Hallo Jackson5, harter Toback..aber „[FONT=basic, sans-serif]Was mache ich nun mit meinen Schulden?“[/FONT]
[FONT=basic, sans-serif]Diese Frage müssen sich immer mehr überschuldete Personen stellen. Ich kann hier nur ermutigen, den nach vorliegenden Info`s vielleicht doch notwendigen, mühsamen, aber lohnenden Weg zur Entschuldung auf sich zu nehmen. Die grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldentilgung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem Hilfesuchenden, nämlich Euch und möglicherweise einer nach § 305 Insolvenzordnung [/FONT][FONT=basic, sans-serif] anerkannten [/FONT][FONT=basic, sans-serif]Schuldnerberatung[/FONT][FONT=basic, sans-serif]. Ihr als Ratsuchende solltet bereit sein,[/FONT]
• [FONT=basic, sans-serif]alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offen zulegen,[/FONT]
• [FONT=basic, sans-serif]den Empfehlungen des Schuldnerberaters ist Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten [/FONT]
• [FONT=basic, sans-serif]notfalls Eure Haushaltsführung zu ändern.[/FONT]
[FONT=basic, sans-serif]Sofern Ihr gewillt seid, diese Einschränkungen auf Euch zu nehmen, ist eine Erfolg versprechende Schuldnerberatung auch möglich. Zunächst allerdings muss unter Euch TACHELES geredet werden![/FONT]
[FONT=basic, sans-serif]Den ersten Schritt zur Lösung Eurer momentanen finanziellen Probleme hast Du nun schon getan. Niemand außer Euch selbst kann diese lösen. Ganz am Anfang steht die Analyse und damit das Erkennen der aktuellen Situation. Nutzt dazu ganz konsequent ein "Haushaltsbuch". ( Banken bieten dies an oder downloaden aus dem Netz ).Es ist ein erstes wichtiges Instrument, um sich einen Überblick zu verschaffen und kreative Lösungsansätze zu ermöglichen.
[h=2][FONT=fredericka the great, fantasy]Meine Einkünfte[/FONT][/h]
•[FONT=basic, sans-serif]Mit wie viel Einnahmen kann ich sicher rechnen?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Habe ich sonstige Einkünfte aus Zweitjob, Überstunden, usw.?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Erwarte ich Rückzahlungen von Finanzämtern oder aus Mietnebenkosten wie Strom?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Habe ich anderen einmal Geld geliehen, das ich zurückfordern kann?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Gibt es Familienmitglieder, die zum Einkommen beitragen können?[/FONT]
[FONT=basic, sans-serif]Meine Ausgaben[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Welche festen Kosten habe ich monatlich für Haushalt, Wohnen, PKW, Versicherungen usw.[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Was benötige ich circa monatlich an Geld für Einkauf, Fahrtkosten und Freizeit?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Erwarte ich Nachzahlungen z.B. an Finanzämter oder aus Mietnebenkosten wie Gas/Strom?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Wie hoch sind ggf. Unterhaltspflichten?[/FONT]
[FONT=basic, sans-serif]Meine Schulden[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Welche Gläubiger habe ich?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Wie viele Schulden habe ich insgesamt?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Welche Gesamtrate wäre mir monatlich möglich?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Mit welchen Ratenzahlungen bin ich wie lange im Rückstand?[/FONT]
•[FONT=basic, sans-serif]Welche Gläubiger drohen bereits mit Gerichtsvollzieher bzw. Pfändung?[/FONT]
[FONT=fredericka the great, fantasy]
Was kostet das eigentlich...?[/FONT] [FONT=basic, sans-serif]Alles hat selbstverständlich seinen Preis. Nichts, aber auch wirklich nichts, ist kostenfrei ! Alle gegenteiligen Aussagen in den Medien oder im Netz sind nicht richtig. Eine Kostenübernahme ist auf Antrag hin möglich gemäß § 11 Absatz 5 SGB XII ( Sozialhilfe ) sowie entsprechend § 3, Absatz 1, §§ 7-14 , sowie § 16a SGB II ( durch die Träger der Grundsicherungsleistung ). Es kommt selbstverständlich immer wieder auf den Einzelfall und auf Ihre individuelle Situation an.[/FONT]
[FONT=basic, sans-serif]Sofern dennoch zwingend eine Verbraucherinsolvenz oder auch eine Regelinsolvenz erforderlich sein sollte werden selbstverständlich auch die Teuhändervergütungen sowie die Kosten für das Insolvenzgericht fällig! Notfalls könnten die Kosten des Insolvenzgerichtes auf besonderen Antrag hin und unter ganz bestimmten Voraussetzungen für den Schuldner gestundet werden.[/FONT]
Auf gar keinen Fall an einen gewerblichen Schuldnerberater wenden. ABZOCK-GEFAHR !!!
So, habe erstmal genug kluggesch..... Viel Glück!
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