sommervision
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Hallo,
ich habe meine Einzugsermächtigung bei meinem Handyvertragspartner gekündigt. Nun berechnet man 1,50 Euro Gebühr für Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Nun meine Frage an Euch: Ist diese Gebühr berechtigt? In den AG ist davon nichts zu lesen. Gehört hab ich, dass das nicht rechtens ist (es entstehen denen ja keine Kosten dadurch).
Vielleicht wißt Ihr das genauer und könnt mir dazu was schreiben. Vielen Dank.
ich habe meine Einzugsermächtigung bei meinem Handyvertragspartner gekündigt. Nun berechnet man 1,50 Euro Gebühr für Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Nun meine Frage an Euch: Ist diese Gebühr berechtigt? In den AG ist davon nichts zu lesen. Gehört hab ich, dass das nicht rechtens ist (es entstehen denen ja keine Kosten dadurch).
Vielleicht wißt Ihr das genauer und könnt mir dazu was schreiben. Vielen Dank.