich natürlich auch mit ein aber da er im öffentlichen Dienst arbeitet und zu sehr unterschiedlichen Arbeitszeiten die sich öfter mal ändern, ist es sehr schwierig, dass auf einander abzustimmen. Jetzt heißt es wohl abwarten, was in dem Gespräch mit der Arge heraus kommt. Sicherlich gibt es viele Stellen als Verkäuferin, doch im Januar muss ich auf die Unterstützung meiner Mutter erst einmal verzichten und der Kiga hat nur bis 13.30 Uhr geöffnet. Die Frage ist ob man einen kulanten Chef erwischt, der etwas Verständnis für meine Situation hat... Mir fällt es einfach schwer im Moment auch nur ein Fünkchen Hoffnung zu sehen.
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Vielen lieben Dank für die schnellen Rückmeldung, bei der Arge habe ich nun angerufen. Dort werde ich demnächst eingeladen. Den Vater beziehe ich natürlich auch mit ein aber da er im öffentlichen Dienst arbeitet und zu sehr unterschiedlichen Arbeitszeiten die sich öfter mal ändern, ist es sehr schwierig, dass auf einander abzustimmen. Jetzt heißt es wohl abwarten, was in dem Gespräch mit der Arge heraus kommt. Sicherlich gibt es viele Stellen als Verkäuferin, doch im Januar muss ich auf die Unterstützung meiner Mutter erst einmal verzichten und der Kiga hat nur bis 13.30 Uhr geöffnet. Die Frage ist ob man einen kulanten Chef erwischt, der etwas Verständnis für meine Situation hat... Mir fällt es einfach schwer im Moment auch nur ein Fünkchen Hoffnung zu sehen.
Du machst auf mich einen motivierten Eindruck und durch Deine aktuelle Lage weisst Du auch wie man kämpft.

Wenn Du das im Vorstellungsgespräch rüber bringst hast Du sicher gute Karten!

Mach Dir nicht so viele Gedanken über Deine alten Chefs, die sind menschlich unterirdisch.

Aus dem Fünkchen Hoffnung wird auch wieder ein Funken und ganz viel mehr, und Du wirst gestärkt aus der Geschichte hervorgehen. Halte durch!

Alles Gute für Euch und Deine Mutter! Halte uns auf dem Laufenden, wäre toll, wenn es gute Neuigkeiten gibt! :)
 

flower55

Aktives Mitglied
Vielen lieben Dank für die schnellen Rückmeldung, bei der Arge habe ich nun angerufen. Dort werde ich demnächst eingeladen.

Die Frage ist ob man einen kulanten Chef erwischt, der etwas Verständnis für meine Situation hat... Mir fällt es einfach schwer im Moment auch nur ein Fünkchen Hoffnung zu sehen.
Hallo,
wende Dich bitte trotz mündlicher Einladung der Arge am Montag bei dieser. So ist gewährleistet,
daß nichts verlorengeht. Falls Du das nicht möchtest, teile bitte der Arge Deine Kündigung mit
ihren Gründen schriftlich mit.

Du wirst einen kulanten Chef finden, der Dich in seiner Firma haben möchte und bereit ist, Rücksicht
zu nehmen. Nur manchmal braucht es Zeit.

Deiner Mutter alles Gute für die Operation und auch Dir und Deinem Kind alles Gute.

alles Liebe
flower55
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Wie bist du denn dort angestellt ? Als Aushilfe oder auf wieviel Stunden angestellt ? Wenn du es nicht mehr aushälst, geh zum Arzt und lass dich krank schreiben. Steht es denn im AV das du nur für Spät eingetragen bist ? Solche Chefs gibt es natürlich, die voll unverständlich sind. Manchmal muss man aufpassen, das man diese Erfahrungen , nicht mit in den neuen Job schleppt. Ich meine Angst, das es wieder so läuft. Guck das du phychisch wieder fit wirst und dann findest du auch etwas neues.
 
G

Gelöscht

Gast
Wie hast du gekündigt, also mit welchem Grund?

Ich frage deswegen, weil es dir zumutbar sein muss, dass du diese Arbeit auch leistest. Fehlende Kinderbetreuung ist ein Grund zum ablehnen oder kündigen eines Arbeitsplatzes.

Für Arbeitslosengeld 1

(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die sie oder er bisher ausgeübt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html

Für Hartz IV

(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1.
sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2.
die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5.
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1.
sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2.
sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3.
der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4.
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
5.
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
 

Niemandoderso

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben, also ich bin auf teilzeit angestellt, 86 Std im Monat und im AV ist nicht angegeben, dass ich NUR in der Spätschicht arbeiten "muss" . Wie bereits erwähnt ist mein Ex Partner im März diesen Jahres ausgezogen, dies wusste mein Chef. Ich hatte trotz allem immer versucht meine Schichten so wahrzunehmen, da meine Mutter aber selbst (Gastronomie), meist zu später Zeit arbeiten muss, war mir dies nun nicht mehr möglich. Zum Schluss hatte ich sogar die Uroma miteinbezogen in die Kinderbetreuung! Als ich bei der Arge anrief meinte die Dame in der Hotline, sie könne nicht entscheiden ob dies nun ein Grund wäre oder nicht. Eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung habe ich bis heute nicht erhalten, obwohl mein Chef meinte die Kündigung wäre auf "gegenseitigem Einverständnis"! Ich danke euch allen für die lieben Worte. Tatsächlich hatte ich eher mit abwertenden Kommentaren gerechnet
 

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